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Autor Andi
 - 22. August 2012, 12:19:11
Zitat von: derberliner83 am 21. August 2012, 22:13:00
Meine Wohnung ist und War anerkannt da sie am der Stammeinheit ist und zudem ich >Verheiratet war und die Wohnung damit automatisch anerkannt ist.

Du warst verheiratet? Auch noch als du die Änderungsmeldung vor einem Jahr abgegeben hast?

Zitat von: derberliner83 am 21. August 2012, 22:13:00
Das hat mir selbst refü spieß etc bestättigt. das ist also nicht das Problem. Ich habe vor einen jahr pflichtbewust eine änderungsmeldung in meiner einheit abgegeben und seither keine anmerkung etc gehört bzw. rückmeldung bekommen. da nichts beanstandet wurde ging ich halt bisher davon aus das alles passte denn meine post etc. wurde ja auch immer ordnungsgemäß aus meiner stammheinheit hergesendet.

Wie gesagt, die Wohnung muss als Hausstand anerkannt sein. Das hat nichts damit zu tun, ob dir deine Einheit Post schickt und auch erst mal nichts damit, was in SAP steht.
Wenn auf deiner Kommandierung deine alte Adresse vermerkt ist, dann ist die neue schlicht nicht in SAP eingepflegt worden und kann dementsprechend auch nicht als Hausstand anerkannt sein. Vermutlich liegt hier das Problem.

Ich würde mal über deinen Spieß oder PersFw nachprüfen welche Daten in SAP hinterlegt sind. Wenn es tatsächlich die alten sind, du aber vor über einem Jahr eine Änderungsmeldung des Wohnsitzes (mit automatischer Anerkennung als Hausstand weil verheiratet) abgegeben hast, dann würde ich eine Beschwerde schreiben in die dann natürlich auch der jetzige Sachverhalt mit hineinkommt. Gleichzeitig würde ich einen Antrag an die personalführende Dienststelle (Gruppe Grundsatz) stellen, die Kommandierung zu korrigieren und die SAP-Daten zu ändern, um die entstandene nicht durch die zu vertretende Schlechterstellung zu heilen.

Zitat von: derberliner83 am 21. August 2012, 22:13:00
Das ich Persönliches Pech habe sehe ich anders ich sehe es nicht als mein fehler an. denn ich habe ordnungsgemäß meine änderung abgegeben und soll nun fehler anderer ob meiner alten einheit oder sdbw ausbaden das halte ich unusozial bzw. ungerechtfertigt.

Na ja, wenn aber letztlich nicht mehr nachweis-/nachvollziehbar ist, dass du eine Änderungsmeldung abgegeben hast, dann wird es leider darauf hinauslaufen, wenn nicht die Gruppe Grundsatz eine Ermessensentscheidung zu deinen Gunsten trifft.

Zitat von: derberliner83 am 21. August 2012, 22:13:00
daher wollte ich mich oder besser werde ich mich an den bwbeauftragten wenden in seiner funktion als Ombudsmann. und um hilfe bitten.

Es gibt einen Wehrbeauftragten und es täte meiner Seele und meinen Augen gut, wenn du ihn auch so nennen würdest. ;)
Und der Herr leitet an sich nichts anderes ein, als du mit einer Beschwerde erreichen würdest.

Zitat von: derberliner83 am 21. August 2012, 22:13:00
Zu verliehren habe ich ja nichts sagen wir es mal so. Ich habe nichts zu verliehren ich will kein BS machen ich werde nach 12 jahren die bw bald verlassen will aber nun versuchen noch für mein recht zu kämpfen.

Sein Recht einzufordern bzw. Abläufe auf Korrektheit prüfen zu lassen hat nichts mit "zu verlieren haben" zu tun, sondern sollte schon aus dem soldatischen Selbstverständnis heraus selbstverständlich sein.

Gruß Andi
Autor Ralf
 - 22. August 2012, 06:55:17
Du solltest erstmal einen schriftlichen Antrag stellen. Denn dieser muss dann auch schriftlich beantwortet werden. Auf eine mündl. Aussage: machen "die" nicht weil ist nicht, würde ich mich nicht verlassen.
Ein Antrag hat schon eine andere Qualität und gegen dessen Bescheid kannst du dich dann auch beschweren.
Autor derberliner83
 - 21. August 2012, 22:13:00
Hallo Andi.
das ist leider nicht so bei meinen Letzten Kommandierungen habe ich schon keine Rechtsbelehrung erhalten. Ich sehe die unterschrift auf der Rückseite als Empfangsbestätigung daher wollte ich wissen was da genau drauf steht.

Meine Wohnung ist und War anerkannt da sie am der Stammeinheit ist und zudem ich >Verheiratet war und die Wohnung damit automatisch anerkannt ist. Das hat mir selbst refü spieß etc bestättigt. das ist also nicht das Problem. Ich habe vor einen jahr pflichtbewust eine änderungsmeldung in meiner einheit abgegeben und seither keine anmerkung etc gehört bzw. rückmeldung bekommen. da nichts beanstandet wurde ging ich halt bisher davon aus das alles passte denn meine post etc. wurde ja auch immer ordnungsgemäß aus meiner stammheinheit hergesendet.

Das ich Persönliches Pech habe sehe ich anders ich sehe es nicht als mein fehler an. denn ich habe ordnungsgemäß meine änderung abgegeben und soll nun fehler anderer ob meiner alten einheit oder sdbw ausbaden das halte ich unusozial bzw. ungerechtfertigt.

daher wollte ich mich oder besser werde ich mich an den bwbeauftragten wenden in seiner funktion als Ombudsmann. und um hilfe bitten.

Zu verliehren habe ich ja nichts sagen wir es mal so. Ich habe nichts zu verliehren ich will kein BS machen ich werde nach 12 jahren die bw bald verlassen will aber nun versuchen noch für mein recht zu kämpfen.
Autor Andi
 - 21. August 2012, 21:45:33
Zitat von: derberliner83 am 21. August 2012, 18:23:47
Ich habe eine wichtige frage. Ich erkläre kurz mein Sachverhalt ich bin nun für 1 Jahr abkommandiert wurden. Ich bin Trennungsgeld Empfänger.

Das bist du bei Kommandierungen ab 6 Monaten nur, wenn du einen anerkannten Hausstand am Standort der Stammeinheit o.ä. hast.

Zitat von: derberliner83 am 21. August 2012, 18:23:47
Und als ich dies in meiner neuen Einheit beantragen wollte stellte ich fest das meine Kommandierung falsch ist.

Das sehe ich nicht so, denn du schreibst ja selbst:

Zitat von: derberliner83 am 21. August 2012, 18:23:47
Ich stellte fest das in SAP meine alte Adresse verzeichnet war und daher habe ich die Adresse neu eintragen lassen mit Mietvertrag etc.

Was wohl darauf zurückzuführen ist, dass du weder vorschriftsgemäß deine neue Adresse geändert hast, noch deine neue Wohnung - sofern anerkennungsfähig - als Hausstand hast anerkennen lassen.

Zitat von: derberliner83 am 21. August 2012, 18:23:47
Also die Wohnung und Mietvertrag ist schon ein Jahr alt.

Also ein Jahr in dem du es versäumt hast entsprechende Daten pflichtgemäß zu melden und einen Antrag auf Anerkennung des Hausstandes zu stellen.
Das fällt dann leider unter "persönliches Pech", denn leider hättest du eben das zwingend vor dem Wirksamwerden der Personalmaßnahme (Kommandierung) machen müssen. Nachträglich wäre hier nur eine Änderung möglich, wenn der Bundeswehr ein Fehler unterlaufen wäre, was aber wohl nach deinen Schilderungen nicht der Fall ist.

Zitat von: derberliner83 am 21. August 2012, 18:23:47
Ich habe vor am Donnerstag eine Beschwerde an den Bw Beauftragten zu schreiben aber vorher will ich eigentlich genau wissen was auf der Rückseite steht.

Das ist völlig egal, denn du bekommst mit deiner Ausfertigung der Kommandierungsverfügung immer eine Rechtsbehelfsbelehrung, die du wohl nicht gelesen hast.

Gruß Andi
Autor derberliner83
 - 21. August 2012, 19:59:41
danke für die schnelle antwort.
Ja das mit dem Empfang dachte ich mir auch so. denn habe ja schon einpaar mal eine änderung bekommen zu vorherige kommandierungen.

Der Bw Beauftragte wie soll ich sagen es soll ja eine art Beschwerde oder Eingabe werden. Das Problem mein Spieß sagte mir heute ich könne ich zitiere nichts machen es wäre meine schult usw.

An wenn würde ich die Beschwerde über die nicht Erstellung sonst. wird die direkt an die SDBw gestellt ?

Mein spieß sagte halt die SDBw sei uneinsichtig und habe die Entscheidung getroffen und würde das nicht ändern daher halt die Idee der Beschwerde
Autor miguhamburg1
 - 21. August 2012, 19:20:17
1)  Beim Wehrbeauftragten können Sie eine Eingabe vornehmen und keine Beschwerde. Aber Sie wollen doch eine schnelle ntscheidung und nicht warten, bis eine Behörde tätig ist und dann auf dem großen dienstweg der Vorgang zur evtl. Korrektur bei der SDBw landet...

2)  Für solche Fälle ist die Wehbeschwerde da, über die Sie in ihrer AGA umfänglich unterichtet wurde. Sie richtet sich gegen den ablehnenden Bescheid der SDBw, Ihnen kein TG zu gewähren. Sie könen diese Beschwerde verfassen und zur SDBw schicken, Sie können diese Beschwerde aber auf be Ihrem DV zur Niederschrift geben, der sie dann an die SDBw zuzueiten hat.

3)  Sie unterschreiben auf der Kommandierung als Empfangebekenntnis. Das, was Ihnen da angeblich die SDBw gesagt hat, ist unrichtig, denn auch im Nachhinein kann man Fehler entdecken, und die müssen dann auch geheilt werden, sprich: Ihnen TG zuerkannt werden... ggef. gekürzt, weil Sie zur Inanspruchnahme der Unterkunft und zur Teilnahme an der Truppenverpflegung verpflichtet sind (z.B. bei Lehrgängen).
Autor derberliner83
 - 21. August 2012, 18:23:47
Hallo. ich bin neu hier im Forum. Ich hoffe ich habe denn richtigen Thead gewählt wenn nicht sorry.

Ich habe eine wichtige frage. Ich erkläre kurz mein Sachverhalt ich bin nun für 1 Jahr abkommandiert wurden. Ich bin Trennungsgeld Empfänger. Und als ich dies in meiner neuen Einheit beantragen wollte stellte ich fest das meine Kommandierung falsch ist. Ich stellte fest das in SAP meine alte Adresse verzeichnet war und daher habe ich die Adresse neu eintragen lassen mit Mietvertrag etc. Also die Wohnung und Mietvertrag ist schon ein Jahr alt. Nun habe ich SDBw anrufen lassen und die sagten sie ändern die Kommandierung nicht da ich ja unterschrieben hätte und damit auch die Falschen Daten bestätigt hätte. Daher meine frage was steht denn genau auf der Rückseite. Bestätige ich nur den Empfang der Kommandierung oder das alles Stimmt was dadrauf steht?
Kann mir das einer Sagen ?

Ich habe vor am Donnerstag eine Beschwerde an den Bw Beauftragten zu schreiben aber vorher will ich eigentlich genau wissen was auf der Rückseite steht.

Hoffe Ihr könnt mir Helfen.
Danke schonmal im Vorraus.