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Zusammenfassung

Autor Opa_Hagen
 - 29. August 2012, 10:00:50
Zitat von: LoggiSU am 22. August 2012, 20:57:06
Zitat von: Tommie am 22. August 2012, 18:38:25

Eine Möglichkeit wäre jedoch, ihnen nur für den Einsatz den Dienstgrad vorläufig zu verleihen, danach isser dann aber wieder weg ...

Das ist der sogenannte zeitweilig verliehene Dienstgrad.

Mal rein theoretisch gedacht: man kann wie Tommie ja sagte, mit nem vorläufig verliehenen DG nur in der Beorderungsverwendung üben.


Bis vor ein paar Tagen war das für mich auch neu, da ich eine Beorderung habe, gab es bissel Schwierigkeiten mit einer WÜ beim Landeskommando als blosser "Funktioner" beim nächsten Wehrbereichswettkampf. Hab´s aber hinbekommn.
Autor LoggiSU
 - 22. August 2012, 21:08:30
Ah OK, das erklärts eindeutig.
Autor Tommie
 - 22. August 2012, 21:02:04
Nein, wäre es nicht, weil die ZDv 20/3 in der Ziffer 421 ausführt:

"Die Verwendung (Einplanung auf einen ,,Dienstposten" in der Stellenbesetzungsliste für den Einsatz) in einer besonderen Auslandsverwendung ist keine Beorderung. ..."
Autor LoggiSU
 - 22. August 2012, 20:57:06
Zitat von: Tommie am 22. August 2012, 18:38:25

Eine Möglichkeit wäre jedoch, ihnen nur für den Einsatz den Dienstgrad vorläufig zu verleihen, danach isser dann aber wieder weg ...

Das ist der sogenannte zeitweilig verliehene Dienstgrad.

Mal rein theoretisch gedacht: man kann wie Tommie ja sagte, mit nem vorläufig verliehenen DG nur in der Beorderungsverwendung üben.
Wie verhält es sich denn, wenn ich in dieser Verwendung den Einsatz gehen würde? Z.B. im Bereich OpInfo, Logistik usw.
Wäre das nicht auch in der Beorderungsverwendung?
Autor ulli76
 - 22. August 2012, 20:08:11
Hängt damit zusammen,dass wir kein Zivilpersonal mit in die Einsätze nehmen dürfen. So macht man Personal,dessen Qualifikation man auch im Einsatz braucht und wo es keine oder zu wenig Soldaten von gibt, für den Einsatz zu Soldaten.Der Dienstgrad richtet sich nach der Besoldung.
Einzige Ausnahme sind die Militärseelsorger.Aber die sind ja auch im Inland schon uniformiert.
Autor Colonel Sanders
 - 22. August 2012, 19:37:33
Aber so erklärt, dass ich's jetzt verstanden habe, was damit gemeint war.  :)
Vielen Dank!!!
Autor Tommie
 - 22. August 2012, 19:16:19
Ist aber so ;) ! Die Regierungsobersekretärin, die im heimischen Bundeswehrdienstleistungszentrum als Rechnungsführerin im Arbeitsverhältnis als zivile Bedienstete arbeitet, geht -natürlich nach Absolvierung aller notwendigen Vorausbildungen einschließlich der ASA!- im Dienstgrad eines Oberfeldwebels in den Einsatz und macht dort das gleiche wie zu Hause (im Prinzip und grob vereinfacht ;) !), allerdings in Uniform!

Den Dienstgrad erhält sie nur für diese Verwendung und gibt ihn hinterher wieder ab! Aber wie gesagt, das war ja nicht die Frage gewesen, die Sie betrifft ;) !
Autor Colonel Sanders
 - 22. August 2012, 19:11:58
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 22. August 2012, 18:42:41
Es gibt doch im Einsatz Personen, die ausschließlich dort einen DG tragen und im Inland Beamte/Angestellte im Bereich Wehrverwaltung sind, ohne aber Reservist zu sein.

Hilfe, jetzt wird's ja ganz verwirrend...  ;)
Autor Tommie
 - 22. August 2012, 19:01:29
Ja, die gibt es, allerdings sind diese Herrschaften im Einsatz als Reservist geführt, empfangen also Wehrsold und werden als Wehrsoldempfänger vom VdRBw e. V. als Reservisten für die Statistik "missbraucht" ;) !

Und ... die wichtigste Aussage ist die, dass diese Herrschaften Zivilbedienstete der Bundeswehr oder entsprechende Behörden (BAWV, etc.) sind! Und das hat der Kamerad "Colonel Sanders" nicht gefragt ;) !
Autor InstUffzSEAKlima
 - 22. August 2012, 18:42:41
Es gibt doch im Einsatz Personen, die ausschließlich dort einen DG tragen und im Inland Beamte/Angestellte im Bereich Wehrverwaltung sind, ohne aber Reservist zu sein.
Autor Tommie
 - 22. August 2012, 18:38:25
Zitat von: Colonel Sanders am 22. August 2012, 18:11:24
Angenommen, ich wäre für einen Truppenteil aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation interessant (nehmen wir mal die Truppe für Operative Information, zum einen weil sie meinem tatsächlichen beruflichen Umfeld am nächsten kommt und weil sie laut ihren eigenen Internetseiten sehr intensiv an Auslandseinsätzen beteiligt ist). Die würden jetzt z. B. sagen: "Wir wollen Sie beordern und machen Sie aufgrund Ihrer zivilberuflichen Vorkenntnisse sogar zum Feldwebel". Dann würde ich sagen: "Ist super, aber ich gehe nicht ins Ausland!". Könnte oder würde man dann die Beorderung ablehnen?

Dieser Fall wird allerdings so nicht eintreten ;) ! Und ich liefere auch gleich die Begründung dazu:
Wenn Sie als "klassischer Reservist" (Ex-GWDL/FWDL oder Ex-SaZ!) aufgrund Ihrer zivilberuflichen Ausbildung und Tätigkeit einen höheren Dienstgrad bekommen, dann erhalten Sie diesen zunächst vorläufig! Quelle hierfür ist z. B. die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und dort der § 5 (Beförderung)!
Und so lange Sie einen Dienstgrad nicht endgültig verliegen bekommen haben, können Sie auch nicht in einen Einsatz gehen! Quelle hierfür ist die ZDv 20/3, Ziffer 204, die da besagt:

"Reservisten oder Reservistinnen, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen wurde, dürfen bis zur endgültigen Verleihung dieses Dienstgrades nur in ihrer Beorderungsverwendung üben."

Eine Möglichkeit wäre jedoch, ihnen nur für den Einsatz den Dienstgrad vorläufig zu verleihen, danach isser dann aber wieder weg ...
Autor miguhamburg1
 - 22. August 2012, 18:25:44
Es dürfte deshalb nicht abgelehnt werden.
Autor Colonel Sanders
 - 22. August 2012, 18:11:24
Jetzt bin ich als einer der Fragesteller dann doch ein bisschen verwirrt von den verschiedenen Konstellationen beordert-nichtbeordert und den diversen Laufbahngruppen.
Also konstruiere ich mal einen Fall:

Angenommen, ich wäre für einen Truppenteil aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation interessant (nehmen wir mal die Truppe für Operative Information, zum einen weil sie meinem tatsächlichen beruflichen Umfeld am nächsten kommt und weil sie laut ihren eigenen Internetseiten sehr intensiv an Auslandseinsätzen beteiligt ist). Die würden jetzt z. B. sagen: "Wir wollen Sie beordern und machen Sie aufgrund Ihrer zivilberuflichen Vorkenntnisse sogar zum Feldwebel". Dann würde ich sagen: "Ist super, aber ich gehe nicht ins Ausland!". Könnte oder würde man dann die Beorderung ablehnen?

(Und nur zur Info, dass keine falschen Eindrücke entstehen: Das ist jetzt keine Wunschvorstellung von mir, dass es tatsächlich mal so kommen möge, sondern nur ein konstruierter Fall, weil ich das Thema sehr interessant finde.)
Autor MMG
 - 22. August 2012, 17:51:45
Gut, das ist dieser Thread schlüssig.
Autor miguhamburg1
 - 22. August 2012, 17:45:30
Sie haben Recht, lieber MMG, ich implizierte Zuschriften auf einem Parallelthread hier im Unterforum auch von heute mit diesem Fragensteller.