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Zusammenfassung

Autor InstUffzSEAKlima
 - 23. August 2012, 13:15:38
Die Prüfung der finanziellen Lage ist schon bedeutsam, da Personen, die finanziell Probleme haben, leichter beeinflussbar sind, wenn man ihnen entsprechende Zahlungen in Aussicht stellt. Dieser Umstand könnte zum Beispiel zur Informationsgewinnung ausgenutzt werden und hätte im Fall sicherheitsrelevanter Dinge erhebliche Folgen, nicht nur für einzelne Personen. Daher geht einer Berührung mit sicherheitsrelevanten Informationen, Geräten und Verfahren immer eine entsprechende Überprüfung voraus.
Autor LuftwaffenSLD
 - 23. August 2012, 09:56:49
Zu langsam...
Autor Ralf
 - 23. August 2012, 09:56:05
Ja, das ist auch Teil der Überprüfung.
Autor Den.e
 - 23. August 2012, 09:41:13
hallo =)

also ich habe hier im forum gelesen das bei einer sicherheitsprüfung auch finanzielle sachen geprüft werden wie z.b. schufa oder eidesstattliche versicherung.
nun hab ich mal gegooglet was so eine prüfung beinhaltet aber ich habe nix derartiges gefunden nur dieses:

Zitat1. Bei allen Sicherheitsüberprüfungen:

    Anfragen an das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, das Bundeszentralregister, an Meldebehörden und an Polizeibehörden (zum Betroffenen)
    Anfragen an das ,,Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS)" der Verfassungsschutzbehörden (zum Betroffenen und zum Ehegatten oder Lebenspartner).

2. Bei der SÜ 2 werden zusätzlich durchgeführt:

    Prüfung der Identität des Betroffenen mit Hilfe der Pass- oder Personalausweisnummer oder durch Befragung geeigneter Personen unter Vorlage eines Lichtbildes
    Anfragen an die Grenzschutzdirektion und Nachrichtendienste des Bundes (zum Betroffenen).
    Alle unter 1. genannten Maßnahmen zum einzubeziehenden Ehegatten oder Lebenspartner.

3. Bei der SÜ 3 werden zusätzlich die vom Betroffenen angegebenen Referenzpersonen befragt.

4. Zusätzlich können je nach Lage im Einzelfall folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

    Maßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung mit Zustimmung des Betroffenen und der gegebenenfalls einzubeziehenden Person.
    Gespräch(e) mit dem Betroffenen über seine persönliche Sicherheitssituation (soweit dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung geboten erscheint.)
    Befragung anderer geeigneter Stellen (z.B. Staatsanwaltschaften oder Gerichte) oder anderer geeigneter Auskunftspersonen, ob und gegebenenfalls welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse über den Betroffenenvorliegen (auch ohne vorherige Kenntnis/Zustimmung des Betroffenen).


das hat doch alles nix mit finanzen zu tun oder ?
also ich bin jezt nich derartig hoch verschuldet das ich mir sorgen machen müsste aber ich HATTE mal einen schufa eintrag deswegen hab ich mich gefragt ob es zu problemen führen kann.
also werden nun finanzielle dinge auch geprüft oder nicht ?