ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat1. Bei allen Sicherheitsüberprüfungen:
Anfragen an das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, das Bundeszentralregister, an Meldebehörden und an Polizeibehörden (zum Betroffenen)
Anfragen an das ,,Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS)" der Verfassungsschutzbehörden (zum Betroffenen und zum Ehegatten oder Lebenspartner).
2. Bei der SÜ 2 werden zusätzlich durchgeführt:
Prüfung der Identität des Betroffenen mit Hilfe der Pass- oder Personalausweisnummer oder durch Befragung geeigneter Personen unter Vorlage eines Lichtbildes
Anfragen an die Grenzschutzdirektion und Nachrichtendienste des Bundes (zum Betroffenen).
Alle unter 1. genannten Maßnahmen zum einzubeziehenden Ehegatten oder Lebenspartner.
3. Bei der SÜ 3 werden zusätzlich die vom Betroffenen angegebenen Referenzpersonen befragt.
4. Zusätzlich können je nach Lage im Einzelfall folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
Maßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung mit Zustimmung des Betroffenen und der gegebenenfalls einzubeziehenden Person.
Gespräch(e) mit dem Betroffenen über seine persönliche Sicherheitssituation (soweit dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung geboten erscheint.)
Befragung anderer geeigneter Stellen (z.B. Staatsanwaltschaften oder Gerichte) oder anderer geeigneter Auskunftspersonen, ob und gegebenenfalls welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse über den Betroffenenvorliegen (auch ohne vorherige Kenntnis/Zustimmung des Betroffenen).