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Zusammenfassung

Autor mp-sani
 - 24. August 2012, 06:48:23
Übrigens GWDL gibts nimmer, die heißen jetzt FWDL. GWDL warn die 9 Monatigen oder zuletzt 6 Monatigen die einberufen wurden nicht die die sich freiwillig gemeldet haben.

LG
Autor KlausP
 - 23. August 2012, 20:23:49
Von der Bundeswehr kann sich ein FWDL "seine Wohnung nicht anerkennen lassen", dazu muss er einen Antrag an die für den Wohnort zuständige Unterhaltssicherungsbehörde stellen, die einen Teil der Mitkosten übernehmen kann (für den konkreten Fall weiss ich aber nicht, ob das geht). Den entsprechenden Antrag hat er schon mit den Einberufungsunterlagen vom KWEA bekommen. Ein FWDL bekommt er im 5. Dienstmonat 800,40 € Wehrsold und Wehrdienstzuschlag. (Quelle: www.bundeswehr-karriere.de)
Autor Login/Verplant=)
 - 23. August 2012, 20:16:38
Hallo liebe Kameraden, es gibt folgendes Problem:

Ein Freund schrieb mich vorhin an und berichtete mir, dass er seit längerem Stress mit seinem Mitbewohner hat. Dieser ist seit april auch Soldat. Er schrieb ...
Zitatapril 2012 starte ich meinen wehrdienst. 23 monate
Ich gehe dann mal davon aus, dass er Gwdl 23 ist =)
Das Problem liegt nun bei dem Geld. Eigentlich müsste Miete bezahlt werden, doch der Mitbewohner ist wohl nur am heulen und quengeln. Er würde nur 700€ im Monat kriegen und hat keine Ahnung wie er mit so wenig Geld auskommen soll.
Laut meines Wissens müsste er doch nur diese Wohnung anerkennen lassen oder? Denn die Wohnung hatt er ja schon vor der Bundeswehr gehabt, und dass würde doch die Chancen auf einige Bezüge heben, .. also soweit ich jetzt weiß.

Aber was ich mich jetzt frage ist, : Kann das mit 700€ hinkommen? Wir haben Fwdl ér in unserer Kaserne die weitaus mehr verdienen, deswegen kommt mir das so spanisch vor. Gibt es hier zufällig einen Fwdl ér, der mir da etwas aushelfen kann? Denn mein Kolege fängt grad an zu verzweifeln, da er die Wohnung nicht alleine stemmen kann.

Liebe Grüße  ;)