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Autor Torben
 - 27. August 2012, 18:24:50
dank euch für eure schnellen antworten.
Autor Andi
 - 27. August 2012, 14:33:12
Zitat von: Torben am 27. August 2012, 07:17:36
Es gibt keinen besonderen Grund, ich möchte nicht

Um Unwillige wirksam an ihre Pflichten zu erinnern hat der Dienstherr den Erlass Erzieherische Maßnahmen und die Wehrdisziplinarordnung geschaffen.

Nimm dir F_Ks Vorschlag und versuch ihn umzusetzen. Es bringt dir tatsächlich überhaupt nichts, wenn du einen AAntrag auf Dienstzeitverkürzung stellst, der vielleicht sogar durchgaht und du am Ende dann vielleicht Monate auf der Straße sitzt, weil du nichts findest. Für dieses Jahr dürfte der Zug wohl größtenteils eh abgefahren sein. Nächstes Jahr August wäre wohl ein anpeilbares Ziel.

Gruß Andi
Autor F_K
 - 27. August 2012, 14:01:13
@ Torben:

Du kannst aber ein AusbildungsANGEBOT bzw. einen noch nicht unterschriebenen Vertrag einreichen um Deinen Wunsch zu untermauern.

Ich würde Dich jedenfalls nicht entlassen, nur weil Du "keinen Bock" mehr hast ...

Eine GARANTIE hast Du trotz Ausbildungsangebot nicht, aber die Chancen sind ungleich besser.
Autor Torben
 - 27. August 2012, 13:13:49
Ausbildungsvertrag ? aber man kann ja keine Ausbildungsvertrag abschliessen und dann den Antrag einreichen und hoffen das ihm stattgegeben wird und man die Ausbildungsstelle auch wahr nehmen darf ? oder gibt es da eine extra klausel oder so was wo man sich sicher sein kann so kommt man "raus" ?
Autor F_K
 - 27. August 2012, 09:57:02
ZitatEs gibt keinen besonderen Grund, ich möchte nicht mehr bzw. möchte was anderes machen

Dieser Grund reicht meines Erachtens nichts aus, einem Antrag auf Dienstzeitverkürzung stattzugeben.

Ratschlag:
Der TE soll sich um einen Ausbildungsvertrag bemühen - wenn er diesen mit seinem Antrag vorlegen wird, sind die Chancen wesentlich besser.

ZitatFWD kann man IMMER Kündigen (deshalb ja FREIWILLIGDIENSTLEISTENDER)

Die Bundeswehr ist jetzt eine FREIWILLIGENarmee - dies gilt für alle Laufbahnen und Dienstgradgruppen.

Unabhängig davon ist aber (nach Ablauf der "Probezeit") eine "Kündigung" nicht möglich. Es bleibt (trotz Freiwilligkeit) ein besonderes Gewaltverhältnis dass eben nicht kündbar ist.
Autor Ralf
 - 27. August 2012, 08:03:59
Ja, da hast du Recht. Du kannst es natürlich trotzdem probieren und einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen und mit deinem Disziplinarvorgesetzten sprechen, ihm deine Beweggründe erklären.
Autor Torben
 - 27. August 2012, 07:17:36
Es gibt keinen besonderen Grund, ich möchte nicht mehr bzw. möchte was anderes machen und mir wurde klar noch 1,5jahre ohne Ausbildung ist zu lang. Ich hab diese Diskussion mit einem Kameraden da er der Meinung ist als FWD kann man IMMER Kündigen (deshalb ja FREIWILLIGDIENSTLEISTENDER) aber muss ihm wohl mitteilen das ich recht hatte ... mehr oder weniger leider.
Autor Ralf
 - 27. August 2012, 06:18:12
Was ist denn der Grund, warum du raus willst? Evtl. kannst du eine Verkürzung der Dienstzeit beantragen, wenn du z.B. eine Ausbildung beginnst. Diesem Antrag kann, muss aber nicht, stattgegeben werden.
Autor Torben
 - 26. August 2012, 23:21:46
Nabend,

Als FWD23, die Probezeit ist schon rum, welche möglichkeiten hab ich nun noch zu kündigen ? keine mehr ?