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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatWurde in den Disziplingruppen "Ausdauer" bzw. "Schnelligkeit" keine Schwimmdisziplin gewählt, ist zusätzlich der Nachweis der Schwimmfertigkeit wie folgt zu erbringen.
•15 min Dauerschwimmen (Prüfung auch in offenen Gewässern möglich) oder
•bis einschl. 11 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit bzw.
•ab 12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 min oder
•Nachweis über das ,,Deutsche (Jugend-)Schwimm-abzeichen" in Bronze.
Die Dauer der Gültigkeit des Nachweises ist im Erwachsenenbereich auf fünf Jahre begrenzt. Im Kinder- und Jugendbereich genügt ein einmaliger Nachweis.