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Autor BulleMölders
 - 29. August 2012, 07:11:16
Zitat von: abc2000 am 28. August 2012, 17:08:20
udn wenn der wehrdienstberater fragt wo es ist wuerde ich ungerne sagen ich habe noch keins ...
Und warum nicht? Mit Ehrlichkeit kommt man meist am weitesten. Wenn es nicht dein verschulden ist, dann kann man es doch sagen.

P.S. Ist das eigentlich noch Rechtschreibung oder etwas schon Linksschreibung?  :o
Autor KlausP
 - 28. August 2012, 17:19:29
Ich kann darüber nicht lachen, ich empfinde sowas als Unverschämtheit und Unhöflichkeit anderen Usern gegenüber, von denen man eine fundierte Antwort erwartet.
Autor abc2000
 - 28. August 2012, 17:13:35
ha ha ;) ... trotzdem danke fuer die schnelle antwort
Autor HM_Zippi
 - 28. August 2012, 17:12:31
Moin, erstmal großes Lob für Ihre Rechtschreibung. Ansonsten kann ich aus Erfahrung sagen, das es nicht relevant ist. Solange Sie Ihren lückenlosen Tätigkeitsnachweis seit Abgang von der Schule vorlegen können, sollte das alles kein Problem sein.
Autor abc2000
 - 28. August 2012, 17:08:20
folgendes da mein alter arbeitgeber mein arbeitszeugnis net ausstellen will warum auch immer ( ich habe schon rechtliche mittel eingeleitet ) muss ich das bei einem wiedereinstellungsverfahren mitbringen / bei legen weil ich kp habe wie lange das noch dauert bis ich es erhalte udn wenn der wehrdienstberater fragt wo es ist wuerde ich ungerne sagen ich habe noch keins ... kann ich mich schon jetzt neu auf n stelle bewerben oder sollte ich noch warten bis ich es habe ?

bitte um euren rat ^^