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Autor Rollo83
 - 29. August 2012, 16:46:24
Als sie zu ihren Eltern gezogen sind hatten sie ja keinen eigenen Hausstand mehr.
Danach sind sie wieder ausgezogen aber sind nicht mehr TG berechtigt. Wenn sie sich jetzt eine Wohnung im Einzugsgebiet ihrer Dienststelle mieten würden, dann könnten sie diese anerkennen lassen und bei der nächsten Versetzung wieder TG bekommen.
Autor Nico10
 - 29. August 2012, 07:25:22
Ja meinte auch aka. Na von dienstordnung sind die Wohnung alle gleich entfernt. Die Wohnung sind/waren alle in Berlin...
Autor ulli76
 - 28. August 2012, 22:35:33
Wahrscheinlich nach der AGA, nicht nach dem Grundwehrdienst.
Wurde denn bei der Versetzung die UKV zugesagt? Wie weit waren die anderen Wohnungen vom Dienstort weg? Wie weit die aktuelle?
Autor Nico10
 - 28. August 2012, 22:33:05
Nochmal in ruhe:d ich war in der aga in Neubrandenburg. Wohnhaft mit mein Kumpel. Nachdem Grundwehrdienst wurde ich nach torgelow versetzt. In der zeit wo ich jetzt in torgelow bin, bin ich wieder zu mein Eltern und jetzt mit meiner freundin zusammen gezogen. Also hab ich kein anspruch mehr, weil ich seitdem in  torgelow bin und die Umzüge in der zeit passiert sind. Hab ich das richtig verstanden?!
Autor StOPfr
 - 28. August 2012, 22:04:55
Würdest du den letzten Beitrag bitte mal ruhig überarbeiten und neu einstellen. Er lässt sich kaum lesen. 
Autor Nico10
 - 28. August 2012, 21:55:22
Also. Aga in Neubrandenburg versetzt danach nach torgelow. Wohnhaft mit mein Kumpel. Bin jetzt immerhin in torgelow Unsinn derzeit zu kein Eltern und dann mit meiner Freundin zusammen gezogen. Also hab ich kein anspruch mehr weil ich jetzt seid dem ich in torgelow bin umgezogen bin. Hab ich das richtig verstanden?!
Autor Rollo83
 - 28. August 2012, 21:06:44
Klingt für mich logisch. Sie hatten einen anerkannten Wohnstand der sicherlich schon vor der BW bestand und deswegen waren sie TG berechtigt. Jetzt sind sie umgezogen und sind dadurch nicht mehr TG berechtigt. Die Wohnung kann auch jetzt nur anerkannt werden wenn sie im Einzugsgebiet der Dienststelle liegt. Dann könnte man die neue Wohnung anerkennen lassen und würde bei der nächsten Versetzung wieder TG Empfänger werden.

Wenn ich falsch liege müssen sie erst mal mehr Daten liefern.
Autor ulli76
 - 28. August 2012, 19:11:39
Dann lass dir das nochmal genau von dem Sachbearbeiter beim BwDLZ erklären. Der hat nämlich auch deine Versetzungsverfügung.
Autor Nico10
 - 28. August 2012, 19:02:14
Da sehe selber nicht so Richtung durch, ob ich jetzt noch dazu berechtig bin....also wie ich das so verstehe, weil ich während meiner Versetzung noch in der Wohnung mit mein Kumpel gewohnt habe und jetzt halt die 2 male umgezogen bin und die 1. Wohnung noch anerkannt war bekomme ich keine trennungsgeld mehr. Erst wenn ich wieder in ein anderen Standort versetzt werde?!
Autor ulli76
 - 28. August 2012, 18:55:17
Ah- du bist inzwischen versetzt worden. Bist du denn überhaupt noch trennungsgeldberechtigt?
Autor Nico10
 - 28. August 2012, 18:53:12
Den Antrag habe ich schon mit den mietvertrag heute vorgelegt. Die von bwdlz haben mir heute gesagt das ich kein trennungsgeld mehr bekomme. Weil ich auch versetzt wurde damals wo ich noch mit mein Kumpel zusammen gewohnt habe. Da haben 3 Leute versucht es mir zu erklären. Ich kann das auch nicht mehr so wieder geben weil das alles aufeinander zuviel wurde...
Autor KlausP
 - 28. August 2012, 18:42:42
Dazu müssen Sie ersteinmal einen anerkannten berücksichtigungsfähigen Hausstand haben. Den Antrag dazu bekommen Sie beim Rechnungsführer, der sollte Ihnen auch sagen können, was Sie dem Antrag beifügen müssen (Mietvertrag auf jeden Fall). Ich gehe mal davon aus, dass Sie das bisher für die neue Wohnung nicht getan habennund deshalb auch kein TG bekommen.

ZitatNun wurde mir aber gesagt das ich kein trennungsgeld mehr bekommen weil ich es schon mal bezogen habe.

Wer hat Ihnen denn diese Auskunft gegeben?
Autor Nico10
 - 28. August 2012, 18:33:37
Hallo ich habe da mal eine frage zum Trennungsgeld. Konnte noch keine passende Antwort finden.

Also ich habe damals schon mal trennungsgeld bezogen. Hatte eine Wohnung mit mein besten. Der ist damals ausgezogen und wir haben dann die Wohnung aufgelöst. Bin dann wieder zu mein Eltern gezogen. Nun wohne ich seit paar Monaten mit meiner Freundin zusammen. Wir beide stehen im mietvertrag. Nun wurde mir aber gesagt das ich kein trennungsgeld mehr bekommen weil ich es schon mal bezogen habe. So ganz kann ich das nicht verstehen. Vielleicht kann mir jemand helfen:)

MfG