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Zusammenfassung

Autor joeblac
 - 06. September 2012, 23:03:50
Ok, fassen wir nochmal zusammen:

Die Unterlagen nehm ich im Orginal mit, lass mir vor Ort Kopien machen und nehm die Orginale dann wieder mit heim.
Als Ausbildungsnachweis nehm ich dann den Gesellenbrief mit.

Wegen der Pflegeversicherung rufe ich morgen mal bei meiner Krankenkasse an, bei der ich auch meine aktuelle Pflegeversicherung habe.

Aber was ist mit "lückenloser Tätigkeitsnachweis" gemeint?

Mfg
Autor Andi
 - 05. September 2012, 20:10:53
Und um das noch mal klar zu machen: Die Pflegeversichrung muss man aktiv abschließen. EInen Nachweis darüber wird man also erst bekommen, wenn man auch eine abgeschlossen hat - und dann braucht man auch nicht zu fragen, woher man den bekommt. ;)
Wenn man eine Anwartschaftversichrung abschließt, dann schließt man zwingend bei dieser Versichrung auch die Pflegeversicherung ab, denn die Pflege- folgt der Krankenversichrung.

Gruß Andi
Autor KlausP
 - 05. September 2012, 17:06:33
ZitatBrauchst du nicht auch einen Nachweis über die Anwartschaftsversicherung?

Nein, braucht er nicht. Ob man eine Anwartschaftsversicherung auf eine private Krankenversicherzung abschliesst, ist doch jedem selber überlassen. Die Pflegeversicherung dagegen ist eine Pflichtversicherung.
Autor joeblac
 - 05. September 2012, 17:02:35
ne habe bei der bewerbung alles wie gefordert abgegeben.
habe vom znwg nur die auflage bekommen, den gesellenbreif nach zu reichen, da ich damals noch in der ausbildung war.

die anderen dinge stehen im brief vom kompaniechef.
Autor Rene_Ha
 - 05. September 2012, 16:10:01
Hast du hier die Unterlagen vergessen bei deiner Bewerbung abzugeben??
1. Ich soll Dinge wie Schulabschlusszeugnisse, Geburtsurkunde, usw. mitbringen. Außerdem noch eine Bestätigung für die erfolgreiche Berufsausbildung. - Soll ich diese im Orginal mit nehmen, oder reichen da Kopien?

3. In meinem Schreiben stehen folgende zwei Dinge "Ausbildungsnachweise" und "Lückenloser Tätigkeitsnachweis". Ist damit der Gesellenbrief und ein Lebenslauf gemeint, oder wie habe ich dies zu verstehen?

Kann man das nicht in den ersten 4 Monaten nachreichen???
4. Außerdem soll ich einen Nachweis über eine Pflegeversicherung dabei haben. Ist es wahr, dass ich diesen von der Krankenkasse bekomme, bzw. reicht dennen eine mündliche Angabe über den späteren Verdienst?

Brauchst du nicht auch einen Nachweis über die Anwartschaftsversicherung?
Autor AriFuSchr
 - 05. September 2012, 14:50:04
... und bei der PflV darauf achten, dass Versicherte mit mind. einem Kind weniger Beitrag zahlen, also Versicherte ohne Kind....

Autor KlausP
 - 05. September 2012, 06:36:13
Zitat
2. Ich habe gelesen, dass ich die Kopien vom KWEA beglaubigen lassen kann, stimmt dies, und wie lange dauert sowas?

Brauchen Sie  icht. Nehmen Sie die Originale mit, die Einheit kopiert (Personalfeldwebel) und beglaubigt (Spieß) das selber.

Zitat4. Außerdem soll ich einen Nachweis über eine Pflegeversicherung dabei haben.

Richtig. Den Nachweis bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse. Ihre mündliche Angabe reicht nicht aus, die Einheit benötigt den Nachweis, damit die Wehrbereichsverwaltung bei SaZ die Besoldung richtig berechnen und zahlen kann.
Autor joeblac
 - 05. September 2012, 02:39:14
Guten Tag,
habe am 01.10 meinen Dienstantritt als SaZ.

Habe nun einen Brief vom Kompaniechef erhalten, und hätte einige Fragen zu den Unterlagen, die ich bei dem Dienstantritt brauche.

1. Ich soll Dinge wie Schulabschlusszeugnisse, Geburtsurkunde, usw. mitbringen. Außerdem noch eine Bestätigung für die erfolgreiche Berufsausbildung. - Soll ich diese im Orginal mit nehmen, oder reichen da Kopien?

2. Ich habe gelesen, dass ich die Kopien vom KWEA beglaubigen lassen kann, stimmt dies, und wie lange dauert sowas?

3. In meinem Schreiben stehen folgende zwei Dinge "Ausbildungsnachweise" und "Lückenloser Tätigkeitsnachweis". Ist damit der Gesellenbrief und ein Lebenslauf gemeint, oder wie habe ich dies zu verstehen?

4. Außerdem soll ich einen Nachweis über eine Pflegeversicherung dabei haben. Ist es wahr, dass ich diesen von der Krankenkasse bekomme, bzw. reicht dennen eine mündliche Angabe über den späteren Verdienst?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen,
Mfg