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Autor Terek
 - 06. September 2012, 16:14:15
Der Satz: "Ich bin nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt" ist in dem Fall natürlich auf dem Antrag zu streichen.
Autor Terek
 - 06. September 2012, 16:12:34
Ich würde Kontakt mit der Unterhaltsicherungsbehörde aufnehmen.

Grundsätzlich stellt die Universität den Beschäftigten frei und zahlt das Entgeld weiter. In diesem Fall kann man, wenn das Entgeld geringer ist als der Mindestsatz, einen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen stellen und bekommt die Differenz zwischen Einkommen und Mindestsatz bezahlt.
Autor F_K
 - 06. September 2012, 15:11:19
Frage: Wird das Gehalt während der Wehrübung weitergezahlt?
Autor Vogt
 - 06. September 2012, 14:48:30
§13 USG sagt:
"(2) Beamte, Richter und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten die Mindestleistung nur, soweit sie höher ist als die nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz gewährten Bezüge, Gehälter und Löhne, gemindert um die Steuern vom Einkommen und die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozial- und Arbeitslosenversicherung."

Warum dann dieser strikte Satz, dass man nicht im öff. Dienst arbeitet? Ich will da keine Falschaussage unterschreiben.
Autor Vogt
 - 06. September 2012, 14:30:17
Hallo!

Ich bin Physik-Masterstudent und als Studentische Hilfskraft für 8h/Woche angestellt. Ich erhalte hieraus ca. 300€ pro Monat. Bin ich immer noch berechtigt die Mindestleistung nach USG zu beantragen? Mich verunsichert die zu unterschreibende Passage "Ich erkläre, [...] und nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt bin."

Vielen Dank im Voraus!