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Autor RekrKp8
 - 12. September 2012, 17:23:35
um dann gelobt zu werden, wenn man dann doch alles in drei Tagen schafft.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 11. September 2012, 22:36:11
Ja, das sind dann die Leute, die Ihre Daseinsberechtigung damit unterstreichen wollen, dass ihre Bearbeitungen sehr wichtig sind und die Auslastung so hoch, dass generell solche Vorlaufzeiten ainzuhalten sind. Bei mehreren solcher aufeinander folgenden Instanzen addieren sich da schnell die 5 Tage zusammen.
Autor KlausP
 - 11. September 2012, 21:19:34
ZitatVielleicht arbeiten die ja nicht so schnell wie woanders.

Oder irgend jemand will einfach sein Ego ausleben und legt dann solchen Unsinn fest. Und das muss noch nicht mal der Chef sein.  ;)
Autor RekrKp8
 - 11. September 2012, 21:15:58
Ach so, klar. "Bei uns" waren es immer 3 Tage. 5 Tage sind schon recht viel. Vielleicht arbeiten die ja nicht so schnell wie woanders.
Autor KlausP
 - 11. September 2012, 19:25:30
Zitat von: =TRG= am 11. September 2012, 18:54:24
War das nicht mal wegen der Abmeldung vom Essen? Diese Regelung?

5 Tage ist völliger Quatsch, selbst in diesem Zusammenhang. 2 Tage sind angemessen, da braucht der ReFü auch keine Verrenkungen zu machen, es funktioniert auch von heute auf morgen, geht bei KzH doch auch. Die Verpflegungsmeldung gibt es im Kasernendienst doch sowieso nur noch für FWDL, die SaZ bezahlen ihre Verpflegung doch über ihre Chipkarte.
Autor miguhamburg1
 - 11. September 2012, 19:02:07
Ja, auch deshalb werden im Allgemeinen zeitliche Vorläufe befohlen, andere Gründe sind Zeitfenster für anderweitig notwendige Planungen. Allerdings sind 5 (Arbeits)Tage für eine Abmeldung von der Verpflegung schon arg lang.

Dennoch wird und wurde für dringende Einzelfälle Ausnahmen gemacht.
Autor RekrKp8
 - 11. September 2012, 18:54:24
War das nicht mal wegen der Abmeldung vom Essen? Diese Regelung?
Autor Andi
 - 11. September 2012, 17:28:35
Zitat von: soldat 90 am 11. September 2012, 08:58:36
urlaub muss immer fünf tage virher eingereicht werdrn.

Nö, das ist Unsinn. Die geltenden Normen und Weisungen sehen keine solche Frist vor!
Es gibt vielleicht eine einheitsinterne Regelung, um notwendige Abläufe sicherzustellen (wobei da 5 Tage schon ziemlich viel sind) - aber auch so ein Befehl stößt dort an seine Grenzen, wo er keinen Sinn macht. "Herr Hauptmann, meine Frau liegt jetzt im Kreissaal und will entbinden, darf ich Urlaub nehmen" -"Ja, aber denken Sie an die 5 Tage Frist...!"
Autor mp-sani
 - 11. September 2012, 12:46:47
So etwas hab ich bei einem Kameraden mitbekommen, der ist zum Spieß gegangen und hat kurzfristig Urlaub bekommen. Es gibt immer Ausnahmen für die 5 Tage, dies ist meiner Meinung nach eine.
Also viel Glück dabei.
Autor miguhamburg1
 - 11. September 2012, 09:05:23
Der Truppenarzt wird bei einer entsprechenden medizinischen Indikation zB kzH EMPFEHLEN. Darüber entscheiden muss jedoch Ihr Kompaniechef. Ob Ihr Truppenarzt Sie bei Ihren Beschwerden allerdings krank schreibt, kann zumindest angezweifelt werden.

Meine Empfehlung: Melden Sie sich bei Ihrem Spieß und Vertrauen Sie ihm Ihr Anliegen an und fragen Ihn, wie Sie möglichst kurzfristig ein paar Tage Urlaub machen können, um emotionalen Abstand zu bekommen.
Autor soldat 90
 - 11. September 2012, 08:58:36
Ich habe massive private Probleme, meine freundin geht fremd und es wird mir alles zu virl. Ich möchte auf keinen fall beim bund aufhören, aber ich brauch einfach paar tage um wieder klar zu kommen und das zu klären diese Woche noch..urlaub muss immer fünf tage virher eingereicht werdrn. Das ist mir zu spät will es jetz klären.  Dürfte der Arzt mich deswegen kzh schicken