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Autor InstUffzSEAKlima
 - 15. September 2012, 11:26:42
Nach Dienst hat der UvD oder vergleichbare Funktioner (LvD) die aktuelle sandiestliche Erreichbarkeit des StO. Meist gibt es auch kleine Karten mit den wichtigsten Erreichbarkeiten u.a. auch der Sanität, die man in der Einheit meist im Rahmen der KpEinführung erhält.
Autor Manu-w-89
 - 14. September 2012, 20:56:55
Merci ;)
Autor ulli76
 - 14. September 2012, 20:45:20
Nein, weder im Grundbetrieb noch in der Bereitschaft.

Manche Kasernen haben gar keinen Truppenarzt mehr und werden vom Nachbarstandort versorgt. Einige haben nur noch vormittags einen Vertragsarzt, aber in den meisten gibt es zu den üblichen Dienstzeiten einen normalen Truppenarzt.
In den allermeisten Kasernen gibt es aber eine SanBereitschaft-in der Regel mind. ein RettSan, oft auch RettAss.

Es gibt inzwischen Kasernen, die sich die ärztlichen Bereitschaftsdienste teilen, so dass es dann nur noch einen Arzt für 2-3 Standorte gibt, in der Regel als Rufbereitschaft. Manche haben am Wochenende ein paar Stunden feste Sprechstunde.
Manche Kasernen haben am Wochenende und wenige auch über Nacht gar keine SanBereitschaft mehr. Da läuft dann üblicherweise ein Anrufbeantworter der im wesentlichen sagt, dass man sich an den zivilen Notdienst wenden soll.

Bei der Zuversetzung an einen Standort wird in der Regel auch bekannt gegeben, wie das mit der SanBereitschaft nach Dienst und an dienstfreien Tagen läuft. Ansonsten sollte man nachfragen. Ebenso sollte man in Erfahrung bringen, wie das am Wohnort geregelt ist- da wird man ja eher mal am WE krank als in der Kaserne.
Autor Manu-w-89
 - 14. September 2012, 20:33:59
 :)
Achso ok. :)

Ist denn in jeder Kaserne mindestens ein Arzt?
Autor ulli76
 - 14. September 2012, 20:30:44
Auch z.B. nach einem Unfall sucht man üblicherweise das nächstgelegene Krankenhaus auf. Dafür kann man dann auch den zivilen Rettungsdienst nutzen.
Wie das genau mit den zivilen Ärzten funktioniert, hab ich übrigens in dem Thread zur truppenärztlichen Versorgung zusammengefasst.

Wenn sich die Krankenhausbehandlung nicht allzu lange hinzieht, verlegt man den Soldaten in der Regel nicht in ein Bundeswehrkrankenhaus, sondern schließt die Behandlung in der Regel im ersten Haus ab. Der Transport wäre oft teurer als die zusätzlichen Behandlungstage.

Ob man vorab die entsprechende SanEinrichtung verständigt oder erst nach der Erstversorgung, hängt von der Schwere der Erkrankung ab.
Von einem Soldaten mit schwerer allergischer Reaktion wird erwartet, dass er direkt den Rettungsdienst ruft und nicht erst versucht, jemanden im SanBereich zu erreichen. Bei einer einfachen Schwellung nach nem Insektenstich z.B. schon.
Autor KlausP
 - 14. September 2012, 20:11:31
Bei einer Erkrankung außerhalb des eigenen Standortes suchen Soldaten die nächstgelegene Sanitätseinrichtung der Bundeswehr auf. Der dort zuständige Truppenarzt veranlasst dann alles Weitere. Bei einem Notfall (also wenn es etwas Lebensbedrohliches ist) kann der Soldat jeden Arzt/jedes Krankenhaus so lange in Anspruch nehmen, bis ein Bw-Arzt die weitere Behandlung übernehmen kann. Soldaten erhalten ein "Merkblatt für das Verhalten bei Erkrankung außerhalb des Standortes", in dessen einem Teil der behandelnde zivile Arzt darüber informiert wird, dass der Patient Soldat ist und wie weiter zu verfahren ist.
Autor Manu-w-89
 - 14. September 2012, 20:05:12
Hallo :)

Ich hab gelesen, das es in Deutschland nur 5 Standorte für bundeswehrkrankenhäuser gibt.
Meine frage:
Wenn sich Soldaten/innen z.B. aus speyer oder germersheim verletzen, müssen die dann in diese Krankenhäuser? Von Speyer aus wäre dass, das Krankenhaus in Koblenz. Ist das aber nicht zu weit? Wenn es schlimme Schmerzen sind oder ein Notfall, dann ist Radisch blöd wenn man erst mal so weit fahren muss?!

Danke für die Antworten :)