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Zusammenfassung

Autor Opa_Hagen
 - 16. September 2012, 14:25:01
Alles klar, Tommie, hab ich auch net so verstanden;)

Ne, Sicherheitsüberprüfung hab ich nicht. Hab aber nächste Woche mit paar höheren Tieren zu tun, mal sehen, was die mir für die Zukunft raten. Ausser RSUKR...

Autor Tommie
 - 16. September 2012, 13:27:36
OK, nachdem wir jetzt geklärt haben, dass ich Dir weder etwas "unterjubeln" wollte, noch Dich von der Seite angemacht habe, wollen wir wieder konstruktiv werden ;) !

Ich habe noch zwei Anmerkungen:
1. Logistik ist nicht Personalwesen! Schon bei SAP sind das zwei grundverschiedene Module! Und das mit dem Personal ist definitiv nicht einfach!
2. Pesonalwesen heisst automatisch auch, dass Du eine Sicherheitsüberprüfung benötigst, wenn Du in entsprechenden Systemen arbeiten möchstest! Hast Du eventuell schon eine?
Autor Opa_Hagen
 - 16. September 2012, 13:15:53
Zitat von: Tommie am 16. September 2012, 12:12:44
Zitat von: Opa_Hagen am 16. September 2012, 11:48:53Was versuchst hier mir unterzujubeln? Dämlichkeit?

Um Gottes Willen Opa_hagen :o ! Ich will Dir gar nichts "unterjubeln"! Wir kennen uns ja gar nicht persönlich!

Das Problem, das ich sehe ist, dass die Ausbildung nicht durchgeführt werden kann! Es geht dabei auch nicht um die eigentliche Ausbildung zum S1-Feldwebel, da findet sich ein Plätzchen! Es geht darum, dass Du nicht zum S1-Feldwebel ausgebildet werden wirst, wenn Du keine (zivil erarbeiteten!) SAP-Kenntnisse mit Nachweis hast! Du bist heute im S1-Bereich ohne SAP-Kenntnisse nicht mehr einsetzbar! Und die Bundeswehr wird den Teufel tun, die wirklich nicht billigen SAP-Lehrgänge für Reservisten freizugeben! Und mit genau dieser Aussage, die übrigens aus der SDBw stammt, ist der fettgedruckte Teil dann doch eher so zu verstehen, wie er wirklich gemeint war ;) !

Für meinen derzeitigen Einsatz hier im Kosovo war übrigens die ATB OrgBearb SanDst und S1-Fw gefragt. Diese konnten mir aufgrund ziviler Ausbildung (Betriebswirt, Fachrichtung Personalwesen, und SAP-Berater für SAP-HCM) nur deswegen zuerkannt werden, weil ich da auch die entsprechenden SAP-Kenntnisse vorweisen kann!

Sind nicht inzwischen ALLE Lehrgänge für Resis freigegeben?
Naja, und ich hab bei den Logistikern 10 Tage SAP Lehrgänge beim 171. gesehen, so grosse Wundertüte ist das auch net. Die Handbücher sind ja idiotensicher. Hab mal 2 Wochen im Lager eines NVG/ EVG Zuges gewehrübt, incl. SAP (natürlich ohne eigene Kennung), mit einem anderen Resi, der es nach Garlstedt geschafft hat, als Anleiter. War nicht soooooo schwierig;)

Aber damit kommen wir vom eigentlich Thema ab.


Autor Opa_Hagen
 - 16. September 2012, 13:09:35
Zitat von: KlausP am 16. September 2012, 12:05:57
Zitat von: HCRenegade am 16. September 2012, 12:03:40
Die sollte sich aber auch auf 2-3 WÜ als AAP splitten lassen.

Wenn eine AAP durch die SDBw überhaupt genehmigt wird!

Köln hat mir dies sogar vorgeschlagen, nachdem mein dortiger Perser gesehen hat, dass meine angestrebten Lehrgänge regelmässig voll und damit für mich als Rsi quasi nicht erreichbar sind.
Autor Opa_Hagen
 - 16. September 2012, 13:07:51
Zitat von: KlausP am 16. September 2012, 11:57:46
Nein, will er nicht, er meint eher die mehrmonatige Ausbildung.

Okidoki, angekommen. Hatt aber schon mehrfach gesagt, dass auch mehrmonatige WÜ´s seitens meines AG kein Thema sind. Und hab dies auch schriftlich dem Dienstherren erklärt.

Autor KlausP
 - 16. September 2012, 12:33:25
Zitat von: HCRenegade am 16. September 2012, 12:18:56
Zitat von: KlausP am 16. September 2012, 12:05:57
Wenn eine AAP durch die SDBw überhaupt genehmigt wird!


Wieso nicht? Mir wurde die 6er-ATN damals (2010) einfach nachträglich zuerkannt, weil ich ein paar Monate zuvor 6 Wochen auf einem entsprechenden DP geübt hatte.

War bei einigen anderen Kameraden auf meinem Laufbahnlehrgang genauso.

Kommt ja immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Autor Tommie
 - 16. September 2012, 12:31:27
Ja klar, das geht schon, aber eben nicht in dem Bereich, den "Opa_Hagen" angesprochen hat! S1 geht nicht ohne SAP und die Bundeswehr zahlt nicht dafür ...
Autor HCRenegade
 - 16. September 2012, 12:18:56
Zitat von: KlausP am 16. September 2012, 12:05:57
Wenn eine AAP durch die SDBw überhaupt genehmigt wird!


Wieso nicht? Mir wurde die 6er-ATN damals (2010) einfach nachträglich zuerkannt, weil ich ein paar Monate zuvor 6 Wochen auf einem entsprechenden DP geübt hatte.

War bei einigen anderen Kameraden auf meinem Laufbahnlehrgang genauso.
Autor Tommie
 - 16. September 2012, 12:12:44
Zitat von: Opa_Hagen am 16. September 2012, 11:48:53Was versuchst hier mir unterzujubeln? Dämlichkeit?

Um Gottes Willen Opa_hagen :o ! Ich will Dir gar nichts "unterjubeln"! Wir kennen uns ja gar nicht persönlich!

Das Problem, das ich sehe ist, dass die Ausbildung nicht durchgeführt werden kann! Es geht dabei auch nicht um die eigentliche Ausbildung zum S1-Feldwebel, da findet sich ein Plätzchen! Es geht darum, dass Du nicht zum S1-Feldwebel ausgebildet werden wirst, wenn Du keine (zivil erarbeiteten!) SAP-Kenntnisse mit Nachweis hast! Du bist heute im S1-Bereich ohne SAP-Kenntnisse nicht mehr einsetzbar! Und die Bundeswehr wird den Teufel tun, die wirklich nicht billigen SAP-Lehrgänge für Reservisten freizugeben! Und mit genau dieser Aussage, die übrigens aus der SDBw stammt, ist der fettgedruckte Teil dann doch eher so zu verstehen, wie er wirklich gemeint war ;) !

Für meinen derzeitigen Einsatz hier im Kosovo war übrigens die ATB OrgBearb SanDst und S1-Fw gefragt. Diese konnten mir aufgrund ziviler Ausbildung (Betriebswirt, Fachrichtung Personalwesen, und SAP-Berater für SAP-HCM) nur deswegen zuerkannt werden, weil ich da auch die entsprechenden SAP-Kenntnisse vorweisen kann!
Autor KlausP
 - 16. September 2012, 12:05:57
Zitat von: HCRenegade am 16. September 2012, 12:03:40
Die sollte sich aber auch auf 2-3 WÜ als AAP splitten lassen.

Wenn eine AAP durch die SDBw überhaupt genehmigt wird!
Autor HCRenegade
 - 16. September 2012, 12:03:40
Die sollte sich aber auch auf 2-3 WÜ als AAP splitten lassen.
Autor KlausP
 - 16. September 2012, 11:57:46
Nein, will er nicht, er meint eher die mehrmonatige Ausbildung.
Autor Opa_Hagen
 - 16. September 2012, 11:48:53
Zitat von: Tommie am 16. September 2012, 10:57:44

Die Zulassung ist darüber hinaus nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die mehrmonatige Ausbildung für eine militärfachliche Befähigung der Ausbildungsstufe 6 mit Prüfung durchgeführt werden kann."

Und jetzt dürfte dann auch der mutmaßliche Ablehnungsgrund (fett dargestellt!) auf der Hand liegen ... ;) !

Hiho Tommie,

das musst mir jetzt näher darlegen, verstehe ich nicht. Wieso sollte nicht sichergestellt sein, dass ich die Prüfung nicht schaffe? Was versuchst hier mir unterzujubeln? Dämlichkeit?

Gruss

Hagen
Autor Tommie
 - 16. September 2012, 10:57:44
Nicht wirklich, HCRenegade, nicht wirklich ;) !

Hier die Rechtsgrundlagen für die Zulassung zur Laufbahn der Reservefeldwebel:

1. ZDv 20/3, Ziffer 921:

"Über die Laufbahn-Zulassung entscheidet die Stammdienststelle der Bundeswehr mit einer Zulassungsverfügung, die dem Bewerber oder der Bewerberin zuzustellen ist (z. B. gegen Empfangsbekenntnis bei Bewerbungen innerhalb des Wehrdienstes). Nach der Zustellung gibt die Stammdienststelle der Bundeswehr die Kennung als Reserveunteroffizier-Anwärter, Reserveunteroffizier-Anwärterin, Reservefeldwebel-Anwärter oder Reservefeldwebel-Anwärterin im Datensatz Wehrersatzwesen-Informationssystem ein.
Mit Zulassung ist die Stammdienststelle der Bundeswehr die Ansprechstelle für den Laufbahn- Anwärter oder die Laufbahn-Anwärterin."

2. ZDv 20/3, Zifer 1214:

"...

Als Reservefeldwebel-Anwärter oder Reservefeldwebel-Anwärterin zugelassen werden können ausschließlich die Personen, die die in der ZDv 20/7, Nr. 431 genannten Voraussetzungen erfüllen.

..."

3. ZDv 20/7, Nr. 431:

"Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, und frühere Soldatinnen und frühere Soldaten können bei Bedarf und Eignung als Reservefeldwebel-Anwärterin oder Reservefeldwebel-Anwärter zugelassen werden, wenn sie
– sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befinden,
– eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand erworben haben (vgl. Anlage 9, Nr. 2) und über einen förderlichen Berufsabschluss verfügen (vgl. Anlage 9,
Nr. 8) oder
– das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen (vgl. Anlage 9, Nr. 3).
Die Zulassung ist möglich für alle Laufbahnen; in Verwendungen, in denen eine durch zivilberufliche Ausbildung auf Gesellen- oder Facharbeiterebene vermittelte Befähigung erforderlich ist, jedoch nur, wenn die Bewerber diese Befähigung nachweisen. Die Zulassung ist darüber hinaus nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die mehrmonatige Ausbildung für eine militärfachliche Befähigung der Ausbildungsstufe 6 mit Prüfung durchgeführt werden kann."

Und jetzt dürfte dann auch der mutmaßliche Ablehnungsgrund (fett dargestellt!) auf der Hand liegen ... ;) !
Autor HCRenegade
 - 16. September 2012, 10:32:52

Auch wurde mir in der letzten Beurteilung bescheinigt, dass die "BW gut daran täte, diesen äusserst leistungswilligen Sodaten an sich zu binden."... Und da ich seit 2 Jahren nicht auf den unbedingt für meinen DP benötigten Lehrgang nach Garlstedt komme, hat mir Köln zu Laufbahnwechsel geraten, Richtung Perser und AAP. Ja, UoP Laufbahn, bin SU.
Chef hat mir auch geraten, aufgrund Beruf, Bildung und Berfufserfahrung Fw Laufbahn einzuschlagen - wurde leider abgeschmettert, da ein Kreuz in der Beurteilung an falscher Stelle stand:( 
[/quote]


Ist ja interessant - seit wann ist das denn ein relevantes kriterium? Wüsste nicht, dass es eine Mindestnote in einer Beurteilung gäbe, um RFA zu werden - ich kenne das noch so, dass einen der TrT auf einen Fw-DP beordert und man dann nach Antragstellung zum RFA ernannt wird.

Hat sich das in den letzten zwei jahren geändert?