ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatVielen Dank für die Ponyfizierung
ZitatObgleich ich in der Annahme war, dass die Gesetzeslage verändert wurde,
Zitaterkenne ich keine Hufe bei mir.
ZitatAber ich werde der Sache auf den Grund gehen!
Zitat von: F_K am 17. September 2012, 14:12:51
@ LuftwaffenSLD:
Und?
Das Arbeitsplatzschutzgesetz bzw. Eignungsübungsgesetz und die damit gegebene Rechtslage ist aber UNVERÄNDERT.
Wer also einen Ratschlag mit den Worten "Kündigungsfrist" gibt, hat:
- überhaupt keine Ahnung
- und gibt einen "hundsmiserablen" Ratschlag.
- und zeigt dann noch, dass er ein Pony ist.
Ohne Worte ...
Zitat von: LuftwaffenSLD am 17. September 2012, 13:17:33
Allerdings gibt es auch für Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist. Entweder gem. BGB oder gem. Vertrag.
Die Wehrpflicht ist schließlich gegenwärtig ausgesetzt.