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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 19. September 2012, 17:05:39
Ja, ist halt dann anzugeben. Zu einer "Aussage" wird es wohl nicht kommen - eine Gefährdung der Sicherheit (im Nachinein) ist wohl nicht anzunehmen.
Autor Jonas94
 - 19. September 2012, 16:05:46
Zitat von: justice005 am 19. September 2012, 12:17:01

Aber im konkreten Fall sollte der Fragesteller nichts mehr unternehmen und seinen Dienst antreten. Er hat mit zwei Leuten gesprochen, damit hat er als ungedienter Laie alles getan, was er tun konnte. Mehr kann man nicht von ihm erwarten. Niemand kann ihm jetzt noch irgendeinen Vorwurf machen.




Das ganze wird doch sicherlich nochmal bei der "einfachen Sicherheitserklärung" auf den Tisch kommen, oder? Wie läuft das erfahrungsgemäß ab? Da muss er doch sicher nochmal eine Aussage zum Vorfall machen?

Bin ja auch (noch) Laie^^
Autor InstUffzSEAKlima
 - 19. September 2012, 13:25:51
Nach der Zusage wird es vermutlich so behandelt, als ob er sich schon im Dienst befände.
Autor justice005
 - 19. September 2012, 12:17:01
Dieses Thema interessiert mich ja auch schon seit je her. Ich werde mich jetzt mal in der Tat damit beschäftigen, was es mit Strafverfahren auf sich hat, die zwischen Zusage und Dienstantritt erfolgen. Bis dahin treffe ich mal keine Wertung.

Aber im konkreten Fall sollte der Fragesteller nichts mehr unternehmen und seinen Dienst antreten. Er hat mit zwei Leuten gesprochen, damit hat er als ungedienter Laie alles getan, was er tun konnte. Mehr kann man nicht von ihm erwarten. Niemand kann ihm jetzt noch irgendeinen Vorwurf machen.

 
Autor BulleMölders
 - 19. September 2012, 11:37:44
Ich spreche ihm nicht unbedingt die Kompetenz ab, da ich ihn nicht kenne, da habe ich mich ein wenig unklar ausgedrückt.
Ewas deutlicher, weder der Spieß noch der Einplaner haben so etwas zu entscheiden.
Bei laufenden Strafverfahren gibt es keine Einstellung, das wurde aber auch schon mal erwähnt.
Und nach Abschluss des Strafverfahrens entscheidet ein Rechtsberater darüber ob der Fall ein Einstellungshinderungsgrund ist.
Autor Mr. Müller
 - 19. September 2012, 11:23:57
Wieso denken Sie das der Spieß nicht über die nötigen Kompetenzen verfügt? Zuerst habe ich mit meinem Einplaner telefoniert, der dann meinte dass es eigentlich kein Problem sein sollte. Er wäre sich aber auch nicht zu hundert Prozent sicher und leitete mich weiter zum Spieß meiner zukünftigen Kompanie. Danach wieder den Einplaner angerufen und es stellt anscheinend kein Problem dar.
Autor BulleMölders
 - 19. September 2012, 11:11:52
Ich wage mal zu bezweifeln, dass der Spieß die Kompetenz hat solch eine Aussage zu treffen.
Autor Mr. Müller
 - 19. September 2012, 11:10:16
So, es gibt Neuigkeiten! Ein Brief ist zwar immer noch nicht gekommen, aber ich habe eben bei meinem zukünftigen Spieß angerufen und ihm alles geschildert. "Da kräht kein Hahn nach!" Das ganze hat keine Auswirkungen auf meinen Einstellungszeitpunkt :) Nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen! Puh!
Danke für eure Ratschläge!
Autor Captain Morgan
 - 18. September 2012, 21:38:37
Zitat von: Rezt am 18. September 2012, 21:28:12
wird man zur Musterung oder halt allgemein zur Bundeswehr mit solchen daten zu gelassen,

mit 15 Jahren ca, ein verfahren wegen cd geklaut in nem supermarkt musste stunden abarbeiten ( Gerichtsverhandlung )
mit 21 Jahren ca, beleidigung eines Polizisten, 200€ Strafe (Gerichtsverhandlung)
desweiteren Schwere Körperverletzung musste da eine verdammt hohe Summe blechen,  da ich die nicht erbringen konnte habe ich Ersatzfreiheitsstrafe bekommen waren ca 4 Monate JVA, das war auch mit 21 Jahren.

ich bin jetzt 26 Jahre alt.

Was sich manche immer vorstellen, nichts für ungut aber die Bundeswehr ist keine soziale Auffangstelle.  :o
Autor InstUffzSEAKlima
 - 18. September 2012, 21:33:26
Zitat von: Rezt am 18. September 2012, 21:28:12
mit 15 Jahren ca, ein verfahren wegen cd geklaut in nem supermarkt musste stunden abarbeiten ( Gerichtsverhandlung )
mit 21 Jahren ca, beleidigung eines Polizisten, 200€ Strafe (Gerichtsverhandlung)
desweiteren Schwere Körperverletzung musste da eine verdammt hohe Summe blechen,  da ich die nicht erbringen konnte habe ich Ersatzfreiheitsstrafe bekommen waren ca 4 Monate JVA, das war auch mit 21 Jahren.

ich bin jetzt 26 Jahre alt.

"Früh übt sich." Ich möchte nicht wissen, was da noch alles folgen wird... Immerhin sind die 3 Sachen ja keine Lapalien mehr und wurden vorsätzlich begangen.
Autor justice005
 - 18. September 2012, 21:30:19
definitiv nein !

Autor Rezt
 - 18. September 2012, 21:28:12
wird man zur Musterung oder halt allgemein zur Bundeswehr mit solchen daten zu gelassen,

mit 15 Jahren ca, ein verfahren wegen cd geklaut in nem supermarkt musste stunden abarbeiten ( Gerichtsverhandlung )
mit 21 Jahren ca, beleidigung eines Polizisten, 200€ Strafe (Gerichtsverhandlung)
desweiteren Schwere Körperverletzung musste da eine verdammt hohe Summe blechen,  da ich die nicht erbringen konnte habe ich Ersatzfreiheitsstrafe bekommen waren ca 4 Monate JVA, das war auch mit 21 Jahren.

ich bin jetzt 26 Jahre alt.
Autor F_K
 - 18. September 2012, 19:55:26
ZitatUnd in so einem Fall wird es wohl einen Strafbefehl

Genau - ich habe nachgefragt, der Führerschein ist ja zu ENTZIEHEN und eine Führerscheinsperre (Wiederausstellung) von ca. 9 Monaten ist zu verhängen - das geht mit einer Einstellung nicht.

Also Strafbefehl.

Da das Strafverfahren ja noch nicht läuft, würde ich den weiteren Fortgang abwarten.
Autor wolverine
 - 18. September 2012, 18:13:21
Selbst eine 153a-Einstellung geht nicht in zwei Wochen durch.
Autor Andi
 - 18. September 2012, 17:20:55
Zitat von: BulleMölders am 18. September 2012, 16:49:55
Da wird man erstmal abwarten müssen wie hoch der Wert Tatsächlich ist denn bis zur Straftatgrenze von 1,1 ist es ja nicht weit.

Bei Fahrfehlern - und davon ist bei einem Unfall wohl auszugehen, denn der an sich ist ja schon eine OWi - beginnt die Promillegrenze für die Strafbarkeit bei 0,3 Promille. Und in so einem Fall wird es wohl einen Strafbefehl und keine Einstellung gegen Auflagen geben. Und der kann lange auf sich warten lassen.