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Zitat von: justice005 am 19. September 2012, 12:17:01
Aber im konkreten Fall sollte der Fragesteller nichts mehr unternehmen und seinen Dienst antreten. Er hat mit zwei Leuten gesprochen, damit hat er als ungedienter Laie alles getan, was er tun konnte. Mehr kann man nicht von ihm erwarten. Niemand kann ihm jetzt noch irgendeinen Vorwurf machen.
Zitat von: Rezt am 18. September 2012, 21:28:12
wird man zur Musterung oder halt allgemein zur Bundeswehr mit solchen daten zu gelassen,
mit 15 Jahren ca, ein verfahren wegen cd geklaut in nem supermarkt musste stunden abarbeiten ( Gerichtsverhandlung )
mit 21 Jahren ca, beleidigung eines Polizisten, 200€ Strafe (Gerichtsverhandlung)
desweiteren Schwere Körperverletzung musste da eine verdammt hohe Summe blechen, da ich die nicht erbringen konnte habe ich Ersatzfreiheitsstrafe bekommen waren ca 4 Monate JVA, das war auch mit 21 Jahren.
ich bin jetzt 26 Jahre alt.
Zitat von: Rezt am 18. September 2012, 21:28:12
mit 15 Jahren ca, ein verfahren wegen cd geklaut in nem supermarkt musste stunden abarbeiten ( Gerichtsverhandlung )
mit 21 Jahren ca, beleidigung eines Polizisten, 200€ Strafe (Gerichtsverhandlung)
desweiteren Schwere Körperverletzung musste da eine verdammt hohe Summe blechen, da ich die nicht erbringen konnte habe ich Ersatzfreiheitsstrafe bekommen waren ca 4 Monate JVA, das war auch mit 21 Jahren.
ich bin jetzt 26 Jahre alt.
ZitatUnd in so einem Fall wird es wohl einen Strafbefehl
Zitat von: BulleMölders am 18. September 2012, 16:49:55
Da wird man erstmal abwarten müssen wie hoch der Wert Tatsächlich ist denn bis zur Straftatgrenze von 1,1 ist es ja nicht weit.