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Autor paronn
 - 19. September 2012, 20:05:01
Danke.
Autor KlausP
 - 19. September 2012, 19:45:44
ZitatHab ich Chancen auf eine Umzugskostenvergütung mit allem drum und dran?

Wenn die Wohnung als berücksichtigungsfähig anerkannt wurde, bekommen Sie ja nach Dienstantritt erstmal Trennungsgeld. Bezüglich der Änderung des Bescheides auf Zusage der UKV rufen Sie am besten im ZNwG an und klären ab ob es möglich ist, dass Ihnen die UKV zugesagt wird. Allerdings müssen Sie, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, mit dem Umzug bis nach dem Dienstantritt warten um die UKV zu bekommen.
Autor paronn
 - 19. September 2012, 19:32:06
Hallo Community.

Ich bin ab 01.01.2013 wieder bei der Bundeswehr. Genauer, FüUstgBtl381 in Storkow.
Vorraussichtlich oder eher warscheinlich nur für vier Jahre.
Trotzdem würde ich gerne mit meiner Familie (Frau und zwei Kinder ) in den Einzugsbereich der Kaserne ziehen.
Unsere Wohnung hier in Berlin wurde Berücksichtigt da wir hier schon lange genug wohnen.

Da ich keine Lust habe jeden Tag ca. 65 km hin und auch wieder zurück zu pendeln haben wir uns dazu entschieden.
Auch aus dem Grund unsere Kinder ein wenig außerhalb der Metropole größer zu kriegen...Bäume, Wiese, Wald und Wasser usw...

Meine Fragen dazu wären.:  ???

An wen wendet man sich wenn man noch vor der Dienstzeit ist? Geht das überhaupt? Muß ich bis zum Dienstantritt warten?
Hat jemand bereits Erfahrungen mit einer solchen Situation?
Was sagt die Bundeswehr dazu? Immerhin heißt ja Einzugsbereich 30km und nicht 65km.
Hab ich Chancen auf eine Umzugskostenvergütung mit allem drum und dran?

Freue mich auf Antworten...

Grüße, P