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Autor LuftwaffenSLD
 - 21. September 2012, 12:15:01
Oder, falls du nicht unbedingt als Soldat zur Bundeswehr willst, eine zivile Laufbahn beim Militär anstreben.
Autor Ralf
 - 21. September 2012, 10:31:01
Umwege?? Oder warum meinst du, gibt es Tests, in denen eine Bestenauslese stattfindet?

Es gibt aber auch noch den Offz TrDst ohne Studium (hierfür müsstest du hinsichtlich deiner Persönlichkeit, Führungspotential etc aber gut getestet sein) und es müsste eine Verwendung sein, für ein Studium nicht wzingend vorgeschrieben ist. Da man dir das nicht angeboten hat, scheint es hier auch nicht in der Leistungsspitze gewesen sein.
Dann bliebe dir nun nichts anderes übrig, als eine Absage aufgrund eines insgesamt halt nur max. durchschnittlichen Tests zu akzeptieren. Es findet auch bei der der Bw eine Bestenauslese statt.

Du könntest dich aber auch für die Fw-Laufbahn bewerben und dann versuchen über das Antragsverfahren Offz MilFD zu werden. Aber auch hier gilt dann, dass du an der Leistungsspitze sein musst.
Autor A.D
 - 21. September 2012, 10:19:50
ja versteh ich natürlich..
habe mich jetzt trotzdem nochmal beworben, ohne mir da große Hoffnungen zu machen.
Habe einen NC von 2,7, wurde T2 gemustert und hatte in Köln gute Ergebnisse im Sporttest und im Gruppensituatiosverfahren.
Gibt es denn sonst keine anderen Möglichkeiten z.B durch Umwege an eine Offizierslaufbahn zu gelangen. oO
Autor Ralf
 - 19. September 2012, 20:03:18
Siehe 17:21 Uhr.
Wenn man dir keinen anderen Studiengang angeboten hat, hast du einen ziemlich schlechten Test hingelegt, so dass keine brauchbare Studieneignung herausgekommen ist.
Damit hast du keine Studieneignung bekommen, somit derzeit kein Studium. Bei einer erneuten Bewerbung nach einem Jahr wird man entscheiden, ob man dich nochmal testet oder nach Aktenlage entscheidet.
Auch wenn du noch so sehr willst, es kann nunmal nicht jeder eine Studieneignung bekommen.
Autor A.D
 - 19. September 2012, 19:01:25
Also eine Eignung habe ich auf jeden Fall bekommen, und er meinte auch, dass meine Ergebnisse erst in 3 Jahren aus dem System genommen werden, des Weiteren wurde mir die Option quereinstieg vorgeschlagen, wovon mir der Berater vor Ort abgeraten hat.
Also macht es überhaupt Sinn sich jetzt zu bewerben, da die 3 Jahre ja noch nicht rum sind

Tut mir leid für die Fragerei, will unbedingt zur BW
Autor A.D
 - 19. September 2012, 18:32:14
Doch, mir wurde gesagt, dass ich zwar geeignet bin für die offizierlaufbahn, jedoch nicht für dieses bestimmte Studium....dann wurde mir zudem ein quereinstieg empfohlen, d.h nach Vollendung des Studiums..davon hat mein Berater vor Ort jedoch abgeraten
Autor Ralf
 - 19. September 2012, 18:23:16
Weil du wahrscheinlich überhaupt keine Eignung bekommen hast, in allem möglichen Fächern unter dem Mindestschnitt.
Autor A.D
 - 19. September 2012, 17:40:46
eine Eignung habe ich, nur kann ich halt kein BWL studieren.
Warum konnte ich den Studiengang vor Ort nicht wechseln, bzw mich umentscheiden?
Autor Ralf
 - 19. September 2012, 17:21:13
Da du die Offz Eignung bekommen hast und nur die Studieneignung versemmelt hast, zählt deine Gesamteignung 3 Jahre lang. Oder hab ich das falsch herausgelesen?
Bei einer erneuten Bewerbung werden die Studienberater entscheiden, ob sich dich erneut zu einer Studieneignungsüberprüfung zulassen oder anhand der Aktenlage entschieden.

Solltest du keine Offz-Eignung bekommen haben, kannst dudich nach Ablauf eines Jahres erneut bewerben. Du wirst dann sehen, ob sie dich wieder einladen.
Autor A.D
 - 19. September 2012, 15:30:25
So, hoffe, dass ich hier richtig bin mit meiner Frage

Habe mich letztes Jahr für ein Studium bei der BW beworben und wurde daraufhin nach Köln zur opz eingeladen.Meine Ergebnisse (Sport, Einzelgespräch etc) waren gut, jedoch hab ich den Mathe Test nicht gepackt, was Voraussetzung für ein BWL Studium ist...habe eine Absage erhalten.Jetzt will ich mich für das nächste Jahr bewerben mit einem anderen Studiengang, wie hoch stehen da die Chancen, dass die mich überhaupt wieder nach Köln einladen, soweit ich weiß werden die Testergebnisse erst nach drei Jahren aus dem System gelöscht, bin aber schon 23, und will keine 3 Jahre warten
Autor KlausP
 - 20. Juni 2012, 22:07:07
Diese Ausfälle werden auch nicht durch kurzfristige nachträgliche Einstellungen kompensiert, auch nicht beim Heer.
Autor Ralf
 - 20. Juni 2012, 22:04:15
Ob das Heer da Ausnahmen macht, entzieht sich meiner Kenntnis, bei der Lw wäre es nicht möglich, da die OAs den Ausbildungsgang gemeinsam durchlaufen.

Zitatzumal ja in den ersten Wochen sowieso einige KDV Anträge eingehen werden
Wer sagt denn so einen Nonsens. Es gehen Kündigungen aufgrund der Probezeit ein, aber doch keine KDV-Anträge, wieso auch, ist doch dadurch keiner gezwungen zu bleiben und somit freiwillig dort.
Autor FschJg 261
 - 20. Juni 2012, 21:06:30
Servus Kameraden,

Ich habe eine Frage die mir ziemlich auf den Nägeln brennt. Ich habe mich letztes Jahr für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes aus der Truppe beworben. Ich war dann im August letzten Jahres auf der OPZ in Köln. EFV habe ich dort bestanden. Habe aber eine Facharztauflage erhalten.Nach den Informationen des Einstellungsoffiziers würde ich unter der Bedingung der Facharztauflage auf jeden Fall eingestellt werden. Ich hatte dieses Jahr im Februar DZE und wollte erst einmal etwas anderes machen. Diese Pläne haben sich im Mai geändert. Also habe ich meine Facharztauflagen erfüllt und es war auch alles in Ordnung bis auf die Tatsache dass der Gerinnungswert nicht wie üblich zu hoch sondern sehr gering zu niedrig war. Nun habe ich heute einen Brief vom ärztlichen Dienst erhalten dass ich zeitnah eine abschließende Beurteilung eines Zivilarztes einholen soll. Wie gesagt war mein Wert nur minimal unter d Refernzbereich und zumal mir der Zivilarztes bereits mündlich mitgeteilt hat dass das vollkommen in Ordnung sei gehe ich auch davon aus dass sich das normalisiert.
Nun meine Frage: Soweit ich weiß ist der Einstellungstermin für OAs des Heeres der 1.Juli eines Jahres. Wenn ich nun in der kommenden Woche die abschließende Beurteilung habe, wäre es dann möglich dass eine Außnahme gemacht werden kann und ich beispielsweise 4 Wochen später eingestellt werde zumal ja in den ersten Wochen sowieso einige KDV Anträge eingehen werden. Außerdem habe ch bereits 23 Monate Dienstzeit hinter mir könnte auf einen Teil der aga(vor allem innerhalb der ersten 3 Monate) verzichten.
Ich hoffe es kann mir da jemand eine hilfreiche Antwort geben.Danke