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Zusammenfassung

Autor StefStef
 - 21. September 2012, 20:15:42
Nochmals Danke für die rege Beteiligung. Gut dann ist das wohl so. Dann weiß ich ja zumindest schonmal halbwegs worauf man sich einstellen kann und wie man halbwegs planen kann.

Wünsche dann noch einen ruhigen Abend und ein hoffentlich entspanntes Wochenende.

Liebe Grüße
Autor KlausP
 - 21. September 2012, 18:25:39
Autor Rollo83
 - 21. September 2012, 18:21:11
Bei den neuen BFD Ansprüchen gibt es meiner Informationen nach keine Freistellung wähend der Dienstzeit mehr. Der komplette BFD wird nach DZE statt finden.
Also diese 15 Monate währen der Dienstzeit fallen weg und werden ans DZE angehängt. Suchen sie mal im internet nach den neuen BFD Ansprüchen.
Autor StefStef
 - 21. September 2012, 16:05:53
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Zum SaZ werde ich Ende Oktober mit Wirkung zum 1. November ernannt.

Nachdem ich nun statt BFD mal Berufsförderungsdienst ausgeschrieben in die Suche eingetippt habe, gab es auch ordentliche Treffer. Also ich nehme an es war eventuell folgender Beitrag gemeint?

> http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=38198.msg372820;topicseen#msg372820

Die dort verlinkte Seite gibt mir folgende Information:

Zitat(5) Die Förderungszeiten nach Absatz 4 werden nach Maßgabe der Absätze 6 bis 8 und 10 vermindert. Die Förderungszeiten nach Absatz 4 sollen in unmittelbarem Anschluss an das Dienstzeitende, können aber noch innerhalb von sechs Jahren danach genutzt werden.

Bedeutet "können", dass ich selbst entscheiden darf?

Ferner ist dort auch der genaue Anspruch in Monaten angegeben.

Zitat8 und weniger als 9 Jahren   
bis zu 36 Monate,

9 und weniger als 10 Jahren
bis zu 42 Monate,

Ich habe ja eine Verpflichtungserklärung für 9 Jahre unterschrieben. Wird mir also in Bezug auf den BFD-Anspruch der Grundwehrdienst (der ja von meiner nun noch zu dienenden Zeit abgezogen wird) mit angerechnet? Ich habe damals im Grundwehrdienst keinen BFD genutzt falls dies relevant ist. Also hätte ich demnach Anspruch auf 42 Monate dauernden BFD (und bezogen auf den "Sachwert" lt. Dienstzeitende.de) im Wert von (Zitat dienstzeitende.de) "..stehen Ihnen während der Dienstzeit 6.386,25 €, am Ende und nach der Dienstzeit 8.515,00 € zur Verfügung." korrekt?

Das würde ja dann garnicht mal so schlecht klingeln. Allerdings bin ich nun noch immer nicht schlauer geworden bezüglich der Ansprüche während der Dienstzeit. Zumindest lt. gesetze-im-internet.de (und ich zitiere) lautet es:

Zitat(1) Während der Wehrdienstzeit bieten die für die Berufsförderung zuständigen Stellen (Berufsförderungsdienste) interne Bildungsmaßnahmen an, an denen Soldaten auf Zeit oder freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes Leistende unentgeltlich teilnehmen können.
(2) Ist für Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von weniger als vier Jahren und für freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes Leistende im Förderungsplan im Sinne des § 3a Absatz 2 vorgesehen, dass ein bestimmtes schulisches oder berufliches Bildungsziel im Rahmen der dienstzeitbegleitenden Förderung erreicht werden soll, und kann dieses Bildungsziel nicht oder nicht planmäßig durch Teilnahme an internen Maßnahmen erreicht werden, kann im Einzelfall ausnahmsweise die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen anderer Anbieter gefördert werden.
(3) Auf die dienstzeitbegleitende Förderung nach den Absätzen 1 und 2 besteht kein Anspruch. Sie steht unter dem Vorbehalt ausreichend verfügbarer Haushaltsmittel.

Klingt zumindest nach kleinen "Kursen". So Saschen wie n Zertifikat für Englisch, Computerscheine und andere Kleinigkeiten. Ein Studium ist damit sicherlich nicht gemeint, korrekt?
Autor Rollo83
 - 21. September 2012, 15:42:43
Nachtrag: Bemühen sie mal sie Forensuche. Vor kurzer Zeit wurden die "neuen" BFD Ansprüche hier irgendwo im Forum gepostet, da hat sich einiges getan.
Autor Rollo83
 - 21. September 2012, 15:41:38
Die BDF Ansprüche haben sich mit der neuen Reform geändert. Wann werden sie genau zum SAZ ernannt ?
Autor StefStef
 - 21. September 2012, 14:06:39
Grüß Gott!

Ich hätte einige grobe Fragen zu meinem BFD Anspruch während und / oder ggf. nach meiner Dienstzeit. Ich bin SaZ 9 (abzgl. 9 Monate Grundwehrdienst = 8 Jahre und 3 Monate). Die folgenden Fragen entstanden für mich in einem Gespräch mit einem Kameraden bezüglich des BFD's. Da ich erst am Anfang meiner "Karriere" stehe und erst gegen Ende Oktober meine Eignungsübung endet erwarte ich nun natürlich keine Antworten welche eventuelle Änderungen in den nächsten Jahren beachten. Da aber in einem Gespräch über den BFD im Allgemeinen diese Fragen bei mir aufgekommen sind, würde ich mich freuen eventuell Erfahrungen lesen zu können. Es ist noch ein wenig Zeit bis dahin und es wird sich eventuell auch noch das ein oder andere ändern. Allerdings halte ich es für wichtig, sich zumindest schonmal grob zu überlegen was man wie anpacken will und in welche Richtung man seinen BFD nutzt. Schließlich weiß man ja wann Schicht im Sachacht ist und die Möglichkeit kann man ja nutzen um Voraus zu planen.

a.) Ein Kamerad ist der Meinung, dass ich während meiner Dienstzeit (Dauer der Verpflichtung) nur insgesamt 3 Monate BFD in Anspruch nehmen kann und auch nur für diese Dauer vom Dienst freigestellt werde, korrekt? Oder welchen Zeitansatz erhält man dafür während der Dienstzeit?

Auf der Internetseite (http://www.dienstzeitende.de/) habe ich folgende Aussage gefunden:

ZitatEine Freistellung vom militärischen Dienst kann frühestens 15 Monate vor Ihrem DZE erfolgen.
Link: http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fuer-saz-8-saz-11.html

Bedeutet dies nun, dass ich innerhalb dieser 15 Monate insgesamt "nur" 3 Monate in BFD gehen kann? Oder bedeutet es, dass ich entgegen der Aussage meines Kameraden 15 Monate vor regulärem Dienstzeitende schon in BFD gehen kann?

b.) Wenn ich wie unter a.) nicht die Möglichkeit haben sollte, meinen BFD Anspruch vollständig in Anspruch zu nehmen vor meinem Dienstzeitende, wie lange danach habe ich Anspruch den BFD "einzufordern"? Mein großer Wunsch ist nämlich irgendwann eine ausgedehnte Weltreise 1 - 1.5 Jahre zu machen und daher würde es sich anbieten, dies unmittelbar nach Dienstzeitende zu machen.
Da ich ein sehr minimalistischer und ungebundender Mensch bin und daher auch ohne eigene Wohnung in der Kaserne wohnen bleibe (klar nur wenn über meine Dienstzeit sich nichts an den Unterbringungskapazitäten ändert und ich vor die "Tür" gesetzt werde) und ich so natürlich genügend Möglichkeiten habe Kapital anzusparen und nach Dienstzeitende noch Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse erhalte. Daher wäre es für mich "wichtig" das ganze eigentlich nach Möglichkeit schnellst möglich nach meinem Ausscheiden zu starten da es sich gerade da anbieten würde.

c.) Zu b.) Würde mich (falls es möglich ist den BFD entweder vorher oder auch z.b. zwei Jahre später zu nutzen) interessieren wie Ihr das machen würdet? Ich bin gelernter Bürokaufmann und plane eventuell den BFD zu nutzen um ein Studium an einer FH anzuhängen. Sinnvoller wäre es daher sicherlich den BFD nach der Weltreise zu nutzen? Macht sich besser im Lebenslauf als wenn ich nach dem Bund meinen Bildungsstand erweitert habe und danach fast 2 Jahre durch die Welt gebummelt bin. Klar sammelt man dabei auch einige nicht zu verachtende Erfahrungen und hat in Ländern wie Kanada und Co auch die Möglichkeit mit Visum eventuell zu arbeiten und so weitere Erfahrungen zu sammeln. Aber in wie weit sich welche Option nun besser macht im Lebenslauf bin ich mir im Unklaren.

Ab wann kann ich mich vom BFD eigentlich "beraten" lassen, welche Möglichkeiten ich habe bzw. ab wann wäre es am sinnvollsten?

Ich würde mich über Antworten freuen und wünsche schonmal einen schönen Dienstschluss und ein schönes Wochenende.