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Autor erdpichel
 - 24. September 2012, 14:50:55
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 23. September 2012, 22:42:08
Da dir der Arzt den Termin gegeben hat bzw. die Überweisung veranlaßt hat....

Aha. Ersteres steht wo? es heisst nur, dass er eine Überweisung von der ZahnarztGruppe bekommen hat und dass er einen Termin hat.
In der Regel kommt irgendwann die Aussage "Ich überweise sie da mal einen Kollegen, lassen sie sich da nen Termin geben." und dann bekommt man ne Überweisung.

Mag hier und da anders sein, aber vom Grundgerüst her ist das so.

Naja, egal, inhaltlich wurde dazu bereits alles gesagt...
Autor Andi
 - 24. September 2012, 13:18:06
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 23. September 2012, 22:42:08
Da dir der Arzt den Termin gegeben hat bzw. die Überweisung veranlaßt hat, kann kein Dritter (ZgFhr) dort Änderungen herbeiführen.

Und ansonsten gibt es für jeden Soldaten genau einen, der über seinen Aufenthaltsort entscheidet: sein nächster Distziplinarvorgesetzter.
Aber auch hier gilt F-Ks Hinweis: Der Befehlende trägt die Verantwortung für seine Befehle.
Autor F_K
 - 24. September 2012, 09:03:59
 
Zitatkann kein Dritter (ZgFhr) dort Änderungen herbeiführen. Deine rechtzeitige Bekanntgabe des Termins sollte dem ZgFhr dabei auch die nötige Vorlaufzeit zur Disposition seines vorhandenen Personals erlauben. Maßnahmen zur Erhaltung/Wiederherstellung der Gesundheit sind aus verständlichen Gründen auch höher zu priorisieren als der tägliche Routinedienst. Der Chef wird es sicher nicht anders sehen.

@ InstUffzSEAKlima:

Hä? Hast Du da in dem einen oder anderen Unterricht nicht aufgepasst?

Es gilt nach wie vor: Der LETZTE Befehl zählt - der ZgFhr kann sehr wohl so etwas befehlen, der trägt natürlich die Verantwortung für seine Befehle.
Autor ulli76
 - 24. September 2012, 05:43:18
Kommt drauf an, wie dringend der Termin ist, wie schwer der zu bekommen war und was die Begründung für die Verschiebung ist.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 23. September 2012, 22:42:08
Da dir der Arzt den Termin gegeben hat bzw. die Überweisung veranlaßt hat, kann kein Dritter (ZgFhr) dort Änderungen herbeiführen. Deine rechtzeitige Bekanntgabe des Termins sollte dem ZgFhr dabei auch die nötige Vorlaufzeit zur Disposition seines vorhandenen Personals erlauben. Maßnahmen zur Erhaltung/Wiederherstellung der Gesundheit sind aus verständlichen Gründen auch höher zu priorisieren als der tägliche Routinedienst. Der Chef wird es sicher nicht anders sehen.
Autor Tobiz91
 - 23. September 2012, 22:20:32
Hat sich so grade von selbst erledigt , hab mit dem ZgFh noch mal unter 4 Augen gesprochen .

Aber würde mich trotzdem interessieren ob er das darf.

Gruß Tobi
Autor KlausP
 - 23. September 2012, 22:09:20
Dann melden Sie das morgen früh Ihrem Spieß und bitten ihn, eine Entcheidung des Chefs herbeizuführen.
Autor Tobiz91
 - 23. September 2012, 22:07:04
Ja , habe eine Überweisung von der Zahnarzt Gruppe
Autor KlausP
 - 23. September 2012, 22:04:37
Hat Sie der Truppenarzt zum Zivilarzt überwiesen?
Autor Tobiz91
 - 23. September 2012, 22:00:16
Hallo Ihr =)

Hab mal ne frage :

Kann mir mein ZugFührer befehlen mein zivilen Arzt Termin zu Verschieben ?
Habe schon letzte Woche gemeldet das ich Montag , Dienstag nen Termin habe , jetzt sagte er zu mir du musst dein Termin verschieben da wir ein Fahrer zu wenig haben........

Kann er das einfach so machen ?

Danke schon mal im vorraus