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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 26. September 2012, 21:21:39
Bevor "gefährliches Halbwissen" zu Fehlern führt ... die bei diesem Thema teuer werden können...

...im Anhang ist alles Grundsätzliche zu KV und PV klar beschrieben !

[gelöscht durch Administrator]
Autor Andi
 - 26. September 2012, 11:27:46
Zitat von: joeblac am 22. September 2012, 22:55:01
Habe jetzt dort angerufen, und der Berater meinte er könnte mir sowohl einen Antrag als auch einen Nachweis der bisherigen Kranken- und Pflegeversicherung geben.

[...]

Reicht mir dies so, oder brauche ich noch etwas?

Was du brauchst ist der Nachweis über den Abschluss einer Pflegeversicherung ab dem 01.10.
Autor clenni63
 - 26. September 2012, 10:41:04
Der Antrag kannst du auch schon im Vorfeld abschicken und die Lohnbescheinigung nachreichen.
Mein Sohn bekam von der AOK ein Schreiben, mit der Bestätigung, dass eine Pflegeversicherung beantragt wurde.
Autor joeblac
 - 22. September 2012, 22:55:01
Ich klinke mich auch mal in dieses Thema ein, habe am 01.10 dienstantritt.
War bisher bei der AOK Kranken- und Pflegeversichert.

Habe jetzt dort angerufen, und der Berater meinte er könnte mir sowohl einen Antrag als auch einen Nachweis der bisherigen Kranken- und Pflegeversicherung geben.

Habe jetzt den Antrag, der allerdings erst mit einer Lohnbestätigung abgeschickt werden kann.
Außerdem habe ich einen Zettel, auf dem die Daten meiner bisherigen Versicherungen stehen.

Reicht mir dies so, oder brauche ich noch etwas?

Mfg
Autor StefStef
 - 22. September 2012, 18:44:22
Zitat von: KlausP am 22. September 2012, 15:36:13
ZitatWährend der Eignungsübung (oder in diesem Fall vermutlich eher Probezeit da SaZ 4 (vmtl. Laufbahn der Mannschaften?)) ruht die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung und die Bundeswehr übernimmt die anfallenden Kosten der Versicherung.

Bezüglich der EÜb gebe ich Ihnen recht, da gibt es eine Regelung in den §§ 8 und 8a EÜG. Für den Rest haben Sie dann sicher auch eine entsprechende Rechtsvorschrift?

Aus diesem Grund schrieb ich auch:
Zitat von: StefStef am 22. September 2012, 15:16:18
Das könnte zwar auch so funktionieren, allerdings ist das ganze (noch) garnicht nötig meines Wissens nach. Während der ...
Eben da es sich hierbei nur um das handelt was ich aus meiner bisherigen Erfahrung "weiß".

Zitat von: Andi am 22. September 2012, 16:13:38
Zitat von: StefStef am 22. September 2012, 15:16:18
Das könnte zwar auch so funktionieren, allerdings ist das ganze (noch) garnicht nötig meines Wissens nach. Während der Eignungsübung (oder in diesem Fall vermutlich eher Probezeit da SaZ 4 (vmtl. Laufbahn der Mannschaften?)) ruht die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung und die Bundeswehr übernimmt die anfallenden Kosten der Versicherung.

Befass dich am Besten erst mal mit Grundlagen, bevor du hier sowas postest und dir das am Ende noch jemand glaubt.
Eine Eignungsübung ist rechtlich etwas völlig anderes, als eine Berufung in ein Dienstverhältnis als SaZ, die Eignungsübung hat allerdings bei erfolgreichem Abschluss eine entsprechende Berufung zur Folge.
Eine wie auch immer geartete "Probezeit" (was du meinst ist wohl eher eine Verpflichtung auf Widerruf) hat nichts, absolut gar nichts mit einer Eignungsübung zu tun.

Also ich bin als Wiedereinsteller seit Juli wieder bei der Bundeswehr. Mit meiner Wenigkeit wurden drei weitere Kameraden in meiner Einheit eingestellt (alle als Wiedereinsteller). Dabei haben wir zwei (mich eingeschlossen) Kameraden welche die Unteroffizierslaufbahn eingeschlagen haben und vorher nur 9 Monate Grundwehrdienst geleistet haben. Demnach also in einer höheren Laufbahn wiedereingestellt und daher Eignungsübende.

Die anderen beiden Kameraden, ein Obergefreiter und ein StUffz, beides ebenfalls Wiedereinsteller aber in der gleichen Laufbahn wie beim voherigen ausscheiden bzw. bei der beendigung des Grundwehrdienst beim Obergefreiten.

In den Unterlagen der beiden, zuletzt genannten Kameraden (OG und StUffz) wird das ganze auch klar als "Probezeit" deklariert um den Kind einen Namen zu geben. In meinem Schreiben, als auch in dem des anderen Neckermann wird das ganze als "Eignungsübung" deklariert.
Probezeit = 6 Monate (OG und StUffz) und Eignungsübung = 4 Monate (Der andere StUffz und ich).

Da wir das große Glück hatten die AGA nochmal zu machen, haben wir Unterrichte über Versicherungen, Anwartschaften und Pflegeversicherung gehabt. Das ganze schön verpackt als Belehrung wer sich wann um was zu kümmern hat. Alle 4 Wiedereinsteller, Eignungsübende als auch die anderen beiden zahlen keine Versicherungsbeiträge mehr. Da wir dort aber im August darüber gequatscht haben, frage ich die beiden Kameraden gerne nochmal. Bis dato hat die Krankenkasse zumindest nichts bei denen abgebucht.

In wie fern das natürlich nun zutrifft / stimmt oder richtig ist kann ich nicht sagen. Aus diesem Grund, wie oben erwähnt, schrieb ich auch "meines Wissens nach" und habe das ganze nicht mit Quellen belegt.

Zitat


Zitat von: StefStef am 22. September 2012, 15:16:18
Ferner ist es nicht richtig das man die Pflegeversicherung da haben muss wo man eine entsprechende Anwartschaft abschließt. Es ist z.B. Möglich die Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen abzuschließen und zudem eine Anwartschaft oder weiteren Späße bei einer privaten Krankenversicherung.

Dan befass dich mal mit dem Grundsatz "Pflege- folgt Krankenversicherung" (ja, eine Anwartschaftsversichrung ist eine Krankenversicherung) und den entsprechenden Regelungen des Sozialgesetzbuches.

Gruß Andi
Dann hat mir scheinbar sowohl die Techniker als auch die Allianz dann eine Falschauskunft erteilt? Da ich nach der Eignungsübung nämlich eine Pflegeversicherung über die Techiker abschließen wollte und eine Awartschaft bei der Allianz. Dann sollte ich da nochmal nachhaken.
Autor ulli76
 - 22. September 2012, 18:35:58
Einfach die Bestätigung der entsprechenden Versicherung.
Autor CookiePi3
 - 22. September 2012, 17:00:30
was genau muss dem bund vorgelegt werden um den abschluss einer pflegepflichtversicherung zu bestätigen?
Autor Andi
 - 22. September 2012, 16:13:38
Zitat von: StefStef am 22. September 2012, 15:16:18
Das könnte zwar auch so funktionieren, allerdings ist das ganze (noch) garnicht nötig meines Wissens nach. Während der Eignungsübung (oder in diesem Fall vermutlich eher Probezeit da SaZ 4 (vmtl. Laufbahn der Mannschaften?)) ruht die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung und die Bundeswehr übernimmt die anfallenden Kosten der Versicherung.

Befass dich am Besten erst mal mit Grundlagen, bevor du hier sowas postest und dir das am Ende noch jemand glaubt.
Eine Eignungsübung ist rechtlich etwas völlig anderes, als eine Berufung in ein Dienstverhältnis als SaZ, die Eignungsübung hat allerdings bei erfolgreichem Abschluss eine entsprechende Berufung zur Folge.
Eine wie auch immer geartete "Probezeit" (was du meinst ist wohl eher eine Verpflichtung auf Widerruf) hat nichts, absolut gar nichts mit einer Eignungsübung zu tun.

Zitat von: StefStef am 22. September 2012, 15:16:18
Ferner ist es nicht richtig das man die Pflegeversicherung da haben muss wo man eine entsprechende Anwartschaft abschließt. Es ist z.B. Möglich die Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen abzuschließen und zudem eine Anwartschaft oder weiteren Späße bei einer privaten Krankenversicherung.

Dan befass dich mal mit dem Grundsatz "Pflege- folgt Krankenversicherung" (ja, eine Anwartschaftsversichrung ist eine Krankenversicherung) und den entsprechenden Regelungen des Sozialgesetzbuches.

Gruß Andi
Autor Rollo83
 - 22. September 2012, 16:05:14
Was heisst das auf Deutsch?
Autor Bleimaik
 - 22. September 2012, 15:55:45
...wir hier jeder so gut bescheid weiß. -.-
Autor KlausP
 - 22. September 2012, 15:36:13
ZitatWährend der Eignungsübung (oder in diesem Fall vermutlich eher Probezeit da SaZ 4 (vmtl. Laufbahn der Mannschaften?)) ruht die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung und die Bundeswehr übernimmt die anfallenden Kosten der Versicherung.

Bezüglich der EÜb gebe ich Ihnen recht, da gibt es eine Regelung in den §§ 8 und 8a EÜG. Für den Rest haben Sie dann sicher auch eine entsprechende Rechtsvorschrift?
Autor StefStef
 - 22. September 2012, 15:16:18
Das könnte zwar auch so funktionieren, allerdings ist das ganze (noch) garnicht nötig meines Wissens nach. Während der Eignungsübung (oder in diesem Fall vermutlich eher Probezeit da SaZ 4 (vmtl. Laufbahn der Mannschaften?)) ruht die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung und die Bundeswehr übernimmt die anfallenden Kosten der Versicherung. Du hast während der Dauer deiner Probezeit KEINEN Anspruch auf Leistungen der KK da die Bundeswehr im Rahmen der Heilfürsorge für dein "Wohlergehen" sorgt.

Aus diesem Grund würde ich das mit der Versicherung klären und ggf die Kündigung wiederrufen und einfach eine Mitteilung über den Beginn einer Eignungsübung / Probezeit an die Krankenkasse senden. Ein entsprechender Vordruck sollte bei den Unterlagen zu deiner Einstellung bzw. Verpflichtungserklärung beiliegen.

Nach der Probezeit sendet die Bundeswehr eine Mitteilung über deinen hoffentlichen Verbleib in den Streitkräften an die KK und deine "Mitgliedschaft" wird beendet. Ab diesem Zeitpunkt bist du erst verpflichtet dich privat um eine Pflegeversicherung zu kümmern. Selbstverständlich nur wenn du es noch schaffst die Kündigung umzukehren.

Eine Anwartschaft macht nur bei einer privaten Krankenversicherung Sinn. Die gesetzlichen sind verpflichtet dich nach Dienstzeitende wieder "aufzunehmen" und das ohne Ausschluß von Leistungen. Ferner ist es nicht richtig das man die Pflegeversicherung da haben muss wo man eine entsprechende Anwartschaft abschließt. Es ist z.B. Möglich die Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen abzuschließen und zudem eine Anwartschaft oder weiteren Späße bei einer privaten Krankenversicherung.

Bezüglich der Risiko / Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung würde ich in der Tat aufmerksam dem Unterricht des "Vertreters" des BW Rahmenvertrag lauschen. Das ganze ist sehr interessant und gibt es in verschiedenen Kombinationen unteranderem mit einer "Riesterrente" oder Kapitalaufbau, kann aber auch "nur" als Risiko abgeschlossen werden ohne zusätzliche Leistungen.
Autor Andi
 - 21. September 2012, 19:13:57
Du brauchst zwingend eine Pflegepflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben). Die kostet bei privaten Versicherern ein paar EUro im Monat. Ob du eine Anwartschaftsversicherung haben willst musst du selbst entscheiden. Das ist quasi eine ruhende Krankenversicherung, die dich nach deiner Dienstzeit als SaZ entsprechend deiner jetzigen körperlichen Kondition versichert. Gibt es in dem Sinne an sich ausschleißlich bei privaten Versicherern und kosten zusammen mit der Pflegeversicherung (muss beides bei der selben Versicherung abgeschlossen werden) so ca. bis zu 15€ im Monat.

Und bevor hier jetzt irgendwelche Leute schreiben, dass ihr noch einen Unterricht zu Versicherungen bekommt: Das ist so nicht richtig!
Zum einen ist das Nichtabschließen einer Pflegeversicherung vor Dienstantritt eine Ordnungswidrigkeit (habe allerdings noch nie mitbekommen, dass eine Geldbuße verhängt wurde). Und zum anderen darf in diesem Unterricht ausschließlich über den Rahmenvertrag der Bundeswehr - als Dienstunfähigkeitsversicherung mit der Option auf eine Risikolebensversicherung - unterrichtet werden und über nichts anderes.

Gruß Andi

Edit: Mitglieder im Bundeswehrverband bekommen regelmäßig Sonderkonditionen bei Versicherungen, die Rahmenvertragspartner sind.
Autor Jessica ;)
 - 21. September 2012, 18:29:49
Hey, ich hab 'n kleines Problem bzw. ich mach mir so'n bisschen Stress momentan.
Ich geh ab dem 01.10.2012 als SaZ4 zum Bund.
Nunja, lief auch eigentlich alles gut. Aber aufeinmal hab ich was von der Pflegeversicherung gehört und Anwartschaft, die ich selbst noch gar nicht habe.
Ich habe nach Bestätigung von der Bundeswehr meine Krankenkasse zum 1.10 gekündigt, und nun steht im Schreiben ich soll die Adresse meiner Krankenkasse dort abgeben.
Ich würde bzw. wollte jetzt eigentlich meinen Einplaner anrufen, der ist aber nur bis 11 Uhr erreichbar gewesen und demnächst erst am Montag. Ich wollte gewissheit drüber haben und würde mich freuen, wenn hier im Forum jemand ist und mir dabei helfen koennte.

Vielen Dank im voraus.