ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: joeblac am 22. September 2012, 22:55:01
Habe jetzt dort angerufen, und der Berater meinte er könnte mir sowohl einen Antrag als auch einen Nachweis der bisherigen Kranken- und Pflegeversicherung geben.
[...]
Reicht mir dies so, oder brauche ich noch etwas?
Zitat von: KlausP am 22. September 2012, 15:36:13ZitatWährend der Eignungsübung (oder in diesem Fall vermutlich eher Probezeit da SaZ 4 (vmtl. Laufbahn der Mannschaften?)) ruht die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung und die Bundeswehr übernimmt die anfallenden Kosten der Versicherung.
Bezüglich der EÜb gebe ich Ihnen recht, da gibt es eine Regelung in den §§ 8 und 8a EÜG. Für den Rest haben Sie dann sicher auch eine entsprechende Rechtsvorschrift?
Zitat von: StefStef am 22. September 2012, 15:16:18Eben da es sich hierbei nur um das handelt was ich aus meiner bisherigen Erfahrung "weiß".
Das könnte zwar auch so funktionieren, allerdings ist das ganze (noch) garnicht nötig meines Wissens nach. Während der ...
Zitat von: Andi am 22. September 2012, 16:13:38Zitat von: StefStef am 22. September 2012, 15:16:18
Das könnte zwar auch so funktionieren, allerdings ist das ganze (noch) garnicht nötig meines Wissens nach. Während der Eignungsübung (oder in diesem Fall vermutlich eher Probezeit da SaZ 4 (vmtl. Laufbahn der Mannschaften?)) ruht die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung und die Bundeswehr übernimmt die anfallenden Kosten der Versicherung.
Befass dich am Besten erst mal mit Grundlagen, bevor du hier sowas postest und dir das am Ende noch jemand glaubt.
Eine Eignungsübung ist rechtlich etwas völlig anderes, als eine Berufung in ein Dienstverhältnis als SaZ, die Eignungsübung hat allerdings bei erfolgreichem Abschluss eine entsprechende Berufung zur Folge.
Eine wie auch immer geartete "Probezeit" (was du meinst ist wohl eher eine Verpflichtung auf Widerruf) hat nichts, absolut gar nichts mit einer Eignungsübung zu tun.
ZitatDann hat mir scheinbar sowohl die Techniker als auch die Allianz dann eine Falschauskunft erteilt? Da ich nach der Eignungsübung nämlich eine Pflegeversicherung über die Techiker abschließen wollte und eine Awartschaft bei der Allianz. Dann sollte ich da nochmal nachhaken.Zitat von: StefStef am 22. September 2012, 15:16:18
Ferner ist es nicht richtig das man die Pflegeversicherung da haben muss wo man eine entsprechende Anwartschaft abschließt. Es ist z.B. Möglich die Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen abzuschließen und zudem eine Anwartschaft oder weiteren Späße bei einer privaten Krankenversicherung.
Dan befass dich mal mit dem Grundsatz "Pflege- folgt Krankenversicherung" (ja, eine Anwartschaftsversichrung ist eine Krankenversicherung) und den entsprechenden Regelungen des Sozialgesetzbuches.
Gruß Andi
Zitat von: StefStef am 22. September 2012, 15:16:18
Das könnte zwar auch so funktionieren, allerdings ist das ganze (noch) garnicht nötig meines Wissens nach. Während der Eignungsübung (oder in diesem Fall vermutlich eher Probezeit da SaZ 4 (vmtl. Laufbahn der Mannschaften?)) ruht die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung und die Bundeswehr übernimmt die anfallenden Kosten der Versicherung.
Zitat von: StefStef am 22. September 2012, 15:16:18
Ferner ist es nicht richtig das man die Pflegeversicherung da haben muss wo man eine entsprechende Anwartschaft abschließt. Es ist z.B. Möglich die Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen abzuschließen und zudem eine Anwartschaft oder weiteren Späße bei einer privaten Krankenversicherung.
ZitatWährend der Eignungsübung (oder in diesem Fall vermutlich eher Probezeit da SaZ 4 (vmtl. Laufbahn der Mannschaften?)) ruht die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung und die Bundeswehr übernimmt die anfallenden Kosten der Versicherung.