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Autor kobra1411
 - 01. Oktober 2012, 08:14:06
Sehr geehrte Kameraden,

auf dem Wege vielen Dank für die schnellen und umfangreichen Antworten, hat mir an der Stelle schon mal ein gutes Stück weitergeholfen!
Autor diodon-IV
 - 26. September 2012, 20:56:47
Das könnte u.U. daran liegen, dass Du als SaZ bereits eine Anwartschaft hattest oder auch an Deiner Versicherungsgesellschaft und den Vertragsbedingungen, die Deiner Versicherung zu Grunde liegen.

Bei meiner PKV ist das so - definitiv. Hab mich damals ziemlich geärgert.

Also geänderter Ratschlag: Versicherungsbedigungen prüfen! ;)
Autor KlausP
 - 26. September 2012, 20:49:22
ZitatVorsicht! Sollte man den normalen Versicherungsverlauf  mit einer Anwartschaft "unterbrechen" entfällt für das entsprechende Jahr ein möglicher Anspruch auf Beitragsrückerstattung! Hier sollte man ggf. mal nachrechnen, was günstiger ist.

Nein, war bei mir von 2007 bis 2010 nie der Fall.
Autor diodon-IV
 - 26. September 2012, 20:45:57
Zitata) ich stelle meine Krankenkasse ruhend. Zwingend wäre für diese Zeit aber eine Anwartschaft abzuschließen um keine Nachteile zu erleiden.

Vorsicht! Sollte man den normalen Versicherungsverlauf  mit einer Anwartschaft "unterbrechen" entfällt für das entsprechende Jahr ein möglicher Anspruch auf Beitragsrückerstattung! Hier sollte man ggf. mal nachrechnen, was günstiger ist.


Autor HCRenegade
 - 26. September 2012, 15:20:31
Das hat aber nichts mit dem dasein als Beamter zu tun - das habe ich als (privatversicherter) Student genauso gehandhabt, je nach Wü-Dauer.

Anwartschaft habe ich aber (soweit ich mich erinnere) nicht gebraucht - ist aber auch schon eine Weile her, hat sich finanziell auch kaum gelohnt, weshalb ich die KV einfach weiterlaufen lassen habe.


@ Kobra:

So wie schon Chef gesagt hat, würde ich es von der WÜ-dauer abhängig machen - unter vier Wochen würde ich nichts weiter unternehmen und alles laufen lassen.
Autor Chef_6/451
 - 26. September 2012, 15:14:34
Als Beamter hat man zwei Möglichkeiten:

a) ich stelle meine Krankenkasse ruhend. Zwingend wäre für diese Zeit aber eine Anwartschaft abzuschließen um keine Nachteile zu erleiden. Sonst könnte es sein das man eine Gesundheitsprüfung durchlaufen muss oder höher eingestuft wird. Ob sich dieser Aufwand für eine kurze Wehrübung lohnt muss jeder selbst entscheiden. Bei längeren Wehrübungen ist der ABschluss einer Anwartschaft zwingend um Nachteile zu vermeiden.
b) ich mache gar nichts und lasse sie einfach weiterlaufen.


Autor HCRenegade
 - 26. September 2012, 13:08:55
Offiziell meldest du dich bei der Krankenkasse für die Dauer der WÜ ab, heißt, dir werden in dem Zeitraum auch keine Beiträge berechnet.
Autor kobra1411
 - 26. September 2012, 12:32:50
Hat jemand Erfahrung wie es als Beamter mit privater Krankenversicherung zu handhaben ist?
Sollte die bestehende Krankenversicherung ähnlich der gesetzlichen für die Zeit der WÜ "ruhen", da diese ja aufgrund der Heilfürsorge in dem Zeitraum nicht benötigt würde.
Gibt es hier möglicherweise Sonderregelungen im Gegensatz zur gestzlichen Krankenkasse?

Vielen Dank!
Autor HCRenegade
 - 19. September 2012, 18:54:27
Zitat von: ulli76 am 19. September 2012, 18:46:57
Naja- oder er macht nen Deal mit seinem Arbeitgeber: Eine bestimmte Menge der Überstunden "verschwinden", dafür genehmigt der Chef offiziell die WÜ.


Genau, und deswegen ist mMn das "Verbot", WÜ im Urlaub abzuleisten, Unfug. Letztendlich kann man sich das immer zurechdrehen, und wenn Chef und der Wehrübende einverstanden sind, gibts auch keine Probleme.

Es heißt zwar, WÜ im Urlaub seien unzulässig, aber unter Strafe gestellt ist das doch nicht (soweit ich weiß)?

Wenn Arbeitstätige nur mit Freistellung wehrüben würden, dann dürfte es wohl kaum berufstätige (aktive) Res geben.
Autor ulli76
 - 19. September 2012, 18:46:57
Naja- oder er macht nen Deal mit seinem Arbeitgeber: Eine bestimmte Menge der Überstunden "verschwinden", dafür genehmigt der Chef offiziell die WÜ.
Autor AriFuSchr
 - 19. September 2012, 18:03:36
beim Abbau von Überstunden (Freizeitausgleich) steht anders als beim Urlaub nicht der Erholungsgesichtspunkt im Vordergrund.

ansonsten sehe ich es wie F_K - wenigstens Arbeitgeber schriftlich von der WÜ unterrichten. Die Doppelversicherung stellt nicht das Problem dar, sondern die Folgen (evtl. auch Spätfolgen) eines Unfalls während der WÜ
Autor F_K
 - 19. September 2012, 17:04:22
UTV - unendgeltliche Truppenärztliche Versorgung.

NEIN - den aufgrund Gesetzes ruht während der WÜ das Arbeitsverhältnis.

Wenn aber "nichts passiert" und der AG damit einverstanden ist (schriftlich?) - dann gilt wohl "wo kein Kläger da kein Richter".
Du bist halt "doppelt versichert" (Krankenkasse und Rente) - aber dem Gedanken des Abbaues von Überstunden entspricht eine WÜ wohl nicht.
Autor OBtsm
 - 19. September 2012, 16:38:16
Die Frage war allgemeiner gemeint,vielleicht schlecht formuliert,darf man während des Überstundenabbaus eine WÜ machen???
Sozial-Versicherungstechnisch und USB ist klar!!!
Was bedeutet UTV???
Autor F_K
 - 19. September 2012, 15:55:51
.. wenn das Arbeitsverhältnis NICHT ruht - und das Arbeitsverhältnis ruht weder im Urlaub noch während des Abbauens von Überstunden, sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen (unabhängig von der UTV).
Autor OBtsm
 - 19. September 2012, 15:39:25
@tommi
Ist die Rechtslage denn anderst wenn man zum Überstundenabbau
eine WÜ macht,ist ja kein Erholungsurlaub sondern vorgeleistete
Arbeit??
Habe für sechs Wochen Überstunden angehäuft!!