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Zitat(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden bei Tätigkeiten im Rahmen von 1.
Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen, insbesondere a)
im Rahmen mandatierter Auslandseinsätze,
Zitat von: F_K am 04. Januar 2018, 21:22:41Bleiben wir doch militärisch korrekt: selbstverständlich gilt die SAZV auch im Einsatz.
Im Einsatz gilt SAZV nicht
Zitat"...und gehen dann in einen Einsatz (i.d.R. sechs Monate).
Zitat von: miguhamburg1 am 28. September 2012, 08:37:46Immer sehr beliebt bei den Besatzungen, besonders dann wenn großes Kino aufgefahren wird und die VIP's sich in keinster dafür Interessieren.
VIP-Vorführungen
Zitat von: k1Lu am 27. September 2012, 20:30:11Ja!
Ich denke mal, du meinst 6 Monate/Jahr, richtig ?
Zitat von: k1Lu am 27. September 2012, 20:30:11Und nur nochmal zum Verständniss, die Information, dass wir/ich erst zu Auslandseinsätzen geschickt werden, wenn wir in unserer "Stammeinheit" sind, ist richtig?Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2