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Zusammenfassung

Autor Thufir
 - 30. September 2012, 19:17:45
Es ist mutmaßlich eine Normalfahrkarte ohne Zugbindung, aber für die direkte, kürzeste Strecke (auf der nur Nahverkehrszüge verkehren). Es gibt im übrigen meiner Kenntnis nach keine (gültige) Zugbindung bei Nahverkehrszügen, sondern nur in Fernzügen.

Jetzt ist es zu spät wie schon mehrfach im Thread erwähnt, da die Fahrkarte ohne ICE und mit der direkten Strecke ausgestellt ist. Beim nächsten Mal am Schalter klar den Wunsch äußern nach der schnellsten Verbindung. Das ist möglich mit ICE, da der Gutschein das Ausstellen einer Fahrkarte mit ICE-Berechtigung zulässt.
Autor Andi
 - 30. September 2012, 15:38:16
@Inkognito: Es handelt sich mutmaßlich um eine Karte mit Zugbindung. Und bei Karten ohne Zugbindung steht die Gültigkeit der Karte immer drauf.

Gruß Andi
Autor Inkognito
 - 30. September 2012, 14:24:50
Was steht auf deiner momentanen Karte? Also welche Züge bei der Verbindung? Wenn ICE nicht dabei sein sollte darfst du mit der Karte auch nicht mit dem ICE fahren. Steht ICE drauf kannst du mit allen Zügen der DB fahren (also auch IR, RE, IC, EC, ...) solange die Strecke eingehalten wird.

Beim einlösen des Gutscheins wurde eine Summe auf den Teil des Gutscheins geschrieben welcher bei der Bahn blieb mit der Unterschrift des Bahnangestellten - es ist also festgelegt mit was du da fahren darfst.

Weiterhin gilt aber: Ist die Fahrkarte nur wenige Tage vor der Abfahrt gekauft worden ist sie nicht auf eine bestimmte Zeit festgelegt - dann darfst du mit ihr innerhalb eines Monats fahren wann du möchtest JEDOCH nur auf der gleichen Strecke (also keinen Umweg etc).


Quelle: Drei Jahre mit dem Zug zur Freundin fahren
Autor ulli76
 - 30. September 2012, 14:09:21
Ganz einfach: Geh zur Bahn und klär das. Einfach in nen ICE setzen, ohne dass du ne passende Fahrkarte hast, geht nicht.
Autor Andi
 - 30. September 2012, 13:57:17
Zitat von: Scotch am 30. September 2012, 10:55:39
Weiß jemand Rat?

Ja: Beim nächsten mal vorher selbst über die bestmögliche Streckenführung und am besten auch gleich die gewünschten Züge informieren und genau diese Planung dann beim Einlösen des Bahngutscheins zur Grundlage machen.

Gruß Andi
Autor KlausP
 - 30. September 2012, 11:25:42
Die Gutscheine sind identisch wie bei denen, die an Reservisten zum Antritt einer WÜb ausgegeben werden.
Autor Thufir
 - 30. September 2012, 11:09:29
Ich kenne nicht die Fahrkarte die du hast. Im Falle von Reservisten freilich gibt es Fahrkartengutscheine die man gegen eine Fahrkarte einlösen muss, auf denen ausdrücklich die Möglichkeit der Benutzung von ICE vermerkt ist. Die Strecke muss zwar verständlicherweise zwischen dem Wohnort und dem Dienstort verlaufen, eine ausdrückliche Regelung wie sehr Umwege zulässig sind steht aber nicht auf dem Gutschein.

Ich bin da aber optimistisch. Falls du einen Gutschein hattest den du schon eingelöst hast gegen eine Fahrkarte, dürfte eine Reklamation aber jetzt zu spät sein.
Autor Scotch
 - 30. September 2012, 10:55:39
Moin,

ich beginne morgen meinen Freiwilligen Wehrdienst.

Mein Problem ist nun, dass mir die Bahn zwar die kürzeste aber eben nicht die schnellste Verbindung gegeben hat.
Ich müsste zwar nur 2x umsteigen, was mich persönlich nicht sört, allerdings muss ich beide Male knapp 20-50 Minuten auf den Zug warten.

Es handelt sich dabei um Nahverkehrszüge.
Würde ich die Strecje mit ICE/IC nehmen, wäre dies alles komfortabler zu handhaben.

Weiß jemand Rat?