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Autor Bregenz12
 - 10. Januar 2013, 22:34:18
Guten Abend,
ich habe "gehört", dass es bei der Besteuerung von FWDL "in letzter Minute" noch Änderungen gegeben haben soll, demnach soll nur noch die Sonderzuwendung und das Entlassungsgeld besteuert werden, alles andere soll steuerfrei bleiben. - Bisher habe ich dazu keine schriftliche Quelle gefunden. Weiß einer hier mehr?
Autor LuftwaffenSLD
 - 30. September 2012, 22:11:14
Wieder was gelernt. Aber ich erinnere mich auch ganz dunkel, dass das  vom DBwV zu recht kritisiert wurde.
Autor Ralf
 - 30. September 2012, 17:02:50
Zitat von: LuftwaffenSLD am 30. September 2012, 16:37:27
Der Wehrsold und Wehrdienstzuschlag ist steuer- und sozialabgabenfrei. Folglich sollte auch keine Lohnsteuerkarte erforderlich sein.

Genaueres erklärt das Bundeswehrdienstleistungszentrum bzw. die Wehrbereichsverwaltung.
Nicht ganz, das ändert sich zum 01.01.2013:
Steuerfreiheit für:
Wehrsoldtagessatz (9,41-11,71 € pro Tag)
Sachbezug Bekleidung (37 €)
Sachbezug unent. truppenärztl Versorgung (147€)
Steuerpflichtig:
Wehrdienstzuschlag (16,50-26,50 € pro Tag)
Besondere Zuwendungen (max. 230,40 € pro Jahr)
Entlassungsgeld (max. 1766,40 € pro Jahr)
Sachbezug Verpflegung (219 €)
Unterkunft (53 €)
Erschwerniszulagen
Besondere zeitl. Belastungen
Wöchentliche Familienheimfahrten

Typischer FWDL23:
Lohnsteuer im 20. Dienstmonat ca. 30 €
Autor ulli76
 - 30. September 2012, 16:47:50
Die werden da einfach nicht zwischen FWDL und SaZ unterschieden haben.

1. Es schadet nix, die Lohnsteuerkarte einfach mitzunehmen, wenn du eine hast.
2. Wenn du keine dabei hast und trotzdem brauchst, dann reichste die halt nach.
Autor James304
 - 30. September 2012, 16:46:02
Alles klar, danke für die schnelle Antwort  :)

Die schriftlichen Infos von der Bundeswehr waren auch sehr zweideutig, da es bspw. auch geheißen hat:

"In den ersten Wochen erfolgt die Bezahlung [der täglichen Verpflegung (also Frühstück, Mittag- sowie Abendessen)] im Nachgang durch Verrechnung mit Ihrer ersten Gehaltszahlung."

obwohl die Verpflegung für FWDler ja auch kostenfrei ist. Daher meine Unsicherheit.

Liebe Grüße, James
Autor LuftwaffenSLD
 - 30. September 2012, 16:37:27
Der Wehrsold und Wehrdienstzuschlag ist steuer- und sozialabgabenfrei. Folglich sollte auch keine Lohnsteuerkarte erforderlich sein.

Genaueres erklärt das Bundeswehrdienstleistungszentrum bzw. die Wehrbereichsverwaltung.
Autor James304
 - 30. September 2012, 16:22:13
Hallo, liebe Community.
Ich habe eine Frage bezüglich der Lohnsteuerkarte. Und zwar: ich mache bald (nein, nicht morgen ;)) meinen freiwilligen Wehrdienst über 12 Monate. Es hieß in einem Schreiben, das ich bekommen hatte, dass ich eine elektronische Lohnsteuerkarte bzw. die Lohnsteuerkarte von 2010 zum Dienstantritt mitbringen soll. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass dies nur für SaZ gilt, was mich verunsichert hat.

Muss ich nun als FWDler auch die Lohnsteuerkarte mitbringen oder nicht?

Danke im Voraus ...  :)