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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 08. Oktober 2012, 17:06:54
Falls man doch in ne gesetzliche will, könnte man sich aber über die Anwartschaft privat zusatzversichern. Da sollte man aber genau auf die Vertragsbedingungen achten.
Autor LuftwaffenSLD
 - 08. Oktober 2012, 16:40:03
...wenn man sich privat krankenversichert. Gesetzliche Krankenkassenbeiträge sind gesetzlich vorgegeben und berechnen sich anhand des Einkommens und des Berufes.

(Als Anmerkung zum Verständnis)
Autor Paramedic
 - 07. Oktober 2012, 21:32:33
Vor allem wird bei der Anwartschaft der Gesundheitszustand bei Dienstantritt festgehalten und wenn man später wieder "einsteigt" in die Krankenversicherung, dann zu dem gleichen Tarif (der dadurch erheblich günstiger ist).

Autor LuftwaffenSLD
 - 07. Oktober 2012, 13:39:01
Primär ist die Anwartschaft zu empfehlen, wenn man nach einer längeren Dienstzeit (z.B. SaZ12):

-Beamter werden möchte
-Als ehemaliger Berufssoldat Pensionär wird
-eine 100% private Krankenversicherung angestrebt wird, bei entsprechend hohen Einkommen (in
erster Linie bei Akademiker zu erwarten)
-man als Ehepartner eines BS/Beamten kein Arbeitsverhältnis angestrebt und man sich privat,
neben der Beihilfe, absichern möchte.

Insgesamt schwierig abzusehen wenn man am Anfang seiner Dienstzeit steht. Zumindes die kleine Anwartschaft macht in Kombination mit der Pflegepflichtversicherung niemanden arm, und empfiehlt sich meiner Meinung nach für >=SaZ12 grundsätzlich.


Autor Tommie
 - 07. Oktober 2012, 13:23:53
@ InstUffzSEAKlima:

Ein Soldat hat, wie von "ulli76" bereits vollkommen richtig angemerkt, unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV) aber niemals freie Heilfürsorge! DerUnterschied mag für Sie nicht wichtig sein, ist in der. Paxis aber bedeutend ;) ! Personen mit freier Heilfürsorge gehen zum Arzt ihres Vertrauens, Soldaten gehen zum Truppenarzt, nur als Beispiel!

Und bezüglich der Anwartschaft: Die ist vor allen Dingen dann wichtig, wenn Sie nach der Bundeswehr zu halbwegs günstigen Tarifen und ohne erneute Gesundheitsprüfung mit dem Alter, das Sie bei Abschluß der Anwartschaft hatten, in eine private Krankenversicherung einsteigen wollen.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 07. Oktober 2012, 12:56:45
Ungeachtet der Gewährung freier Heilfürsorge muss dennoch eine gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung bei einer Krankenkasse abgechlossen werden. Die Anwartschaft ist eher eine optionale Sache; ich selbst habe diese nie besessen und wüßte auch keinen Nachteil, der mir dadurch entstanden wäre.
Autor ulli76
 - 07. Oktober 2012, 12:04:57
Du brauchst in der Zeit weder eine gesetzliche, noch eine private Krankenversicherung. Als Soldat genießt du unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Evtl. macht eine Anwartschaft für die Zeit nach der Bundeswehr Sinn.

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=24465.0
Autor LBrian
 - 07. Oktober 2012, 12:03:01
Guten Tag Community,

ich werde am 01.01.13 meine Dienstzeit als SaZ anfangen,
nun wollte ich fragen ob man von der Bundeswehr eine Krankenversicherung bekommt bzw ob man bei der Bundeswehr Krankenversichert ist.
Oder ob man eine private Krankenversicherung abschließen muss.


Mit freundlichen Grüßen