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Autor Deemanta
 - 08. Oktober 2012, 15:30:43
Wäre ja auch zu schön gewesen wenn es möglich gewesen wäre. Schade auch! Hätte gern mal wieder in die Tasten gehauen und programmiert!
Autor ulli76
 - 08. Oktober 2012, 13:21:57
Danke für die Info.
Autor wolverine
 - 08. Oktober 2012, 13:20:15
Autor ulli76
 - 08. Oktober 2012, 13:17:48
Dann könnte man auch argumentieren, dass dienstfreie Zeiten und Wochenenden der Erholung dienen sollen. Und mir selber ein Haus im Urlaub bauen dürfte ich auch.

Deswegen würde mich interessieren, ob das mit einer Nebentätigkeit im Urlaub irgendwo verbindlich geregelt ist. Gibt es da Unterschiede zu einer Nebentätigkeit während freien Tagen aufgrund Dienstausgleich? Wohlgemerkt unter Beachtung der 8-Stunden-Grenze.
Autor Andi
 - 08. Oktober 2012, 13:15:04
Bei FWDL wäre das anzeigepflichtig, bei SaZ genehmigungspflichtig - in beiden Fällen vor Aufnahme der Nebentätigkeit. Einfach mal ins Soldatengesetz schauen.

Und die Formulare dafür gibts im Intranet oder im Geschäftszimmer. Anhalt ist, dass es maximal ca. 8 Stunden pro Woche sein dürfen.

Gruß Andi
Autor BulleMölders
 - 08. Oktober 2012, 12:42:37
Zumal Arbeiten im Urlaub ja nun mal dem Sinn und Zweck des Erhohlungsurlaub vollkommen entgegensteht.
Autor KlausP
 - 08. Oktober 2012, 12:06:19
ZitatHabe ich da noch andere Mittel und Wege oder komme ich um die Genehmigung nicht rum?

Nein, die Genehmigung erteilt nur der nächste Disziplinarvorgesetzte.
Autor Deemanta
 - 08. Oktober 2012, 12:05:09
Von wem kann ich mir dass auf die Schnelle noch genehmigen lassen? Also meine Kompanie ist so weit ich weiß kaum noch besetzt. Habe ich da noch andere Mittel und Wege oder komme ich um die Genehmigung nicht rum?
Autor ulli76
 - 08. Oktober 2012, 12:01:45
Nebentätigkeiten sind vorher genehmigen lassen-dafür gibt es ein spezielles Formular. In der Regel ist die Nebentätigkeit auf 8 Stunden/Woche begrenzt, wobei das auch über mehrere Wochen gemittelt werden kann. In wie weit du das nur an "normalen" dienstfreien Tagen oder nach Dienst oder auch im Urlaub machen kannst, solange du nicht über die Grenze kommst, weiss ich allerdings nicht.
Um die steuerliche Abwicklung, BG-liche Absicherung etc. musst du dich selber kümmern.
Autor Deemanta
 - 08. Oktober 2012, 11:56:57
Hallo?! Ich stecke gerade mitten im Urlaub und hätte die Möglichkeit für ein paar Tage in meinem alten Job reinzuspringen.

Ich bin leider nicht so ganz fündig geworden. Folgende Fragen stelle ich mir da:

Darf ich in meinem Urlaub wo anders für ein paar Tage arbeiten?
Muss ich mir irgendwie ein Schreiben oder Dokument vom Spieß organisieren (der jetzt auch im Urlaub ist)?
Muss ich das schon vorher mit dem Bund klären oder reicht es wenn ich danach angebe dass ich einen Nebenverdienst hatte?

Ich bedanke mich wie immer für eure schnellen Antworten...hust..hust...KlausP ;)