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Zitat von: ulli76 am 09. Mai 2014, 14:35:13
Nochmal extra für dich, weil du offenbar den Sarkasmus in meinem Beitrag nicht verstanden hast:
Ein DV versetzt nicht einfach so einen Soldaten gegen dessen Willen.
Eine Versetzung läuft immer über den Personalführer. Wenn die Versetzung beabsichtigt ist, wird dies dem Soldaten im Rahmen eines Anhörungsbogens eröffnet. Dabei kann sich der Soldat zu der beabsichtigten Versetzung äußern.
Das wäre dann auch ein guter Zeitpunkt einer Beschwerde wenn es wie in diesem Fall gelaufen sein soll. Genauso würde der Wehrbeauftragte das maximal spannend finden, wenn ein Soldat aufgrund einer Eingabe gegen seinen Willen versetzt werden soll.
Die Äußerung des Soldaten geht dann wieder zum Personalführer und der entscheidet dann.
Also nix von wegen- die Absicht zur Versetzung wird eröffnet und dann kann keiner mehr was tun.
Zitat von: justice005 am 09. Mai 2014, 14:10:03ZitatAber ob da was rauskommt bezweifle ich
Ich auch, und zwar weil höchstwahrscheinlich die frist abgelaufen ist.ZitatDer GL sagte dann nur zu ihm (und noch einem dritten der beim persönlichen gespräch dabei war): "Auch wenn ich jetzt wollte das sie hier bleiben würde ich es nicht rückgängig machen. Ich muss doch vor meinem Vorgesetzten meine weiße Weste bewahren. Da kann ich doch nicht zurückrudern."
Na und? Ist doch großartig! Bei so einer Aussage vor Zeugen hätte ich sofort die nächste Beschwerde geschrieben, und zwar gegen den GL.ZitatZu seinem DezL, VP, Betriebsrat nochmals das Gespräche gesucht
Das ist alles Unsinn und überflüssig. ALLEINE sinnvoll ist der Rechtsweg im Sinne der WBO und nichts sonst. Denn dies führt bis zu Gericht und spätestens dort wird der Vorgang dann penibel rechtlich überprüft.
Übrigens glaube ich die Geschichte aber auch nicht sooo ganz. Wenn die Entscheidung ein 3-Sterne-General geroffen hat, dann muss der betroffene Soldat in einer sehr hohen Kommandoberhörde gewesen sein. Dort werden alle Entscheidungen üblicherweise auch vom Rechtsberater mitgeprüft. So "mir nichts dir nichts" wird dort keine Entscheidung getroffen. Ich vermute also, dass dort ggf. doch etwas mehr dahinter gesteckt hat.
Zitatund der Beschwerde wurde nicht stattgegeben, dann ist "der Drops gelutscht"
Zitatund die Angelegenheit im Detail anders gelaufen als es hier dargestellt wurde).
ZitatAber ob da was rauskommt bezweifle ich
ZitatDer GL sagte dann nur zu ihm (und noch einem dritten der beim persönlichen gespräch dabei war): "Auch wenn ich jetzt wollte das sie hier bleiben würde ich es nicht rückgängig machen. Ich muss doch vor meinem Vorgesetzten meine weiße Weste bewahren. Da kann ich doch nicht zurückrudern."
ZitatZu seinem DezL, VP, Betriebsrat nochmals das Gespräche gesucht
Zitat von: ulli76 am 09. Mai 2014, 13:50:18
Und bei so einer Versetzung gibt es ja auch gar keine Information über die beabsichtigte Versetzung, keine Möglichkeit, sich dazu zu äußern, keine Möglichkeit der Beschwerde wenn man denkt, dass die Versetzung nicht gerechtfertigt ist.
Zitat von: justice005 am 09. Mai 2014, 13:04:00ZitatUnd schwups di wups hatte der StBtsm seine Versetzung in der Hand.
Und was hat das Beschwerdeverfahren ergeben, welches der StBtsm ja sicher geführt hat?
ZitatUnd schwups di wups hatte der StBtsm seine Versetzung in der Hand.
Zitat von: justice005 am 08. Oktober 2012, 18:50:48
Ergänzung: Für eine Eingabe gibt es keinen Dienstweg. Schicken Sie die Eingabe direkt an den Wehrbeauftragen des Bundestags, Platz der Republik, Berlin.
Sollte irgendjemand Ihnen Nachteile auch nur androhen, dann sollten Sie sofort den Wehrbeauftragten darüber informieren. Der informiert dann die Wehrdisziplinaranwaltschaft. Dann wartet ruckzuck das Truppendienstgericht für denjenigen. Der WBdBT versteht da nämlich nicht den kleinsten Spaß. Also locker bleiben.... Vielleicht ist der Fehler ja gar nicht in der Kompanie passiert, dann haben die Vorgesetzten dort auch nichts zu befürchten. Wenn es aber dort verbockt haben, dann müssen Sie mit dem Ärger leben....
ZitatWer zuerst an der Tür klopft hat den Dienstposten! Das ja krass! Da würde ich mir aber auch richtig verarscht vorkommen!