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Autor KlausP
 - 09. Oktober 2012, 18:24:36
ZitatKann das ZNwG in Wilhelmshaven auch auf freie Stellen in anderen TSKs zugreifen

Ja, kann es.
Autor silu
 - 09. Oktober 2012, 18:20:56
Entschuldigen Sie, dass ich mit meiner Antwort so lange auf mich warten lassen.
Vielen Dank erstmal für die ausführlichen Informationen. Eine kurze Frage habe ich jedoch doch noch:

- Angenommen, es wird die grundsätzliche Eignung festgestellt, es stehen jedoch zeitnah keine DPs zur Verfügung: Kann das ZNwG in Wilhelmshaven auch auf freie Stellen in anderen TSKs zugreifen/mich setzen, oder muss ich dafür extra nach Hannover und evtl. Teile des Auswahlverfahrens wiederholen?

Danke!
Autor Steve87
 - 06. Oktober 2012, 09:18:11
Guten Morgen.
Ihren Bootsmannlehrgang werden sie natürlich besuchen. Es sollte jedoch dahingehend geändert werden das er aus einem zusammenhängenden Teil besteht.
Ob diese änderung schon durch ist kann ich ihnen aktuell leider nicht sagen.
Zum Bootsmannlehrgang ansich: Ich kann da jetzt nur aus dem Jahr 2010/2011 berichten.
Mit Marine hat der Lehrgang nix zu tun. Das einzig maritime was man mal macht ist Kutterpullen und ein paar Seemännische Knoten.
Ansonten ist der Lehrgang rein grün. Bei uns waren die sportlichen Anforderungen nicht so hoch. Wenn ich da vergleichsweise Leute höre die ihren Fw-Lehrgang beim Heer gemacht haben war das bei uns alles nur ein rumgespiele. Nichts halbes und nix ganzes. Zumindest was die praktischen Dinge angeht. Die Theoretischen Unterrichte, gerade was das Rechtswesen angeht waren bei uns ein großer Schwerpunkt und wurden auch sehr gut ausgebildet. Das ist in meinen Augen sogar wesentlich wichtiger da man an Bord den ganzen grünen kram absolut nicht braucht.

Zu den Abwesenheitszeiten kann man Pauschal nichts sagen.
Aber da sie ja - gesetz dem Fall das ihre Bewerbung durchgeht - noch ca 2-3 Jahre in ihrer Verwendungsausbildung sind werden die Schnellboote wahrscheinlich für sie nicht mehr relevant sein.
Auf einer Fregatte kann man grob sagen das man ca. 5-6 Monate im Jahr auf See ist. Natürlich nicht unbedingt am Stück. Auf einem EGV ist die Belastung noch höher.
Die jungs aus dem MGschw. hingegen sind deutlich weniger unterwegs. Da können es auch mal nur 3 Monate im Jahr sein.
Zu den Korvetten werde ich mal nichts sagen;)

Ich hoffe ich konnte ihnen ein wenig weiterhelfen.
Autor silu
 - 06. Oktober 2012, 09:06:17
Hallo Kameraden,

ich diene zur Zeit als FWDL in einem LogBtl und habe kürzlich den Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines SaZ 12 für einen DP der Marine gestellt. Die Einladung ins ZNwG in Wilhelmshaven ist letzte Woche noch reingekommen. Ich habe dazu einige Fragen, da ich letzte Woche leider nicht mehr mit dem PersUffz/Fw sprechen konnte und mich nun im Urlaub befinde.

- Ich würde aufgrund einer abgeschlossenen Berufsausbildung vermutlich zum Obermaat (BA) befördert werden. Ändert dies irgendetwas an den zu besuchenden Lehrgängen? Ich weiß, dass der Bootsmannlehrgang sich in zwei Teile gliedert. Diese müssen beide, trotz "Einstellung" mit höherem Dienstgrad, besucht werden, korrekt? Möchte nur ungern Nachteile in der Ausbildung auf mich nehmen.

- Wie sieht es mit dem sportlichen/allgemeinmilitärischen Anteil während der Bootsmannlehrgänge aus? Abgesehen von IGF/DSA natürlich... Sind die Anforderungen vergleichbar mit denen der Fw-Lehrgänge des Heers/der Luftwaffe? Oder bestehen hier merkliche Unterschiede?

- Wie sieht es so mit den durchschnittlichen Abwesenheitszeiten (im Übungsbetrieb, Einsätze außen vor) in einer Bordverwendung auf einer Fregatte/einem Schnellboot/etc. aus?

Vielen Dank für die Auskünfte!