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Autor seppel86
 - 21. Oktober 2012, 20:17:15
Es hat nicht mit dem Thema zu tun, aber da dort der Begriff Wiedereinsteller stand, und ich diese Frage hatte, wollte ich nichts neues eröffnen. Und meine Tastatur ist nicht kaputt, bin es nur aus dem Internet gewohnt klein zu schreiben :)

Aber trotzdem danke für die Antwort
Autor KlausP
 - 21. Oktober 2012, 15:37:14
Ich weiss zwar n icht, was das jetzt mit dem Thread-Thema hier zu tun haben soll, aber das können Sie natürlich jederzeit.

Übrigens: ist Ihre Tastatur kaputt?
Autor seppel86
 - 21. Oktober 2012, 14:37:08
hallo zusammen habe auch ne frage zum wiedereinstellen...

und zwar werde ich ab april 2013 meinen dienst antreten saz4. wenn es mir nicht möglich ist diesen zu verlängern, kann ich mich dann unmittelbar nach meiner dienstzeit als wiedereinsteller bewerben bzw. überhaupt?

LG
Autor Roughnecks
 - 20. Oktober 2012, 17:36:17
Die Aussage meines PersFw war: Die Daten müsste er erst richtig pflegen mit meiner Ernennung zum SAZ. Bin aber froh dass sich dies aufgeklärt hat. Nun warte ich nur noch auf die erste Abschlagszahlung.
Autor KlausP
 - 20. Oktober 2012, 17:24:15
Meine Rede von Anfang an. Aber was lange währt ...  ;)
Autor Roughnecks
 - 20. Oktober 2012, 17:18:22
Er hat mich nicht richtig eingepflegt. Ist nun aber passiert und die Daten wurden von der WBV gegen geprüft. Nun sollte alles klappen. Hoffe ich.
Autor Roughnecks
 - 20. Oktober 2012, 17:17:13
Zitat von: LwPersFw am 15. Oktober 2012, 23:32:13
1.
Die Refü's haben mit der Aufnahme der Besoldung für neu eingestellte SaZ - egal ob Eignungsübende oder "normale" SaZ -
nichts mehr zu tun !

2.
Diese Aufgabe obliegt den zuständigen PersFw/PersUffz. (wo nicht vorhanden...in der Regel der Spieß)

3.
Dieser soll sich in die "Ausführungsbestimmungen zur ZDv 20/15" einlesen!
Kapitel 4
und
Geschäftsvorfall 374. "Dienstantritt Eignungsübende, SaZ und Wiedereinsteller"
bzw. - im AUSNAHMEFALL - Geschäftsvorfall 350.

4.
Wird dieser Geschäftsvorfall "sauber" abgearbeitet wird auch der Abschlag angewiesen.

5.
Dessen ungeachtet hat der PersFw/PersUffz jederzeit die Möglichkeit einen ersten
Abschlag in PersWiSys anzuweisen. (Weitere Abschläge nur die WBV!)
Geschäftsvorfall 048.
Diese werden normalerweise jeden Di und Do in der WBV verarbeitet und sind
dann 2-3 Werktage später auf dem Gehaltskonto.

6.
Die Refü wären nur noch im absoluten Notfall die Ansprechpartner.
Wenn in PersWiSys nichts mehr ginge und der Soldat nur über eine
Barzahlung zu Geld kommen könnte.
Dann müssen sich Einheit - Refü - WBV abstimmen.
Aber wie gesagt - nur im NOTFALL!

Hier muss der PersFw einfach seine Arbeit machen !

Vielen Dank für diese qualifizierte Antwort.

Mein PersFw hat in diesem Fall echt geschlafen. Er hat
Autor LwPersFw
 - 15. Oktober 2012, 23:32:13
1.
Die Refü's haben mit der Aufnahme der Besoldung für neu eingestellte SaZ - egal ob Eignungsübende oder "normale" SaZ -
nichts mehr zu tun !

2.
Diese Aufgabe obliegt den zuständigen PersFw/PersUffz. (wo nicht vorhanden...in der Regel der Spieß)

3.
Dieser soll sich in die "Ausführungsbestimmungen zur ZDv 20/15" einlesen!
Kapitel 4
und
Geschäftsvorfall 374. "Dienstantritt Eignungsübende, SaZ und Wiedereinsteller"
bzw. - im AUSNAHMEFALL - Geschäftsvorfall 350.

4.
Wird dieser Geschäftsvorfall "sauber" abgearbeitet wird auch der Abschlag angewiesen.

5.
Dessen ungeachtet hat der PersFw/PersUffz jederzeit die Möglichkeit einen ersten
Abschlag in PersWiSys anzuweisen. (Weitere Abschläge nur die WBV!)
Geschäftsvorfall 048.
Diese werden normalerweise jeden Di und Do in der WBV verarbeitet und sind
dann 2-3 Werktage später auf dem Gehaltskonto.

6.
Die Refü wären nur noch im absoluten Notfall die Ansprechpartner.
Wenn in PersWiSys nichts mehr ginge und der Soldat nur über eine
Barzahlung zu Geld kommen könnte.
Dann müssen sich Einheit - Refü - WBV abstimmen.
Aber wie gesagt - nur im NOTFALL!

Hier muss der PersFw einfach seine Arbeit machen !
Autor ulli76
 - 15. Oktober 2012, 17:35:40
Spieß ist tatsächlich ein guter Ansprechpartner für solche Probleme.
Autor KlausP
 - 15. Oktober 2012, 17:18:23
Genau das meinte ich damit:

ZitatDer PersFw sollte dann mal seine Hausaufgaben machen. Er hat Zugriff auf SAP und muss den Krempel dort einpflegen.
Autor Sumi
 - 15. Oktober 2012, 17:14:24
Der Refü hat seit glaub ich 2006 damit nichts mehr zu tun. Die Daten pflegt der PersFw deiner Kompanie ein, diese werden gegengeprüft von PersFw Btl oder dem PersOffz, danach per SAP übermittelt und zahlbar gemacht! Beispiel: Heute über SAP übermitttelt, Morgen vom Haushälter verabeitet, Geld ist Donnerstag bzw. spätestens Freitag deinem Konto gutgeschrieben.
Autor Roughnecks
 - 12. Oktober 2012, 19:05:24
Deswegen habe ich ja hier gefragt wer dafür in der Regel zuständig ist. Somit kann ich nochmal den ReFü ansprechen und wenn der dann wieder alles von sich weist, werde ich mit unserem Spieß sprechen.
Autor Andi
 - 12. Oktober 2012, 18:51:11
;) Dir scheint momentan ja nicht mal möglich zu sein diese Person zu identifizieren.
Autor Roughnecks
 - 12. Oktober 2012, 18:22:50
Klar ist mir egal WER es zu veranlassen hat. Hauptsache es passiert was. Ich dachte nur dass es schneller geht wenn ich die dafür zuständige Person DIREKT anspreche.
Autor Andi
 - 12. Oktober 2012, 18:09:26
Kann dir ziemlich egal sein, wer das zu veranlassen hat oder nicht. ;) Dich braucht nur das Ergebnis zu interessieren.
Noch keinen Unterricht zum Beschwerderecht gehabt?  :o
Wende dich an deinen Disziplinarvorgesetzten. Entweder reichst du die Beschwerde schriftlich ein oder zur Niederschrift - soll heißen: du diktierst.
Alles weitere findest du in der Wehrbeschwerdeordnung.

Gruß Andi