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Autor mailman
 - 26. Februar 2013, 21:36:54
Kann man trotzdem nciht sicher sagen. Das kann nur der Arzt dem alles vorliegt sicher sagen.
Autor hohes C
 - 26. Februar 2013, 19:25:18
Wie gesagt meine Behandlung ist beendet, d.h. es "muss" bzw. wird nichts mehr gemacht.

Gruß
Autor ulli76
 - 26. Februar 2013, 19:12:39
Darauf wird dir hier keiner eine Antwort geben können.
Hängt davon ab, was noch gemacht werden muss und ob das voraussichtlich bis Dienstantritt erledigt ist.
Autor hohes C
 - 26. Februar 2013, 19:03:29
Guten Tag zusammen,

ich habe mich zu einer Offizierslaufbahn entschieden und muss am Donnerstag zur Musterung. Vor einem Jahr hatte ich noch eine feste Zahnspange, die aber nicht mehr vorhanden ist. Lediglich eine lose Spange. Die Behandlung ist aber soweit abgeschlossen! Ich habe die Spange getragen, da ich einen etwas "schiefen" Kiefer besitze, der immer noch nicht zu 100% gerade ist. Sonst habe ich keinerlei Probleme mit meinen Zähnen (Kronen, Füllungen etc.).
Kann das zur Ausmusterung führen oder könnte es da Probleme geben?

Gruß
Autor raknarok
 - 26. Februar 2013, 14:27:13
Zitat von: Bench66 am 26. Februar 2013, 13:05:17
Hallo alle zusammen...
ich bewerbe mich grad als wiedereinsteller. muss in ca. 3-4 wochen zur eignungsfestellung hab aber noch eine offene behandlung beim zahnarzt. eine Brücke und 3 kronen sollen gemacht werden. könnte das probleme geben?

Du kannst dir von deinem Zahnarzt einen Behandlungsplan geben lassen. In dem wird dann ein akueller Befund deiner Zähne beiliegen und sowie es der Name schon sagt ein Plan über die weiteren Behandlungen die er noch mit dir vor hat!
Autor MacVo
 - 26. Februar 2013, 13:59:38
So sieht es aus. habe zur zeit das gleiche prozetere am laufen, mir wurde auch vom wehrdiensterater empfohlen zur eignungsfestellung ein schreiben vom Zahnarzt mitzunehmen zur bestätigung das man sich in Behandlung befindet.
Autor BulleMölders
 - 26. Februar 2013, 13:22:19
Bei der Eignungsfeststellung noch nicht aber bis zu einer Eventuellen Einstellung müssen die Zahnbehandlungen abgeschlossen sein.
Autor Bench66
 - 26. Februar 2013, 13:05:17
Hallo alle zusammen...
ich bewerbe mich grad als wiedereinsteller. muss in ca. 3-4 wochen zur eignungsfestellung hab aber noch eine offene behandlung beim zahnarzt. eine Brücke und 3 kronen sollen gemacht werden. könnte das probleme geben?
Autor Tensor
 - 20. Dezember 2012, 11:20:07
Hi,

bin am 16.01 zur Offizierseignungsprüfung in Köln eingeladen und bereite mich schon eifrig darauf vor. Nun war ich heute beim Zahnarzt, und wie es das Schicksal so will wurde auch gleich das erste mal seit 10 Jahren etwas befundet  ::) Hinten an einem Backenzahn wurde etwas Karies gefunden, müsste eine kleine Füllung her. Dann hab ich oben noch 2 Weißheitszähne, die durch ihre Lage keinerlei Funktion erfüllen, aber die anderen Zähne auch nicht stöhren, und sonst keine Gesundheitlichen Probleme verursachen. Mein alter Zahnarzt hat dazu immer gesagt dass er sie schon rausmachen könne, aber es dazu keinen akuten Anlass gäbe. Mein neuer Zahnarzt hat heute nun gemeint er würde sie schon eher rausnehmen, weil die Zähne zumindest das Reinigen der anderen Backenzähne behindern würden.

So, mit den Weißheitszähnen würde ich auf jeden Fall noch warten was der Bundeswehrzahnarzt sagt, davor würde ich sie nicht machen lassen, können ja auch Probleme auftreten die meine Vorbereitungen auf die Prüfung erheblich behindern (mein Kumpel hatte nach ner Weißheitszahn-OP z.B. ne Infektion mit der er eine Woche im Krankenhaus bleiben musste). Mit dem Kariesbefund bin ich derzeit noch am grübeln - habe bisher Termin am 21.01, also erst nach der Prüfung bei der OPZ. Würdet ihr das vorher noch richten lassen, oder einfach dort angeben dass ihr dafür bereits einen Termin habt?

Und kann ich wegen diesen Problemchen ausgemustert werden?

Danke und Gruß  ;)
Autor Maxi.T
 - 26. Oktober 2012, 20:16:32
Mir wurde in Hannover kurz in den Mund geguckt und das wars^^ Habe keinen Zettel oder dergleichen bekommen. :)

Ich geh auch zum 02.01.13
Autor Chritin
 - 21. Oktober 2012, 19:47:15
Ich habe ja schon alle Unterlagen bekommen, sprich Verpflichtungs Erklärung mein Musterungs bescheid sowie denn Dienstposten zu denn ich hin komme.
Autor nils1904
 - 21. Oktober 2012, 15:17:41
Also bei mir verlief das so :
Ich wurde aufgrund meiner Weisheitszähne die noch raus mussten und einer Füllung T0 gemustert.
Habe einen Zettel mitbekommen für den Behandelnden Arzt der Ausgefüllt werden musste (Ärztliches Attest). Die "Fehler" mussten dann in einer Gewissen Zeit behoben werden damit es mit dem Dienstantritt zum 2.1.13 klappt.
Mein Arzt hat dann das Attest zum ZNWG geschickt wo "alle" Füllungen und fehlenden Zähne vermerkt waren.
Als die dann dort angekommen ist habe ich im ZNWG beim ärztlichen Dienst angerufen und diese sagten mir dann das ich jetzt T2 gemustert bin und mein Dienst zum 2.1.13 antreten kann. Jetzt warte ich noch auf meine Unterlagen bzw auf die Verpflichtungserklärung. Kann mir jemand sagen wann dies meist kommt ?
Autor F_K
 - 19. Oktober 2012, 14:36:05
ZitatJA wie gesagt sind zwei lücken die man nicht sieht und halt ein Zahn wo man mir sagt das man da für ein langfristigen halt eine Krone drauf machen kann. Aber machen muss man es nicht zwingend.

Nur mal so allgemein: Es gibt die Möglichkeit von Zahnlücken (auch im nichtsichtbaren Bereich), die dazu führen, dass die benachbarten Zähne "in die Lücke fallen" und / oder der fehlende Gegendruck bei Benutzung zu Schäden an anderen Zähnen führt.

Dies hat nichts mit einem ggf. notwendigen kurzfristigem Behandlungsbedarf zu tun.

ZitatEntscheidung des Musterungsarzt folgen, wenn der nicht entgegen expliziten Regelungen der Vorschift entschieden hat (also einen Fehler gemacht hat)

... wenn der Musterungsarzt allerding "lediglich" ein allgemeiner Arzt war (ohne Fachkenntnisse im Fachgebiet "Zahn"), so ist die erste "Facharztmeinung" dann die Einstellungsuntersuchung des Zahnarztes.

(.. wobei ich nach wie vor nicht richtig nachvollziehen kann, warum man solche "Baustellen" nicht immer sofort behebt, sondern erst im Rahmen einer Bewerbung "angeht" - es geht hier schließlich um die (Zahn-) Gesundheit - da sollte immer alles "prima" sein.)
Autor Chritin
 - 19. Oktober 2012, 14:13:12
Okay dann werde ich das mal so machen.
Autor ulli76
 - 19. Oktober 2012, 14:11:37
Na, dann lass das doch von deinem Zahnarzt in nen Befund bestätigen und schick es an´s ZNwG.