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Autor Matz
 - 22. Oktober 2012, 18:23:20
Ich habe es mir schon fast gedacht, aber hätte ja sein können, dass es da irgendetwas gibt.
Schade!
Jaja, die Rückforderung kommt bestimmt, aber das is ja kein Problem.

Gut, danke euch!
Autor F_K
 - 22. Oktober 2012, 10:54:13
@ Matz:

... Du hast quasi in der "Probezeit gekündigt" - damit ist die Geschichte "gegessen" (auch wenn ein Vergleich mit dem Arbeitsrecht inhaltlich natürlich nicht ganz richtig ist).

Beachte, dass die Bw das Gehalt im voraus zahlt, je nach Entlassungstag kommt da eine RÜCKFORDERUNG auf Dich zu.
Autor KlausP
 - 22. Oktober 2012, 10:38:53
Welche finanzielle Unterstützung meinen Sie? Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz sind in solchem Fall nicht vorgesehen. Andere Leistungen des Dienstherrn sind mir nicht bekannt.

Autor Matz
 - 22. Oktober 2012, 10:35:00
Hallo zusammen!
Ich habe nach meiner Basisausbildung von dem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und wollte nun wissen, ob es von Seiten der BW nun ähnlich wie nach einem "normalen" Austritt finanzielle Unterstützungen gibt?
Das scheint irgendwie eine kleine Art Grauzone zu sein und es wird einem ja auch nicht auf die Nase gebunden, was noch alles geht.

Wäre super, wenn sich ein zwei Hinweise finden lassen, damit die Beantragung gestartet werden kann.  ;)

MfG Matz