ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: LwPersFw am 26. Juni 2012, 16:29:00
Diese Soldaten dürfen sich nicht mit den ab 01.07.2009 neu eingestellten Soldaten vergleichen !
Zitat von: dunstigAuch wenn sich für die unter 21-Jährigen nichts geändert hat, würde es mich interessieren, mit welcher Begründung die Erfahrungsstufen erst ab dem 21. Lebensjahr anfangen zu zählen, wenn es doch nun Erfahrungsstufen und keine Altersstufen mehr sind.Mach eine Anfrage an deinen Bundestagsabgeordneten, vielleicht kann der dir was dazu sagen.
Zitat von: Ralf am 25. Juni 2012, 05:27:54
Der 26-jährige in deinem Beispiel bringt Vorkenntnisse mit, sei es als Wiedereinsteller oder aufgrund des Zivilberufes. Diese "Erfahrung" wird ihm angerechnet.
Steigt der 26-jährige so wie du ohne Alles ein im untersten Dienstgrad ein, so bekommt er auch nur Erfahrungsstufe 1.
Zitat von: BulleMölders am 25. Juni 2012, 06:59:55
Die Heutigen Erfahrungsstufen hießen früher Altersstufen und begannen auch erst mit dem 21. Lebensjahr zu zählen. Somit hat sich da für die unter 21 Jährigen nichts geändert.