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Autor TazD
 - 25. Oktober 2012, 17:25:17
Ah, danke. Wieder was gelernt.
Autor Ralf
 - 25. Oktober 2012, 17:04:14
Ja, wenn er nach dem BwRefBeglG verkürzt hat.
Autor TazD
 - 25. Oktober 2012, 15:04:37
Zitat von: Hoschaa am 24. Oktober 2012, 18:20:57
Meine aktuelle Dienstzeit beträgt jetzt 7 Jahre 6 Monate!
Anspruch auf BfD etc. bleiben ja wie bei einem SaZ 8!
Bleibt der Anspruch tatsächlich wie bei einem SaZ 8 bestehen ?
Autor itschie
 - 25. Oktober 2012, 00:32:36
Die Kamaraden von Bundeswehrverband können dich da sehr gut beraten einfach mal an den Zuständigen wenden, der kann dir auch alles genau erklären wie es geht, mal davon ausgegangen du bist so gut wie jeder im Bundeswehrverband.
Autor Ralf
 - 24. Oktober 2012, 19:41:39
Mal ne Frage am Rande, hast du den Antrag gestellt ohne dich vorher über solch wichtige Fragen informiert zu haben?
Autor Lidius
 - 24. Oktober 2012, 18:50:39
Zitat von: Hoschaa am 24. Oktober 2012, 18:20:57
Guten Abend!

Ich habe ein paar Fragen, vll könnt ihr mir weiter helfen  ;D

Heute habe ich den Bescheid über meine Verkürzung bekommen. Meine aktuelle Dienstzeit beträgt jetzt 7 Jahre 6 Monate!
Anspruch auf BfD etc. bleiben ja wie bei einem SaZ 8! Ich fange ab 01.04.2013 eine 2 jährige Umschulung an! Mein Anspruch BfD beginnt somit am 01.04.2013 und mein DZE ist der 30.06.2014.

Nun die Fragen:

1.) Ist es richtig, das ich während meiner Umschulung trotzdem noch mein Gehalt von der Bw bekomme?
2.) Bin ich bis zum Ende der Umschulung oder bis zum 30.06.2014 in der Freien Heilfürsorge?
3.) Ab wann bekomme ich Übergangsgebührnisse und wie lange?
4.) Wie hoch sind meine Übergangsgebührnisse wenn ich in einer sozialpflichtversichterten Beschäftigung bin?
5.) Wie hoch ist die Abfindung?


1.) Bis zu deinem DZE wirst du natürlich auch in Freistellungszeitraum ganz normal weiter bezahlt (gewisse Zulagen können natürlich entfallen)
2.) Ebenso bis zum DZE
4.) 60%
3+5) http://www.dienstzeitende.de/dze-online-rechner.html
Autor Hoschaa
 - 24. Oktober 2012, 18:20:57
Guten Abend!

Ich habe ein paar Fragen, vll könnt ihr mir weiter helfen  ;D

Heute habe ich den Bescheid über meine Verkürzung bekommen. Meine aktuelle Dienstzeit beträgt jetzt 7 Jahre 6 Monate!
Anspruch auf BfD etc. bleiben ja wie bei einem SaZ 8! Ich fange ab 01.04.2013 eine 2 jährige Umschulung an! Mein Anspruch BfD beginnt somit am 01.04.2013 und mein DZE ist der 30.06.2014.

Nun die Fragen:

1.) Ist es richtig, das ich während meiner Umschulung trotzdem noch mein Gehalt von der Bw bekomme?
2.) Bin ich bis zum Ende der Umschulung oder bis zum 30.06.2014 in der Freien Heilfürsorge?
3.) Ab wann bekomme ich Übergangsgebührnisse und wie lange?
4.) Wie hoch sind meine Übergangsgebührnisse wenn ich in einer sozialpflichtversichterten Beschäftigung bin?
5.) Wie hoch ist die Abfindung?

Nun ein paar Informationen:

Diensteintritt: 01.01.2007
ZAW: nein
Besoldungsgrp: A7
Besoldungsstufe: 3
Geb. Datum: 02.10.1985
StKl: IV

Ich hoffe das reicht an Informationen um mir weiter helfen zu können.

MFG