ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Holgi33 am 28. Oktober 2012, 08:35:47
Ich zitiere:ZitatNach der simulatorgestützten Schießausbildung ist zur Gewöhnung an
den scharfen Schuss mit
– dem Gewehr G36 die G36-S-1,
Bedeutet folgendes Ablauf:
- Waffenausbildung
- G36-S-1, G36-S-2, G36-S-3 im AGSHP
- G36-S-1 Scharf
- G36-S-5
- G36-S-9 (WÜ)
Alle diese Punkte würden von mir überprüft werden.
Leider werden meist diese Voraussetzungen nicht überprüft.
Es ist wichtiger neue Mitglieder im Verein nicht zu vergraulen anstatt die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Deshalb wird man mich nie als Leitenden eines Schießstand einsetzen (hat auch seinen Vorteil).
Zitat von: Holgi33 am 28. Oktober 2012, 08:35:47Es ist wichtiger neue Mitglieder im Verein nicht zu vergraulen anstatt die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
ZitatNach der simulatorgestützten Schießausbildung ist zur Gewöhnung an
den scharfen Schuss mit
– dem Gewehr G36 die G36-S-1,
Zitat von: dragon46 am 02. September 2012, 14:33:47
Der Reibert sagt das nicht...
Ein Anruf beim FwRes reicht normalerweise, der kann das Schießbuch aus der Akte im KWEA anfordern.
Zitat von: TazD am 01. September 2012, 13:00:31
Wobei man auch sagen muss, dass die Vorschriften keine Angane darüber enthalten, wie aktuell die abgelegten Schießübungen sein müssen. Es reicht also gem. ZDv, dass der OGefr d.R. seine G36-S-5 vor zehn Jahren geschossen hat, um die G36-S-9 zu schiessen.