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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 01. November 2012, 12:12:53
Richtig, die Gegenstände bleiben in Ihrem Besitz wenn Sie eintlassen werden. In Ihr Eigentum gehen sie aber erst nach Ablauf von 3 Jahren über und das auch nur dann, wenn Sie in der Zwischenzeit nicht als Reservist beordert sind.
Autor Hasso
 - 01. November 2012, 08:25:57
Soweit ich weiß darf man aber Stiefel, Unterwäsche, T-shirts behalten nach der Dienstzeit weil was soll die Bundeswehr mit getragenen Stiefeln o.ä schon aus hygienischen gründen.
Autor justice005
 - 31. Oktober 2012, 12:18:47
Der Satz hätte von mir sein können.....  ;D ;D ;D

Autor Hirnforscher
 - 31. Oktober 2012, 11:12:53
Zitat von: KlausP am 30. Oktober 2012, 16:47:23
"In Ihren Besitz" geht dabei gar nichts über, so lange Sie nicht Selbsteinkleider sind.

[klugscheißmodus]In seinen Besitz schon - in sein Eigentum jedoch nicht...[/klugscheißmodus]
Autor ulli76
 - 30. Oktober 2012, 20:06:21
Da du in der Zeit Soldat und nur beurlaubt bist, behältst du den Krempel.
Autor Manfred T.
 - 30. Oktober 2012, 16:51:37
Ich habe mich falsch ausgedrückt aber meine Frage wurde beantwortet, tut mir leid . Ich meinte mit der 3 monatigen anfangszeit meine AGA u.a also alles bis zum Beginn des Sudiums an einer zivilen Universität und inwiefern die uniform an meinen zivilen Studienstandort mitgenommen wird. natürlich nur bis zum austritt bei der Bundeswehr. vielen Dank für die Antwort
Autor KlausP
 - 30. Oktober 2012, 16:47:23
Sie belommen Ihre Bekleidung und persönliche Ausrüstuzng einmal - bei Ihrer Einkleidung in der Grundausbildung. Dann geben Sie diese erst bei Ihrem Dientzeitende wieder ab zuu Ihrer Auskleidung wieder ab. Was Sie mit "dem 3 Monatigen Anfangsdienst" meinen, erschliesst sich mir nicht. "In Ihren Besitz" geht dabei gar nichts über, so lange Sie nicht Selbsteinkleider sind.
Autor Manfred T.
 - 30. Oktober 2012, 16:37:59
Guten Tag
Ich werde am 1.7 2013 als SanOa eingestellt. Ich wollte nun gerne wissen ob die Aurüstung wie zb Dienstanzug, Feldanzug Koppeln e.t.c auch nach dem 3 Monatigen Anfangsdienst in meinem Besitz bleiben oder diese abgegeben werden müssen und bei jeder beförderung oder erneutem offiziellen Anlass ausgeliehen werden müssen, da sie ja Eigentum der Bundeswehr bleiben nach meinem Wissen. Falls diese Frage schonmal gestellt wurde bitte ich um Verzeihung und bitte um den Link.
mfg Manfred t.