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Autor Jonathan
 - 02. November 2012, 03:01:31
Danke für die Antworten - auch wenn diese echt hart sind....

Ich sage mir - mehr als nicht genommen werden geht nicht. Deswegen versuch ich es einfach mal!

Dankeee
Autor justice005
 - 01. November 2012, 16:19:44
Ich hatte es so verstanden, dass der Vorfall bereits während des FWD passierte und nicht während des GWD. Aber ok, wenn es während des GWD war, dann ist das natürlich was anderes. Trotzdem gibt es zwei Varianten für die Zurückstufung. Die eine Variante ist, im gegenseitigen Einvernehmen den FWD zu verkürzen (so klingt das hier). Oder aber gegen den Willen des Betroffenen auf GWD zu verkürzen, wenn das bisherige Verhalten entsprechendes gebietet. Nur wenn letzteres der Fall war, wäre die Sache ordnungsgemäß behandelt worden. Das klang für mich jedenfalls nicht so....



Autor F_K
 - 01. November 2012, 16:05:16
Lieber Justice,

nette Einlassung, aber im letzten Teil voll am Thema vorbei referiert - setzen, Sechs.

(Es handelt sich um einen Vorfall aus dem Jahr 2009 - wo es noch WehrPFLICHT gab, bzw. diese nicht ausgesetzt war - und es eben keine Möglichkeit gab wegen so einer kleinen Strafttat sich der Wehrpflicht zu entziehen - insoweit erscheint (ohne weitere Details zu dem Fall) ein Disziplinararrest von 14 Tagen und Rückstufung von FWDL auf GWDL nicht ermessensfehlerhaft).
Autor justice005
 - 01. November 2012, 15:57:56
Das mit den zwei Verfahren macht schon Sinn.

Das erste Verfahren war sicher ein Strafverfahren, vermutlich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und/oder Körpervetzung. Da du aber hackedicht und somit unzurechnungsfähig warst, wurdest du stattdessen wegen Vollrauschs zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafe wurde an den Staat gezahlt, damit ist das Thema strafrechtlich durch.

Das zweite Verfahren ist nun der Zivilprozess, in welchem das Opfer der Straftat seinen Schaden ersetzt haben möchte. In diesem Verfahren wurdest du verurteilt, an das Opfer die besagten 2700,- Euro an Schmerzensgeld zu zahlen. Somit ist das Thema sowohl strafrechtlich wie auch zivilrechtlich durch.

Eine Wiedereinstellung halte ich in Anbetracht dieser Vorfälle für wenig erfolgversprechend. Skandalös ist, dass die Vorgesetzten es bei einem Arrest belassen haben, statt eine fristlose Entlassung zu veranlassen. Sogar der Kommandeur hat das offensichtlich mitgemacht. Dem Kommandeur würde ich von Herzen wünschen, dass der Fragesteller wieder eingestellt wird, und zwar in den Zuständigkeitsbereich des Kommandeurs, und ihm am besten so richtig viel Ärger macht....


Autor F_K
 - 01. November 2012, 14:59:17
ZitatSomit wurde ich dann im Zivilprozess zu Vollrausch verurteilt und musste eine Strafe zahlen.
In einem anderen Klageprozess, wo heute erst das Urteil viel, musste ich ca. 2700€ Schmerzensgeld für die geschädigten Zahlen, was ich auch einsehe.

Mal langsam: In einem ZIVILprozeß gibt es keine STRAFEN, Vollrausch ist eher ein Straftatbestand.

Wieviele Tagessätze hat es denn gegeben?

Ansonsten: Bewerben und schauen wie der Rechtsberater die Situation einschätzt.
Autor Flexscan
 - 01. November 2012, 13:50:43
Junge lass den Alk weg.
Dann klappt es auch mit dem posten besser.
Autor Rollo83
 - 01. November 2012, 13:02:03
Heißt das man wird gezwungen sich komplett volllaufen zu lassen? Komische Strafe!;)
Autor KlausP
 - 01. November 2012, 12:16:13
ZitatSomit wurde ich dann im Zivilprozess zu Vollrausch verurteilt ...

Oha, das ist ja mal 'ne tolle Strafe! Zu Vollrausch verurteilt ...  tz tz tz    :D
Autor Ralf
 - 01. November 2012, 07:32:17
Warum willst du denn in eine Firma zurück, bei der einige Male ziemlich daneben gegriffen hast? Was du werden willst, welche Laufbahn und aus welcher Motivation, das hab ich vermisst in deinem Post.
Ein Rechtsberater wird sich im Rahmen der Bewerbung das alles anschauen und eine Empfehlung aussprechen. Wie die ausfallen wird, kann dir keiner sagen. Allerdings sehe ich nun die Chancen als nicht sehr groß an, es sei denn, du hast solche speziellen Fähigkeiten, dass man fast garnicht an dir vorbeikommt.
Autor Jonathan
 - 01. November 2012, 00:31:38
Moin,

also bin am 03.01.2009 als FWDL'er 13 Monate beim Heer eingestiegen (7./912 Nienburg/Weser). Nach meiner Grundausbildung bin ich in der gleichen Einheit geblieben und hatte als Gefreiter dann folgenden Vorfall:

Bei einem Discobesuch zu Hause bei mir am Wochenende, habe ich, sehr betrunken, eine Schlägerei provoziert. Dann kam die Polizei und nahm mich mit aufs Revier. Auf dem Revier habe ich mich dann unkooperativ der Polizei gegenüber verhalten, so das diese, die Feldjäger riefen.
Die Feldjäger kamen dann und ich war immer sehr betrunken. Im Auto der Feldjäger verhielt ich mich ebenfalls unkooperativ und beleidigte diese auch.
Somit wurde ich dann im Zivilprozess zu Vollrausch verurteilt und musste eine Strafe zahlen.
In einem anderen Klageprozess, wo heute erst das Urteil viel, musste ich ca. 2700€ Schmerzensgeld für die geschädigten Zahlen, was ich auch einsehe.

Bei der Bundeswehr bekam ich 2 Wochen (ich weiss nicht mehr wie es dort heisst) Kaffeeviereck!
Ich wurde auch erst im 8. Monat OG.
Zudem "zwang" mich der Kompaniechef, meine FWDL Zeit auf GWDL zu verkürzen (mit dem Grund, eine ehrenhafte Entlassung zu bekommen)!
Dies machte ich dann.

Im nachhinein habe ich mich auch bei allen Beteiligten PERSÖNLICH entschuldigt. Weil es mir einfach nur peinlich war, was passiert war und es mir wirklich Leid tat.

Seitdem ich aus von der Bundeswehr weg bin, wünsche ich mich wieder dorthin.
Und ich will das WIRKLICH!!!!!

Könnte es bei den Vorfällen noch klappen als Wiedereinsteiger oder denkt ihr eher nicht?

Schonmal im vorraus Dank für die Antworten!