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Autor schlammtreiber
 - 05. November 2012, 08:47:53
 ;D

[gelöscht durch Administrator]
Autor RekrKp8
 - 03. November 2012, 20:19:16
Ich weiß nicht, was bei euch ist, bei mir (Uffz- u. Feldwebellehrgang) war es so. Jedenfalls war es eine der Möglichkeiten.
Autor Steinburger
 - 03. November 2012, 19:43:47
Zitat von: =TRG= am 03. November 2012, 17:23:55
Dazu muss ich sagen: Eine Hand in der Tasche bei einem Vortrag ist ja i.O. und wird - für Unteroffiziere - auch so gelehrt, bei Unterricht usw.

Das wurde bei uns nicht so gelehrt. Wenn man mit seiner inaktiven Hand nichts zu tun hatte, dann sollte man einen Stift oder ausziehbaren Zeigestock etc. pp. in den Händen halten. Aber keinesfalls eine Hand in die Tasche stecken. Das muß irgendwo noch ganz tief aus irgendeiner Etikettenvorschrift ausgebuddelt sein.
Autor wolverine
 - 03. November 2012, 18:26:46
Maßstab ist aber nicht das Verhalten der Gesellschaft (und auch hier wehre ich mich dagegen, dass man sich jede saudumme Eselei als gesellschaftsüblich einreden lassen muss; niemand muss wie ein Fc-Fan durch die Welt proleten!) sondern das Verhalten, das die Gesellschaft von einem Amtsträger erwarten darf.
Autor DeltaEcho
 - 03. November 2012, 17:33:44
Zitatjedoch muss immer auf die einzelne Situation abgestellt werden.

Damit war auch vielmehr gemeint, dass in bestimmten Situation es unangemessen ist seine Hand in der Tasche zu haben u.a. wenn ich mich bei Vorgesetzen melde oder mich mit Vorgesetzten unterhalte. Dies kommt jedoch der Öffentlichkeit recht selten bis nie vor, wenn jemand nun auf dem Bahnsteig seine Hände in den Taschen hat, dann ist dagegen nichts einzuwenden.

Autor StOPfr
 - 03. November 2012, 17:25:52
Zitat von: DeltaEcho am 03. November 2012, 17:14:02
...Wenn es gesellschaftsfähig ist im gehen zu telefonieren, den Kaffee im gehen zu trinken ("Coffee to go") oder das Bier in der Bahn, dann darf der Soldat dies auch. (...) Ich persönlich habe damit überhaupt kein Problem bei unterstellten Soldaten, jedoch muss immer auf die einzelne Situation abgestellt werden.

Das widerspricht sich ein wenig, denn wenn der Soldat das alles auch darf, kann es auf die einzelne Situation nicht mehr ankommen. Dann wäre das eben so hinzunehmen.
Ist es nicht doch so, dass mit Blick auf die Uniform ein anderes Verhalten erwartet wird als vom "Normalbürger"? Was übrigens auch für andere "Uniformträger" gelten wird, also für Menschen die in besonderer Berufskleidung in der Öffentlichkeit auftreten. 
Autor RekrKp8
 - 03. November 2012, 17:23:55
Dazu muss ich sagen: Eine Hand in der Tasche bei einem Vortrag ist ja i.O. und wird - für Unteroffiziere - auch so gelehrt, bei Unterricht usw. Aber wenn ich mit einem Untergebenen "kommuniziere", dann hat er gefälligst die Hände oder die Hand ausserhalb seiner Taschen, wie sonst auch (es sei denn, er hält einen Vortrag).

Eine Belehrung zum Verhalten in der Öffentlichkeit in Uniform ist dann auf jeden Fall gegeben, genauso wie eine Meldung bei seinem DV.

Autor DeltaEcho
 - 03. November 2012, 17:14:02
ZitatDas Argument zieht an der Stelle nicht, dass der Soldat auch Bürger sei und sich auch in grün wie ein Zivilist verhalten dürfte und rauchend/essend/trinkend/telefonierend in der Öffentlichkeit auftitt.

In meinen Augen zieht genau dieses Argument, das Verhalten des Soldaten muss sich an dem der Gesellschaft messen lassen. Wenn es gesellschaftsfähig ist im gehen zu telefonieren, den Kaffee im gehen zu trinken ("Coffee to go") oder das Bier in der Bahn, dann darf der Soldat dies auch. Diese Meinung wird übrigens auch von Rechtslehrern so vertreten. Ich persönlich habe damit überhaupt kein Problem bei unterstellten Soldaten, jedoch muss immer auf die einzelne Situation abgestellt werden.

ZitatIch finde Bier trinken in der Öffentlichkeit generell abstoßend egal ob Uniform oder nicht.
Das ist deine persönliche Meinung, die Meinung der Gesellschaft hierzu ist aber eine andere.

Zu Händen in den Taschen, hier kommt es ebenfalls auf den Einzelfall an. Eine Hand ist den allermeisten Situationen überhaupt kein Problem, man lernt sogar auf Kommunikationslehrgängen, dass eine Hand beim Vortrag gerne in der Tasche sein kann.

Zitatund dem berühmten ISSO begründet, [...] Andererseits wurde "früher" (R) eben nicht diskutiert.
Zu dieser Art der Argumentation habe ich dieses Jahr mal einen interessanten Aspekt von einem General gehört. Sinngemäß war die Aussage, dass die Argumentation das haben wir schon immer so gemacht oder das "ist so/ isso", nicht der intellektuelle Anspruch ist den junge Offiziere haben sollten.

Zitatbekommt er eine Belehrung und bei Bedarf (z.B. bei Uneinsichtigkeit) am Montag sein Disziplinarvorgesetzter eine Meldung.
Dann würde ich mich als DV fragen gegen welche Dienstpflichten der Soldat verstoßen haben soll ... Siehe Anfang meines Posts.
Autor Steinburger
 - 03. November 2012, 16:35:35
Zitat von: Rollo83 am 03. November 2012, 16:06:28
Ich finde Bier trinken in der Öffentlichkeit generell abstoßend egal ob Uniform oder nicht.

In Uniform wird gleich pauschalisiert. Da heißt es immer, die Bundeswehr säuft Bier, obwohl es vielleicht nur eine Person ist.
Autor StOPfr
 - 03. November 2012, 16:18:07
Zitat von: =TRG= am 03. November 2012, 16:01:12
Da bin ich anderer Meinung. Ich finde, es gehört sich beides nicht. Die Frage nach was mir lieber ist, stellt sich gar nicht. Wenn ich nicht im Bordrestaurant sitze, sollte ich es vermeiden, ein Bier zu trinken. Weil ich mir bewusst bin, welches Bild das von mir in Uniform abgibt.
d'accord...

...und mit der Einstellung von Rollo von mir aus auch noch (wenn es um die Dose in der Hand geht und nicht um einen Biergarten).
Autor Rollo83
 - 03. November 2012, 16:06:28
Ich finde Bier trinken in der Öffentlichkeit generell abstoßend egal ob Uniform oder nicht.
Autor RekrKp8
 - 03. November 2012, 16:01:12
Da bin ich anderer Meinung. Ich finde, es gehört sich beides nicht. Die Frage nach was mir lieber ist, stellt sich gar nicht. Wenn ich nicht im Bordrestaurant sitze, sollte ich es vermeiden, ein Bier zu trinken. Weil ich mir bewusst bin, welches Bild das von mir in Uniform abgibt.
Autor KlausP
 - 03. November 2012, 13:44:55
Warum? Wenn er gesittet im Zug sitzt oder notgedrungen auf dem Gang steht, wieso sollte er da kein Bier trinken? So lange es nicht ausartet  ist dagegen doch nichts einzuwenden. Wenn der gleiche Soldat mir aber in Uniform mit den Händen in der Tasche in der Fußgängerzone oder auf dem Bahnhof begegnet, bekommt er eine Belehrung und bei Bedarf (z.B. bei Uneinsichtigkeit) am Montag sein Disziplinarvorgesetzter eine Meldung. Wie schon geschrieben, das Ganze ist situationsabhängig.
Autor itschie
 - 03. November 2012, 13:37:09
also mir ist lieber ein soldat mit händen in den taschen, als ein soldat der freitagsmittags auf der heimfahrt in grün schon seine ersten bierchen im zug sich gibt...
Autor RekrKp8
 - 03. November 2012, 12:15:19
in vielen anderen Bereichen gilt das aber inzwischen nicht mehr. Da wird immer nach einem Grund gefragt und eine Vorschrift verlangt.