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Autor 4996
 - 08. November 2012, 12:25:12
ZitatNa, so einen großen Unterschied zwischen Truppe und Gericht erkenne ich da nicht - beide dürfen Rauchen, in der Truppe gibt es eine Augenbinde, bei Gericht einen Kaffee ...

...also gewissermaßen eine "Blindverkostung" des aromatischen Heißgetränles, oder was?  :D

Manche Vorgesetzte in der freien Wirtschaft sind da auch nicht viel Kultursensibler als beri der Truppe.  :-\

4996
Autor ulli76
 - 07. November 2012, 19:54:13
Bei mir gabs immer nur Rauherpausen wenn der Protokollführer um Gnade gewinselt hatte.
Autor schlammtreiber
 - 07. November 2012, 15:14:52
Zitat von: wolverine am 07. November 2012, 15:08:46
(Ich habe heute nur fäkale Phantasien; ich brauche dringend einen Termin)

[gelöscht durch Administrator]
Autor wolverine
 - 07. November 2012, 15:08:46
... es könnte ja auch der Kaffee sein, der vorher durch den Verdauungstrakt dieser Meerkatzen verfemtiert wurde. (Ich habe heute nur fäkale Phantasien; ich brauche dringend einen Termin)
Autor schlammtreiber
 - 07. November 2012, 15:05:31
Dann bist Du nicht müde genug  ;D
Autor F_K
 - 07. November 2012, 14:58:21
ZitatKommt auf´s selbe raus

Nö - wenn der Oberfeldwebel nicht selber gegen Dienstpflichten verstöst, gibt es "nur" eine allgemeine oder besondere erzieherische Maßnahme (auch gerne als Fön bezeichnet) - vor Gericht gibt es wahrscheinlich eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme - insoweit würde ich die "virtuelle" Augenbinde immer dem realen Kaffee vorziehen.
Autor schlammtreiber
 - 07. November 2012, 13:07:43
Kommt auf´s selbe raus  ;)
Autor F_K
 - 07. November 2012, 12:33:46
ZitatEr kriegt ja von mir noch ´ne Zigarette und ´ne Augenbinde, so fürsorglich bin ich

ZitatAußerdem bekam er auch einen Kaffee angeboten und zwischendurch gab es auch mal Raucher-Pausen bei der Vernehmung
.

Na, so einen großen Unterschied zwischen Truppe und Gericht erkenne ich da nicht - beide dürfen Rauchen, in der Truppe gibt es eine Augenbinde, bei Gericht einen Kaffee ...

;D
Autor justice005
 - 07. November 2012, 11:44:05
Diese coolen Oberfeldwebel sehen das aber gaaaanz schnell völlig anders, wenn sie kleinlaut vor dem Truppendienstgericht sitzen, und Männer in langen schwarzen Kitteln über ihre weitere Karriere entscheiden.

Prägend war da eine WÜ bei einer Wehrdisziplinaranwaltschaft. Laut Aktenlage in einem Fall war das auch so ein großspuriger Sprücheklopfer, der sich für den tollsten und größten hielt und das auch so gelebt hat, vor allem gegenüber unerfahrenen Untergebenen. Als der zum Schlußgehör anreiste, war das auf einmal ein ganz jämmerliches Würstchen mit mächtig Pipi im Auge..

Aber zumindest der RB/WDA nahm die Fürsorge ernst und erklärte erstmal in Ruhe, dass man nicht gleich rausgeschmissen wird und das viele Grüchte Unsinn sind. Außerdem bekam er auch einen Kaffee angeboten und zwischendurch gab es auch mal Raucher-Pausen bei der Vernehmung. Warum auch nicht?

Autor schlammtreiber
 - 07. November 2012, 11:11:56
Zitat von: justice005 am 07. November 2012, 10:52:54
Die Fürsorgepflicht hört nicht auf, wenn ein Untergebener Mist baut.

GENAU DAS hat mal unser Zugführer (Oberleutnant) zu seinem Stellvertreter (OFw) gesagt. Die Antwort war "Er kriegt ja von mir noch ´ne Zigarette und ´ne Augenbinde, so fürsorglich bin ich"  ;D
Autor justice005
 - 07. November 2012, 10:52:54
Ralf, du hast völlig recht. Den Grundsatz "Audiatur et altera pars" lernt man sogar auf Latein.

Wir sind hier aber nicht vor Gericht, sondern in einem Forum, wo man durchaus mal (unterstützt durch Erfahrungswerte) die Geschichte eines Fragestellers glauben kann. Der von Dir geschilderte Fall dürfte rein statistisch deutlich weniger häufig vorkommen, als das Beispiel, welches der Fragesteller genannt hat. Die Schilderung hier klingt auch nicht unglaubwürdig, sondern deckt sich durchaus mit verbreitetem Verhalten.

Ich habe schon oft in G1-Abteilungen geübt. Es kommt regelmäßig vor, dass Soldaten Ihren Job hinwerfen, weil Vorgesetzte ihnen irgendeinen Käse erzählt haben.  Hinterher haben Sie es dann - natürlich - bereut.

Was vielen Vorgesetzten nicht klar ist: Die Fürsorgepflicht hört nicht auf, wenn ein Untergebener Mist baut.

Aber - wie gesagt - : Natürlich hast du recht.

Autor Ralf
 - 07. November 2012, 09:24:38
Nunja, wir kenne nur eine Seite, also Puls runterfahren. Ich will keinem etwas unterstellen, aber das was wirklich vorfällt und was dann erzählt wird, sind schon mal öfters 2 Paar Schuhe.
Kleines Beispiel?
Buntkreuz zur Bearbeitung:
Einer OA wurde nach 14 Tagen durch den Zugfüher gesagt, sie sei so hervorragend in ihren dienstlichen Leistungen, dass sie direkt nach Abschluss Offz-Lehrgang nach AFG verlegt und dort Einsatzführer (höh?) wird. Sie kommandiere dort einen Zug im Gefecht. Deswegen hat sie nun in der Probezeit gekündigt.

Der Vater ganz aufgeregt an das Bundeskanzleramt geschrieben, das wären ja Sitten wi ebei seinem vater, der direkt von der Kadettenschule nach Stalingrad verlegt wurde und er würde Zeitungen udn TV informieren.
Was war passiert? Die gute junge Frau hatet sich auch für ein Studium der VetMedizin außerhalb der Bw beworben und kurzfristig einen Studienplatz angenommen. Den Hintern in der Hose, zu Hause das zu sagen, dass sie deswegen gekündigt hat, hatte sie nicht, deswegen hat sie diese Geschichte erfunden.
Ich denke, auch und gerade im Jurastudium lernt man, immer beide Seiten zu hören, zu bewerten und dann eine Schlussfolgerung zu ziehen, auch wenn manchmal die jungen Pferde durchgehen.
Autor justice005
 - 07. November 2012, 07:54:33
ZitatEnde vom Lied, im wurde nahegelegt er soll die Grundausbildung wiederholen, und selbst kündigen.

Bereits ein solcher Satz ist eine absolute Frechheit des Vorgesetzten. Hier werden junge unerfahrene Leute in eine Situation gebracht, die massive Auswirkungen haben kann. Ein solcher Vorgesetzter gehört sofort vom Dienstposten abgelöst. So jemand ist zur Menschenführung gänzlich ungeeignet.

@ Fragesteller:

Niemals (!!) und unter gar keinen Umständen (!!) sich zu einer solchen Handlung drängen oder überreden lassen! Denken Sie mal logisch nach: Wenn jemandem gesagt wird, er soll kündigen oder freiwillig die Grundausbildung wiederholen, dann bedeutet das doch im Umkehrschluss, dass das ohne die "Freiwilligkeit" rechtlich gar nicht möglich ist.

Es ist völlig egal, ob Ihr Sohn einen Fehler gemacht hat oder nicht. Das rechtfertigt auf gar keinen Fall eine solche Reaktion. Im Übrigen bezweifle ich, dass der Vorgesetzte den Sachverhalt so umfangreich aufgeklärt hat, dass ihm überhaupt eine Bewertung zusteht.

Autor itschie
 - 06. November 2012, 23:22:47
Also es ist nicht mehr so das überall am Sonntag Abend eine Vollzähligkeit gemacht wird und eine zu Dienstbeginn anreise gemacht werden kann, als Hinweiß für die "länger Dienenden".

Ich kann mir nicht Vorstellen das wegen des 20 km jemand nicht durch die AGA kommt, da gibt es weiß Gott bei den ein anderen schlimmere Versäumnisse, die nicht so einfach nachzuholen sind. Allerdings hätten natürlich die Ausbilder gerne das die Soldaten die AGA komplett durch haben ohne "fehlausbildungen" und machen deshalb auch mal gerne Druck. By the way, lieblingsspruch unseres Spießes, die letztmögliche Zugverbindung ist die Verkehrte, die vorletzte ist genau die richtige. Wobei ich muss sagen ich hatte Grundsätzlich wenn wirkliche Verspätungen waren diese nur aufm Rückweg.

Hatte zum Dienstort in der AGA 500 km zu überwinden mit der Bahn, da kamen dann auch mal gerne 8-9 Std. fahrt zusammen statt geplante 4,5. Ach so und  sollten sich mal die Verspätungen so häufen ist die DB verpflichtet trotz FWDL-Fahrkarte ihren Sohn zum Dienstort zu befördern oder ihn in einen Hotel unterzubringen auf Kosten der DB natürlich. Da es gerne mal die ein oder anderen Mitarbeiter des tollen Konzerns abwartscheln als würde man ja umsonst fahren, was natürlich nicht stimmt, weil die Bundeswehr bezahlt sehr wohl die DB für die Beförderung, somit ist man ein ganz normaler Fahrgast. Vorzugsweise die meisten Zugbegleiter sind auch so freundlich und stellen einen Schrieb aus, wo die die Verspätung bestätigen, ansonsten direkt zum DB-Service-Schalter gehen, die machen das garantiert.
Autor schlammtreiber
 - 06. November 2012, 17:03:37
Er wird schon noch zum Marschieren kommen, ich glaube nicht, dass deswegen die AGA wiederholt werden muss.