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Autor RekrKp8
 - 12. November 2012, 18:49:02
Derzeit ist das die DBV.
Autor KlausP
 - 12. November 2012, 08:45:20
Zitat von: Philchen123 am 11. November 2012, 22:49:14
So, bin wieder in der Kaserne.
Habe nachgeschaut. Die Diensthaftpflichtversicherung habe ich mit abgeschlossen.
Also muss ich mir eigentlich garkeine Gedanken machen oder? Falls der Chef auf "Haftung" entscheidet, melde ich mich sofort beim Bundeswehrverband!?

Bei der Gesellschaft, über die die Diensthaftpflicht läuft, das dürfte nicht der DBwV sein (kann mich aber auch irren). Dann ist durch den Chef ein Schadensbericht zu fertigen, in den die Daten der Diensthaftpflichtversicherung aufzunehmen sind und dieser ist an die zuständige WBV weiterzuleiten. Die darf sich dann mit der Versicherung auseinandersetzen. Ich wiederhole noch mal: Keine Schuldanerkenntnis abgeben, sonst zahlt die Versicherung nicht!
Autor justice005
 - 12. November 2012, 05:49:31
richtig.

Autor Phil123
 - 11. November 2012, 22:49:14
So, bin wieder in der Kaserne.
Habe nachgeschaut. Die Diensthaftpflichtversicherung habe ich mit abgeschlossen.
Also muss ich mir eigentlich garkeine Gedanken machen oder? Falls der Chef auf "Haftung" entscheidet, melde ich mich sofort beim Bundeswehrverband!?
Autor justice005
 - 11. November 2012, 19:42:43
Ich schließe mich KlausP an und betone auch nochmal, dass das wichtigste ist, auf keinen Fall zu unterschreiben, dass Du bereit bist, den Schaden zu bezahlen.

Bezahlen musst du nur, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast. Eine einfache Fahrlässigkeit reicht nicht aus. Eine grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Du Deine Sorgfaltspflichten ganz besonders gröblich vernachlässigt hast. Den Beweis dafür muss der Dienstherr führen, was bei einer verlorenen Sache auf einer 36-Stunden-Übung eher schwierig wird.

Sollte also der Chef auf "Haftung" entscheiden, dann solltest du mit der Diensthaftpflichtversicherung sprechen. Da die naturgemäß auch ein Interesse daran haben, dass Du nicht zahlen musst, sind die auf deiner Seite. Gegen die Entscheidung, dass du zahlen musst, kann man innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen.

Autor ulli76
 - 11. November 2012, 19:41:25
Werden die dir dann schon ausrechnen. Glaub ned, dass das soo viel teurer als nen MPG ist.
Aber mach dir doch erstmal keinen Kopp- hast ja noch die Chance, dass auf Nichthaftung entschieden wird.
Autor Phil123
 - 11. November 2012, 19:37:04
Leider erst beim Waffenreinigen.
Und was wird dann so ein MFD ca. kosten?
Autor KlausP
 - 11. November 2012, 16:42:14
Zitat von: Philchen123 am 11. November 2012, 16:21:40
Ne, wir mussten den MFD wieder aufschrauben, bevor wir die Waffe wieder abgegeben haben

Schön, und wann haben Sie denn nun den verlust festgestellt? Beim Waffenreinigen? Oder noch draußen im Gelände?
Autor RekrKp8
 - 11. November 2012, 16:32:57
also das MPG kostet etwa 25,56 EUR. Es gibt im gesamten Gefechtsanzug des gewöhnlichen Soldaten NUR EINE STELLE, wo der MFD nicht abhanden kommt: Im Reißverschlussfach des Kampfrucksacks. Natürlich darf die Tasche nicht kaputt sein und der Reißverschluss ganz geschlossen. Dann verliert man ihn tausend % nicht.
Autor Phil123
 - 11. November 2012, 16:21:40
Ne, wir mussten den MFD wieder aufschrauben, bevor wir die Waffe wieder abgegeben haben
Autor VC93
 - 11. November 2012, 15:39:48
Zitatden Mündungsfeuerdämpfer des G36

Habt ihr die Waffe mit aufgeschraubten MPG abgegeben?
Autor ulli76
 - 11. November 2012, 15:26:04
Das wichtigste ist immer, dass man sowas meldet, sobald der Verlust auffällt.
In der Regel soll man zum Ende eines Biwaks (oder einer anderen Ausbildung) vor Verlassen des Biwakplatzes überprüfen, ob man wenigstens die wichtigsten Ausrüstungsgegenstände am Mann hat.
Dann kann man nämlich ggf. nochmal suchen gehen.

Danach sollte man seine Kameraden fragen. Evtl. hat ja einer was aus Versehen eingepackt oder gefunden und erstmal mitgenommen.

Das sind dann auch die Standardtexte in der Sachschadensmeldung "Suche und Befragung von Kameraden blieb erfolglos".
Und wenn das Zeuchs dann immer noch nicht auftaucht (und auch nicht nachdem man seinen Krempel wieder sortiert hat) schreibt man die Sachschadensmeldung und anhand der entscheidet dann der DV, ob er denkt dass du grob fahrlässig gehandelt hast oder nicht.
Wenn das Zeug nachvollziehbar abhanden gekommen ist und du gegen keine Befehle verstoßen hast, dann bestehen ganz gute Chancen, dass du nicht zahlen musst.
Wenn ihr z.B. nen Befehl hattet, den MFD zu sichern und du das nicht gemacht hast und das Ding deswegen abhabden gekommen ist, dann kann gut sein, dass du zahlen musst.
Genauso wenn du einen Verlust nicht direkt gemeldet hast.
Autor Tommie
 - 11. November 2012, 15:23:51
Nun gut, dann erzählen Sie dort die Wahrheit und nichts als die Wahrheit und warten Sie die Entscheidung des DV ab! Schlüsselsätze in einer Sachschadensmeldung sind immer Aussagen wie "Trotz sofort nach Feststellung des Fehlens von ... eingeleiteter Suche durch den gesamten Zug bzw. die gesamte Gruppe konnte ... nicht wieder gefunden werden:" und ähnliches ;) !

Autor Phil123
 - 11. November 2012, 15:12:34
Die Diensthaftpflichtversicherung habe ich glaube ich direkt mit abgeschlossen. Während des Vortrages haben wir da was gemeinsam ausgefüllt. Da war das glaub ich dabei. Hab die Unterlagen in der Kaserne gelassen.

Eine Sachschadensmeldung habe ich noch nicht geschrieben. Mir wurde nur gesagt, dass ich die Tage zum Leutnant muss um sowas zu machen.
Autor KlausP
 - 11. November 2012, 14:53:13
ZitatDer Typ, der den Vortrag hielt, sagte, dass wir sozusagen versichert sind, wenn wir Ausrüstungsgegenstände verlieren.

Nö, dazu benötigt man eine separate Diensthaftpflichtversicherung. Über die bloße Mitgliedschaft im DBwV ist die mMn nicht gedeckt.

ZitatBin jetzt total besorgt, dass ich irgendwas davon selber bezahlen muss.

Haben Sie schon die Sachschadensmeldung geschrieben? Da gehört rein

- was Sie verloren haben
- wobei Sie es verloren haben (nämlich im Ausbildungsdienst)
- was Sie unternommen haben, um die Gegenstände wiederzufinden
- wann Sie den Verlust wem (GrpFhr, ZgFhr) gemeldet haben

Dann gibt der TEFhr seine Stellungnahme dazu ab und der Chef entscheidet auf Haftung oder Nichthaftung.

Wichtig: Schreiben Sie auf keinen Fall, dass Sie bereit sind, zu zahlen!