Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 11. November 2012, 18:28:26
Der WDB-Antrag ist erstmal ganz einfach:
Auf dem Blatt trägst du nur deine Daten ein, beschreibst den Unfallhergang und unterschreibst eine Schweigepflichtsentbindung. Das gibst du wieder im SanBereich ab und dann geht das alles seinen Gang.
Dauert in der Regel mind. 9 Monate bis das Ding durch ist. Und solange du Soldat bist, genießt du alle Vorteile der UTV- z.B. de facto unbegrenzte Physiotherapie.
Autor Schamane
 - 11. November 2012, 18:24:32
Also lassen sie sich über ihren ZgFhr bei ihrem KpChef melden und dann beim Sozialdienst. Gleichzeitig würde ich ihnen wie Ulli76 zur Einreichung einer WDB raten.
Was sich ergibt kann ich von hier nicht beurteilen, aber ich würde nicht unbedingt auf Entlassung wegen eines Härtefalls gehen. Sondern das mit dem Sozialdienst absprechen und gegebenfalls ergeben sich da noch andere Optionen bis zu ihrer Entlassung und ohne größeren Schulzeitverlust.
Autor KlausP
 - 11. November 2012, 18:22:15
Bei der Erstellung der Unfallmeldung müssen Sie auch nicht zwingend dabei sein. Es geht nur darum dass sie auch erstellt worden ist. Wichtiger für Sie ist das WDB-Blatt.
Autor cLee
 - 11. November 2012, 18:18:44
Danke für die ganzen Antworten. WDB-Antrag hol ich mir dann direkt morgen wenn ich zum Truppenarzt gehen muss.

Ich werde mich dann auch so schnell wie möglich mit dem Sozialdienst in Verbindung setzen.

Danke für die ganze Hilfe.

@KlausP

Dadurch das ich bis jetzt die ganze Zeit Zuhause war und Standortfremd behandelt wurde habe ich noch garnichts machen können mir wurde nur immer wieder gesagt das wenn ich zurück zu meiner Kaserne gehe alles so schnell wie möglich zu machen (WDB etc.)
Autor KlausP
 - 11. November 2012, 18:17:28
Wenn ich Ihr Spieß wäre, würde ich Ihnen von einem Antrag auf Dienstzeitverkürzung abraten. Das mag für Sie "langweilig" sein, bis zu Ihrem DZE nur im Innendienst eingesetzt werden zu können, aber was soll's? Schließlich hatten Sie einen Dienstunfall (hoffentlich wurde eine Unfallmeldung erstellt!) und Sie haben daraufhin Ansprüche gegen den Dienstherrn.
Autor ulli76
 - 11. November 2012, 18:09:16
Das Formular für den WDB-Antrag gibt es übrigens in der Heilfürsorge im SanBereich.
Und du solltest dich auf jeden Fall mit dem Sozialdienst in Verbindung setzen.
Autor bayern bazi
 - 11. November 2012, 18:06:58
an deienr stelle würd ich bei der BW erstmal beleiben - zumindest solange bis du wieder 100% gesund bist

da es sich um einen Dienstunfall handelt muss dir das gehalt bis zur wiederherstellung gezahlt werden - evtl bekommst du auch eien weiterbildung gezahlt

auf jedenfall musst du eine WDB (wehrdienstbeschädigung) beantragen - du weist ja nicht ob in 20 jahren nicht  noch ein schaden aufgrund des unfalls auftritt

Autor cLee
 - 11. November 2012, 18:06:30
Zitat von: ARMY STRONG am 11. November 2012, 17:57:28
Zitat von: cLee am 11. November 2012, 17:52:32
Ich bin seit dem 02.Januar.2012 bei der Bundeswehr und bin FWDL'er 19. Ich bin zur Bundeswehr gegangen um mich dort dann verlängern zu lassen (Stuffz oder Feldwebel im Fachdienst).
da ist schonder erste Denkfehler. Man wird nicht für diese Laufbahnen aus dem FWD heraus einfach verlängert sondern muss sich dazu genau wie jeder ungediente bewerben. Falls du also die Voaraussetzungen für die Uffz oder Fw Laufbahn erfüllst kannst du dich wenn du wieder gesund bist ganz normal als Wiedereinsteller dafür bewerben.

Also mir wurde vom Truppenarzt gesagt, egal ob ich mich über mein FWDL oder als Wiedereinsteller dafür Bewerbe wird das durch mein Unfall garnicht erst bearbeitet da ich T5 gemustert wurde durch diesen Unfall.

ZitatNein, das ist nicht möglich.
Du kannst natürlich einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen, ob der durchgeht wird man sehen müssen. Evtl geht´s über §55.3 SG - Stichwort- Härtefall.

Die Laufzeit eines DU-Verfahrens würde übrigens wahrscheinlich dein Dienstzeitende überschreiten, so dass das in deinem Fall auch keine wirkliche Option ist.

Danke für die Antwort. Ich werde dann am besten das Gespräch mit meinem Zugführer suchen.
Autor ulli76
 - 11. November 2012, 17:58:14
Nein, das ist nicht möglich.
Du kannst natürlich einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen, ob der durchgeht wird man sehen müssen. Evtl geht´s über §55.3 SG - Stichwort- Härtefall.

Die Laufzeit eines DU-Verfahrens würde übrigens wahrscheinlich dein Dienstzeitende überschreiten, so dass das in deinem Fall auch keine wirkliche Option ist.
Autor ARMY STRONG
 - 11. November 2012, 17:57:28
Zitat von: cLee am 11. November 2012, 17:52:32
Ich bin seit dem 02.Januar.2012 bei der Bundeswehr und bin FWDL'er 19. Ich bin zur Bundeswehr gegangen um mich dort dann verlängern zu lassen (Stuffz oder Feldwebel im Fachdienst).
da ist schonder erste Denkfehler. Man wird nicht für diese Laufbahnen aus dem FWD heraus einfach verlängert sondern muss sich dazu genau wie jeder ungediente bewerben. Falls du also die Voaraussetzungen für die Uffz oder Fw Laufbahn erfüllst kannst du dich wenn du wieder gesund bist ganz normal als Wiedereinsteller dafür bewerben.
Autor cLee
 - 11. November 2012, 17:52:32
Hallo Bw Forum,

Ich bin seit dem 02.Januar.2012 bei der Bundeswehr und bin FWDL'er 19. Ich bin zur Bundeswehr gegangen um mich dort dann verlängern zu lassen (Stuffz oder Feldwebel im Fachdienst). Jetzt habe ich mir am 3.07.12 im Dienst bei einem BFT mein Kreuz und Innenband gerissen was erfolgreich Operiert wurde (Kreuzbandplastik mit Titanschraube die die Plastik hält) und werde laut ZDv nicht mehr verlängert da Soldaten mit einem Kreuzbandriss nicht mehr "Einsatzfähig" sind und auch nach erfolgreicher OP und verheilung wird man nicht mehr verlängert das hat mir mein Truppenarzt so auch gesagt und in der ZDv gezeigt. Jetzt war ich ganze 4 Monate KzH und wurde Standortfremd behandelt (Krankengymnastik, Facharzt behandlung etc.) und habe mir natürlich Gedanken über meine Zukunft gemacht und habe daher mit einem Berufskollege geredet ob es möglich wäre im Januar.13 wieder zur Schule gehen zu können um mein Fachabitur nachzuholen (habe FORQ momentan) und hatte auch persönliche Gespräche mit den Kurs und Schulleitern da ich bis zum Juli.13 nur mit MSG oder ID in meiner Kaserne rumlaufen würde. Große rede kurzer Sinn : Ist es möglich bei so einem Vorfall zu Kündigen obwohl ich aus den 6.Monaten Probezeit raus bin oder ist dies nicht möglich?

Ich würde mich über Rückmeldung freuen.

Liebe Grüße,

Simon-Lee Ellis