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Autor Flexscan
 - 13. November 2012, 16:20:39
Zitat von: gegi88 am 13. November 2012, 15:42:20
Können die Ärzte bei so etwas auch ein "Auge zu drücken"?

Nein.
Wozu auch denn die Bundeswehr ist eine Kampfarmee und keine Heilsarmee, die für Jahre einen sicheren Job bietet.

Wie soll denn das bitte gehen wenn der Kandidat nicht einsatzfähig ist.
Sprich weder Fahrzeug noch Waffe bedienen kann da er nichts sehen kann.
Autor wolverine
 - 13. November 2012, 16:05:40
Zitat von: gegi88 am 13. November 2012, 15:42:20
Würde wirklich gerne zum Bund, da es jetzt "Freiwillig" ist hoffe ich auf eine größere Chance.
Das ist ein Irrglaube. Die Anforderungen sind von "Pflichtdienst" auf "Freiwilligendienst" eher gestiegen.
Autor Tommie
 - 13. November 2012, 15:46:04
Die Ärzte könne Ihnen vielleicht ein Auge zudrücken :D ! Aber aus den Vorgaben der ZDv 46/1, speziell im Hinblick auf die Anforderungen, die an das Sehvermögen des Bewerbers gestellt werden, kommen Sie nicht raus!

Und so lange Sie einen Antrag auf ernbeute Musterung nicht durch beigelegte ärztliche Atteste untermauern, die zweifelsfrei belegen, dass sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat, muss diesem Antrag auch nicht stattgegeben werden. So lange sind und bleiben Sie nun mal "T 5" (= untauglich!) und werden damit gar nicht eingezogen werden! Und als Untauglicher brauchen Sie sich auch für den FWD gar nicht erst zu bewerben!
Autor gegi88
 - 13. November 2012, 15:42:20
Hallo, ich habe vor mich erneut Mustern zu lassen. Wurde jedoch vor ca 4 Jahren ausgemustert da mein linkes Auge zu schwach war/ist. 6 Dioptrien und eine Hornhautverkrümmung von 6 glaube ich.. Ist das alleine schon ein Grund 100% für nicht tauglich erklärt zu werden oder nur ein "Makel"?

Würde wirklich gerne zum Bund, da es jetzt "Freiwillig" ist hoffe ich auf eine größere Chance.

Können die Ärzte bei so etwas auch ein "Auge zu drücken"?

mfg Daniel