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Zitat von: Mimi7590 am 02. Januar 2013, 12:18:08
Die Angaben im Arbeitsplatzschutzgesetz sind doch eindeutig (dachte ich zumindest)^^
Zitat von: tomeks am 12. November 2012, 09:45:25
So, hab ebenfalls eine Frage zur Eignungsübung bzw. wie ich mich in meiner Situation verhalten soll.
Am 04.02.2013 erhalte ich meinen Gesellenbrief vom Prüfungsausschuß, somit endet dort auch mein Ausbildungsvertrag.
Neben der Bundeswehr und mein Ausbildungbetrieb habe ich zwei weitere Bewerbungen abgeschickt, und von beiden eine positive Rückmeldung erhalten.
Auch wenn ich in meinen Ausbildungsbetrieb bleibe, müsste ich einen neuen Vertrag abschließen.
Dort wird bestimmt wieder eine Probezeit festgesetzt.
Somit hab ich ein ziemliche ähnliches Problem wie Dan2501.
Ich müsste theoretisch , nach einen Monat zum Chef rennen und verklickern, das ich jetzt zur Bundeswehr gehe.![]()
Aber, ob der mich mit freudensprünge anspringt? bezweifel ich sehr, würde mich
Zitat von: Dan2501 am 12. November 2012, 19:01:55Sie haben aber den § gelesen, oder? In meiner Branche nennt man so etwas Beweislastumkehr.
Da nehme ich dir die Luft raus. Denn in der Probezeit kann man gekündigt werden ohne Angeben von Gründen. Und dann beweise mal das es wegen der BW ist.
Zitat von: Dan2501 am 12. November 2012, 07:58:04Das wird gesetzlich vermutet; § 2 Abs. 2 S. 2 EigÜbG.
Der Kündigungsschutz hilft da auch nicht denn es wäre ja schwer nach zuweisen das es wegen der BW ist.