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Autor Tommie
 - 21. November 2012, 10:25:09
Die Kindergeldstelle ist nie bei der ARGE, sondern heisst Kindergeldkasse und ist bei der lokal zuständigen Arbeitsagentur angesiedelt ;) ! Und normalerweise zahlt die für FWDLer während der Dienstzeit weiter, wenn der Anspruch auf Kindergeld schon davor existierte!
Autor bayern bazi
 - 21. November 2012, 08:13:00
und wer zahlt das kindergeld aus ??

die kindergeldstelle bei der ARGE oder  das  Gebührnisamt ?
Autor KlausP
 - 20. November 2012, 22:18:41
Zitat von: HeikoG. am 20. November 2012, 22:13:55
Steht einem FWDL vllt. auch Familienzuschlag zu? Habe den Passus jetzt nicht im Kopf.

Nö, FWDL bekommen Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz. Da steht nichts von Familienzuschlag drin.

http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/BJNR003080957.html
Autor Hei-Ko
 - 20. November 2012, 22:13:55
Steht einem FWDL vllt. auch Familienzuschlag zu? Habe den Passus jetzt nicht im Kopf.
Autor Phil123
 - 19. November 2012, 19:51:58
Von der Unterhaltssicherungsbehörde bekommen wir bereits Geld.
Für mich hatte sich das so angehört als wenn die Bw auch nochmal was gibt...
Dann hat sich das erledigt.
Vielen Dank
Autor KlausP
 - 19. November 2012, 17:51:03
ZitatIm Kreiswehrersatzamt habe ich erfahren, dass ich für meine Frau und meine Tochter Unterhalt von der Bw bekomme.

Von der Bundeswehr bekommen Sie das auch nicht und der ReFü hat damit auch nichts zu tun. Keine Ahnung, wieso der Ihnen das nicht gleich gesagt hat.

Sie müssen einen Antrag an Ihre Unterhaltssicherungsbehörde beim Landkreis stellen. Der entsprechende Vordruck war bei Ihren Unterlagen dabei, die Sie vom KWEA zusammen mit Ihrem E-Bescheid bekommen haben.

Btw: Was hat denn Ihr Spieß zu Ihrem Problem gesagt?  ::)
Autor Tommie
 - 19. November 2012, 17:49:39
Sie sollten einmal mit dem Begriff "Unterhaltssicherungsgesetz" googeln ;) ! Und anschließend beantragen Sie den Unterhalt für Ihre Familie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde, die üblicherweise beim Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Satdt angesiedelt ist, in dem/der Sie leben! Die Bundeswehr hat mit dieser Zahlung nichts zu tun, die Zahlungen tauchen auch nicht auf Ihrer Wehrsold- oder sonstigen Abrechnung auf!
Autor bayern bazi
 - 19. November 2012, 17:48:16
ist beim FWDL nicht die Unterhaltssicherungsbehörde zuständig ????
Autor Phil123
 - 19. November 2012, 17:44:25
Hallo zusammen,

Ic bin momentan in der AgA. Hab noch 4 Wochen vor mir.
Im Kreiswehrersatzamt habe ich erfahren, dass ich für meine Frau und meine Tochter Unterhalt von der Bw bekomme. Unser Rechnungsführer wollte auch die Eheurkunde und Geburtsurkunde haben. Daher dachte ich, dass beim nächsten Sold der Unterhalt dabei sein wird. Pustekuchen...leider nicht.
Habe diese Woche auch einen Termin beim Rechnungsführer diesbezüglich.
Liege ich denn aber richtig, dass ich noch irgendwelche Bezüge für Frau und Kind bekomme?

Gruß,
Philipp