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Autor Kathrin
 - 20. November 2012, 21:53:37
Das habe ich nur gehört, danke für die schnelle und sichere Information! Gerüchte können einen schnell verrückt machen ;-)
Autor ulli76
 - 20. November 2012, 20:41:22
Nein, in diesen Eingriff musst du nicht einwilligen! Und ja, wenn es nicht besser wird und du es dann später machen lassen willst, dann übernimmt die Bundeswehr die Kosten (zumindest so lange, wie du UTV genießt).

Wer sagt denn, dass das Probleme geben soll?
Autor Kathrin
 - 20. November 2012, 20:37:36
Ah ok, danke für die schnelle Antwort! Also besteht in diesem Fall keine Pflicht diesen Eingriff zur Gesunderhaltung einzuwilligen!? Gibt es Fälle in denen das anders läuft? Also dass man die Kosten für einen Eingriff dann selbst tragen muss, wenn man zuvor nicht eingewilligt hat? Es geht konkret um eine Handgelenksspiegelung aufgrund von Schmerzen im Handgelenk, wo keiner weiß woher diese kommen.
Autor ulli76
 - 20. November 2012, 18:55:12
Das ist kein Problem- du kannst dich für oder gegen eine OP entscheiden.
Die Kosten müsstest du nur selber übernehmen, wenn die OP dann nach deiner Dienstzeit liegt (wobei das auch falsch ausgedrückt wäre- da wäre ja die Krankenkasse zuständig. )
Autor Kathrin
 - 20. November 2012, 15:16:19
Ich habe eine Frage zur Duldung von Eingriffen zur Gesunderhaltung. Wenn man als Soldat eine Operation, die zurzeit nicht notwendig wäre, verweigert, muss man die Kosten dann selbst tragen, falls sie irgendwann nötig ist? Es soll eine Handgelenksspiegelung durchgeführt werden, obwohl es auch eine Überbelastung sein könnte. Man muss doch selbst entscheiden können, wann und ob man diesen Eingriff durchführen lässt, oder hat man dann bei der Bundeswehr seine Pflichten verletzt?
Ich hoffe auf eine Info, vielen Dank!