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Autor damian-28
 - 21. November 2012, 10:58:22
Ja gut ok, also letzte Möglichkeit mit 28
Autor KlausP
 - 21. November 2012, 10:50:37
Zitat... man vollendet das 29. Lebensjahr bereits an dem Tag, an dem man 29 Jahre alt wird! ...

Tja, @Tommie, du weisst das und ich weiss das. ...  ;D ::)
Autor Tommie
 - 21. November 2012, 10:43:00
Natürlich nicht, denn man vollendet das 29. Lebensjahr bereits an dem Tag, an dem man 29 Jahre alt wird! Und wie hat "Ralf" doch oben geschrieben ;) ?
Autor damian-28
 - 21. November 2012, 10:41:03
Noch eine letzte Frage: Wie sieht es denn aus wenn ich mich mit 29 bewerbe und nen 1-2 Monate später 30 werde? Rutsche ich damit noch durch?
Autor Ralf
 - 21. November 2012, 07:58:52
Jawoll.
Autor damian-28
 - 21. November 2012, 07:54:27
Ok gut, also kann ich mich ü29 noch als mannschafter bzw. selbe Laufbahn Wie vorher bzw. auf eine Verwendung die meinen Beruf beinhaltet bewerben? Wenn ich Ihren post so richtig verstanden habe
Autor Ralf
 - 21. November 2012, 07:39:51
Lies dir mal die erste Posts hier durch, dann wirst du merken, dass dein Artikel falsch/veraltet oder whatever ist.
Autor damian-28
 - 21. November 2012, 07:20:56
Guten Morgen! Ich beschäftige mich auch mit dem Thema. Habe mir Die post's durchgelesen, habe aber gegoogelt, das dad Mindestalter von 30 auf 32 Jahre hochgesetzt wurde...

http://www.helpster.de/wiedereinsteller-bei-der-bundeswehr-werden-so-geht-s_50452
Autor mischaSal
 - 20. November 2012, 19:19:05
Ja das hatte ich eigentlich auch so unter " berufsnaher Einstellung" verstanden das ich das so machen kann...
Und dabei gäbe es ja dann keine Altersgrenze...
Aber nun gut, soll sich keiner aufregen  :)
Autor ulli76
 - 20. November 2012, 19:00:27
Du könnstest dich evtl. als Gas-Wasserinstallateur als PipelinepioFw bewerben (oder wie das genau heisst). Ob das passt, müsstest du den WDB fragen, denn der hat die entsprechenden Listen.
Wenn du dann irgendwann wieder mit der Bundeswehr fertig bist, bewirbst du dich im Zivilen wieder als Gas-Wasserinstallateur.
Autor falli88
 - 20. November 2012, 14:17:23
Achsoo okay, Ne hatte es nun so verstanden das man sich dann im zivilen Leben danach dann mit dem erlernten Beruf Zb als pipelinepionier bewerben kann, da es Ja den Beruf beinhaltet bzw. Ähnlich ist  :)
Autor KlausP
 - 20. November 2012, 12:39:45
ZitatAber dies geht ja, da er einen Beruf erlernt hat....

Damit auch Sie es verstehen: "einen Beruf erlernt" reicht dabei nicht, er muss für die vorgesehene Verwendung als Eingangsberuf verwendbar sein. Als Gas-/Wasserinstallateur nutzt ihm sein Berufsabschluss gar nichts, wenn nur eine Verwendung in der Elo-Inst oder im Nachschub zu besetzen ist.
Autor falli88
 - 20. November 2012, 12:35:05
Denke er meint damit das er Die 4 Jahre durchziehen will und seine Frage war ob er sich nach den 4 Jahren im zivilen Leben erneut bewerben kann wenn er 30 ist. Aber dies geht ja, da er einen Beruf erlernt hat....
Autor mischaSal
 - 20. November 2012, 11:58:36
Ja alles klar jetzt danke dir  ;D
Autor Ralf
 - 20. November 2012, 11:55:57
Du kannst dich heute für die Uffz-Laufbahn bewerben oder auch nächte Woche, du kannst dich am ersten Tag deines Diensantrittes dafür bewerben, du kannst dich dann auch jede Woche Woche bewerbe und am letzten Tag auch, solange du bei Zulassung zur neuen gewünschten Laufbahn nicht das 29. Lj vollendet hast!
Ob du dann aber auch den Eignungstest bestehst, liegt an dir und ist möglicherweise nicht so wahrscheinlich. Dort wird nämlich auch Kombinationgabe, logisches Denken und andere Dinge getestet.
Nun alles klar?