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Autor Devtones
 - 21. November 2012, 18:28:09
Ah ok, danke
Autor Tommie
 - 21. November 2012, 17:56:15
OK, dann kommt die eventuelle Versteuerung geldwerten Vorteils erst später ;) ! Ich dachte, dass der Betrag im Sinne einer klassischen VgV zu entrichten wäre, was dann sao passieren würde, wie ich es beschrieben habe!
Autor Andi
 - 21. November 2012, 17:51:59
Zitat von: Tommie am 21. November 2012, 17:43:50
Googeln Siue doch bitte mal nach "Versteuerung geldwerten Vorteil", ja ;) ? Das Entgelt wird Ihnen aufs Brutto drauf geschlagen, dann versteuert und vom Netto wieder abgezogen! Was Sie daran bezahlt haben, sind die Steuern!

Nö! Der Anrechenbetrag gemäß BBesG wird vom Brutto abgezogen (das ausgezahlte Brutto in der Bezügeabrechnung ist dann auch bereits um den Anrechenbetrag gemindert und entspricht nicht mehr den Sätzen in der Tabelle) - hiermit wird pauschal ein Entgeld für die Unterkunft bezahlt. Der Soldat ist darüber hinaus aber evtl. durchaus verpflichtet den etwaigen durch diesen extrem niedrigen Kostensatz anfallenden geldwerten Vorteil nachzuversteuern. Die Wehrbereichsverwaltung hat da keine Aktien drin.

Gruß Andi
Autor Devtones
 - 21. November 2012, 17:50:42
Ich habe das ganze jetzt mal mit diesem Rechner: http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html ausgerechnet und mich dabei auf die Angaben der von euch geposteten Seite (A3,1= 1897.27 € monatliches Grundgehalt) berufen.

Soweit sind all meine Fragen damit geklärt, vielen danke für die ganze Hilfe.
Autor Tommie
 - 21. November 2012, 17:43:50
Googeln Siue doch bitte mal nach "Versteuerung geldwerten Vorteil", ja ;) ? Das Entgelt wird Ihnen aufs Brutto drauf geschlagen, dann versteuert und vom Netto wieder abgezogen! Was Sie daran bezahlt haben, sind die Steuern!

Warum warten Sie denn nicht einfach die erste Abrechnung ab? Vorher sind doch alle Berechnungen vollkommen spekulativ!
Autor Rollo83
 - 21. November 2012, 17:41:39
OK, ich versteh was sie meinen.
Da ich noch nie für meine Stube gezahlt habe bin ich mir jetzt nicht sicher aber so wie sie das schreiben ist das glaub ich nicht.  Ich meine die 98€ werden vom brutto abgezogen.
Muss ja eigentlich denn wenn man ü 25 Jahre ist und sich vom wohnen befreien lässt hat man ja auch mehr Knete in der Tasche.
Autor Devtones
 - 21. November 2012, 17:38:20
Weil in der Tabelle steht, dass die 98,76 € auf das Grundgehalt angerechnet werden. Das heist für mich so viel wie, dass das ganze nur auf dem Papier steht. Mir werden 98,76 € als Mehrgehalt angerechnet die versteuert, mir aber nicht ausgezahlt werden.
Autor Rollo83
 - 21. November 2012, 17:35:48
Ja die Pflegeversicherung schließt man privat ab und nein es gibt keinen Zuschüsse. Wieso auch ?
Aber mal im ernst das kostet nen paar Mark im Monat. Ich zahl für meine Anwartschaft und Pflegepflicht ca 25€ und das ist schon teuer.
Autor KlausP
 - 21. November 2012, 17:34:36
Okay, ich bin raus ... 
Autor Rollo83
 - 21. November 2012, 17:34:12
Wieso wollen sie die 98€ dazu rechnen. Meinen sie, sie werden dafür bezahlt in der Kaserne zu wohnen lol.
Die 98€ werden natürlich abgezogen vom brutto.
Autor Devtones
 - 21. November 2012, 17:30:36
Ich hatte mich verschrieben, es war Unterkunft und nicht Verpflegung gemeint. Dann ist die Pflegeversicherung als privat abzuschließen? Gibt es hier Zuschüsse?
Autor Devtones
 - 21. November 2012, 17:29:04
Also ich weis jetzt auch nicht so ganz was ich von diesem Rechner halten soll... Hier werden 1897.27 € als Gehalt angegeben, in der Tabelle von 2009 1681,05 €. Ich weis ja das sich seitdem eine Menge getan hat, aber über 200,00 € mehr finde ich doch schon sehr viel. Könnt ihr mir als Soldaten bestätigen, dass es wirklich so viel mehr ist? Dazu kommt noch, dass mich die Frage der Unterkunft eben sehr interessiert. Ich studieren leider kein Steuerrecht und hatte damit auch in meiner Ausbildung nicht allzuviel zu tun. Ich denke jetzt aber Mal, dass ich die (laut 2009) 98,76 € Als Wertvorteil auf mein normales Brutto mit dazu rechne. Hierbei frage ich mich jedoch, werden diese zu 100 % angerechnet? 44,00 € gelten laut deutschem Steuerrecht als Freibetrag für Sachbezüge, was eine Unterkunft ja dasellt, oder nicht? Dann wurde ja noch gesagt, dass ich mich selbst Pflegeversichern muss, was auch nicht in diesem Rechner mit enthalten ist. Ich würde dann jetzt einfach vom ausgeschriebenen Brutto 1,5 % abziehen, richtig?
Autor Paramedic
 - 21. November 2012, 17:27:51
ach und das mit BC 50 stimmt ;)
Autor KlausP
 - 21. November 2012, 17:25:03
ZitatAlso in dem nicht... Rechne ich dann den Beitrag zur Verpflegung einfach auf mein Brutto dazu?

Häää???? Wieso dazu? Die Verpflegungskosten sind doch kein Besoldungsbestandteil. Die müssen Sie von Ihrem Netto BEZAHLEN!!

ZitatUnd die Pflegeversicherung ist da auch nicht mit drin

Kann ja auch nicht, kpnnen Sie doch erst eingeben, wenn Sie eine bei einem Versicherer abgeschlossen haben und wissen, wie viel Sie dafür monatlich abdrücken müssen.
Autor Devtones
 - 21. November 2012, 17:22:01
Und die Pflegeversicherung ist da auch nicht mit drin