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Autor mlb11
 - 26. November 2012, 20:03:54
genau soo werde ich es am besten auch machen =D

vielen lieben dank für die nette und schnelle hilfe :)

mfg marcel
Autor ulli76
 - 26. November 2012, 17:54:01
Na, dann stell nen Antrag auf Nachmusterung und füg am besten ne Bescheinigung vom Hausarzt bei.
Autor mlb11
 - 26. November 2012, 14:19:57
hi,
ja ich habe abgenommen und halte es schon nunmehr als ein halbes jahr
ich habe heute meinen wehrdienstberater angerufen und mal nachgefragt
er meinte das ich mir erstmal keine sorgen machen muss wenn ich abgenommen habe dürfte es kein problem darstellen
aber er sagte noch dazu das es auch an dem Arzt liegt der sich meine G-akte anguckt.
also heißt es hoffen =D
Autor ulli76
 - 26. November 2012, 05:46:06
Nein, es steht eine Frist drin, die sinngemäß lautet: Vorübergehend gesundheitlich nicht geeignet bis in 2 Jahren.
Irgendwas wird sich der Musterungsarzt ja bei gedacht haben.

Hast du denn abgenommen und das Gewicht auch gehalten?
Autor Hotte
 - 25. November 2012, 23:11:57
Ist aber ohne Gewähr. Fällt wem mit Einblick in die ZDV was anderes ein?
Autor mlb11
 - 25. November 2012, 23:03:41
okay dann ist ja alles gut  :)
danke  :D
Autor Hotte
 - 25. November 2012, 22:57:08
Hi.

Also meines Wissens lautet die Regelung innerhalb von 2 jahren. Müsstest also nicht warten bis die 2 jahre um sind. Würde auch keinen Sinn machen, denn wenn du den bmi eher erreichst, bist du ja tauglich.
Autor mlb11
 - 25. November 2012, 22:34:50
Hallo liebe community,

ich fang mal am anfang an.
unzwar ich hab mich letztes jahr (2011) als SaZ 4 beworben hab dann eine einladung zur musterung bekommen, bei der ich dann als vorrübergehend als wehrdienstuntauglich eingestufft wurde und 2 jahre zurückgestellt wurde. (zwecks übergewicht)
naja vor kurzem war ich etwas verwirrt und dachte das die musterung schon 2 jahre her wäre und hab auch kontack mit denn wehrdienstberater aufgenommen und hab hab auch ein nachmusterungsantrag weggeschickt aber hab mich dieses mal auf denn fwdl beworben.
meine frage ist jetzt ob ich trotzdem zur musterung dürfte oder ob es erst möglich ist wenn die 2 jahre wirlich rum sind ?

vielen dank schonmal im vorraus,
MFG
Marcel