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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 26. November 2012, 10:40:46
Bis zu Ihrem Dienstantritt können Sie jederzeit absagen - auch dann, wenn Sie die Verpflichtungserklärung bereits unterschrieben haben. Nach Dienstantritt haben Sie 6 Monate Zeit, in denen Sie jederzeit ohne Begründung von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können.
Autor ulli76
 - 26. November 2012, 10:39:49
Du unterschreibst die Verpflichtungserklärung sobald du ne Stelle hast.Bis Dienstantritt kannst du aber jederzeit noch absagen. Einfach nicht auftauchen geht prinzipiell auch-ist aber unfair gegenüber denen die auf der Warteliste stehen. Und du kannst innerhalb der ersten 6Monate jederzeit kündigen-dauert dann eben ein paar Tage bis du wieder raus bist.
Autor Andre 11
 - 26. November 2012, 10:31:02
Guten Tag.

Angenommen, man durchläuft die OPZ erfolgreich; ab wann kommt der Zeitpunkt, wo man sich verbindlich verpflichtet?, bei

- einer Direktzusage
- auf der Warteliste, wenn man den positiven Bescheid bekommt

Muss man sich dann direkt verpflichten oder erst nach der AGA; oder vor der AGA? Ab wann ist der Zeitpunkt, wo man sich vertraglich an die BW bindet?
Ich frage deshalb, weil ich bald bei der OPZ bin, danach aber noch Einstellungstests bei Zoll und Bundeskriminalpolizei habe. Will mir halt erst bis ich alles durchlaufen habe, Möglichkeiten offen halten.

Mit freundlichen Grüßen